2868/J-BR/2011

Eingelangt am 20.12.2011
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ANFRAGE

 

der Bundesrätin Gerd Krusche

und weiterer Bundesräte

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Traktor(nicht)zulassung auf 50 km/h

 

 

 

Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, einen Traktor anstatt auf 40 km/h auf 50 km/h zuzulassen.

Derzeit werden Traktoren unter der Bedingung auf 50km/h zugelassen, dass der Einsatz im Rahmen eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes bzw. von Unternehmen, die der Landwirtschaft vergleichbare Tätigkeiten ausüben, erfolgt.

 

Eine der Landwirtschaft vergleichbare Tätigkeit ist beispielsweise gegeben, bei

·        Bearbeitung land- und forstwirtschaftlicher Flächen, Grünanlagen, Parks, Teichen und dergleichen,

·        Transport von selbst (oder im Fall von land- oder forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen vom Auftrag gebenden land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb) erzeugten oder durch den Betrieb selbst verwendeten land- oder forstwirtschaftlichen Produkten oder Abfällen (zB Grünschnitt, Baumschnitt, Hackschnitzel).

 

Als Antragsteller kommen derzeit außer Gebietskörperschaften in Betracht:

·        Baumschulen und Gärtnereinen bzw. Gartenbau-Unternehmen

·        Tierhaltungs- und -zuchtbetriebe sowie Teichwirtschafts- oder Fischzuchtbetriebe

·        Unternehmen zur Park-, Garten-, Landschafts- Gräben-/Böschungs- und Friedhofspflege sowie zum saisonalen Winterdienst

·        Forstwirtschaftsunternehmen, Holzveredelungs- und Sägewerksbetriebe, wobei zB auch der Einsatz für ein Heizwerk zur Hackschnitzelbereitung darunter subsumiert werden kann

·        land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten, Prüfstellen oder Forschungsinstitute

·        Hotel-, Freizeit- und Tourismusbetriebe zur Pflege ihrer Anlagen

·        Land- und forstwirtschaftliche Lohnunternehmen und Unternehmen zur überbetrieblichen Maschinenverwendung im land- und forstwirtschaftlichem Bereich (zB land- und forstwirtschaftlicher Maschinenring).

 

Für Erdbau-Unternehmen ist aber eine Zulassung über 40 km/h derzeit gar nicht möglich.

 

 

Dazu stellen die unterzeichnenden Bundesräte an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Anträge auf Zulassung eines Traktors mehr als 40 km/h wurden jeweils in den letzten 5 Jahren eingebracht?

2.    Wie viele dieser Ansuchen wurden abgelehnt?

3.    Aus welchen Gründen wurden diese Ansuchen abgelehnt?

4.    Wie viele Anträge auf Zulassung eines Traktors auf 50 km/h wurden jeweils in den letzten 5 Jahren eingebracht?

5.    Wie viele dieser Ansuchen wurden abgelehnt?

6.    Aus welchen Gründen wurden diese Ansuchen abgelehnt?

7.    Sind in Bezug auf die höchst zugelassene Geschwindigkeit für Traktoren, insbesondere für die Zulassung auf 50 km/h Änderungen geplant?

8.    Wenn ja, in welcher Form und ab wann?

9.    Wenn nein, sehen Sie in der Tatsache, dass ein- und derselbe Traktor rein aufgrund der Branche, in der er eingesetzt wird, unterschiedliche Zulassungsgeschwindigkeit haben kann, ein Sicherheitsrisiko?

10. Wenn nein, sehen Sie in der Tatsache, dass ein- und derselbe Traktor rein aufgrund der Branche, in der er eingesetzt wird, unterschiedliche Zulassungsgeschwindigkeit haben kann, einen Wettbewerbsunterschied für Unternehmen, die zwar offiziell in unterschiedlichen Branchen tätig sind, faktisch aber mit einem Traktor gleiche Tätigkeiten ausüben?

11. Was unterscheidet ein Erdbau-Unternehmen von beispielsweise einem Unternehmen zur Park-, Garten-, Landschafts- Gräben-/Böschungs- und Friedhofspflege sowie zum saisonalen Winterdienst bei der Nutzung eines Traktors?