2872/J-BR/2011

Eingelangt am 22.12.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Bundesrates Gerd Krusche

und weiterer Bundesräte

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend die luftverkehrspolitischen Zielsetzungen - Luftfahrtstrategie Österreich

 

 

 

Vor dem Hintergrund der ohnehin sehr zurückhaltenden Zielsetzungen der Bundesregierung unter dem Titel "Luftfahrtstandort Österreich", festgehalten im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode, das diesbezüglich gegenüber dem Regierungsprogramm der davor liegenden Gesetzgebungsperiode sogar noch reduziert worden war, ist festzustellen, dass die Umsetzungsmaßnahmen nicht wirklich erkennbar sind.

Aus der "Entwicklung eines Nationalen Aktionsplans (Masterplan) für die Luftfahrt bis 2015“ wurde eine „Road-Map Luftfahrt", welche als strategisches Konzept für den optimalen Ausbau einer entsprechenden Infrastruktur entwickelt wird". Bis heute sind dies inhaltsleere Absichtserklärungen und Worthülsen geblieben. Gleichwohl wird an diesem Papier seit Jahren gearbeitet.

Die Zielsetzung „lnfrastrukturpolitische Maßnahmen müssen sicherstellen, dass sich die österreichische Luftverkehrswirtschaft bestmöglich entwickeln kann. In diesem Zusammenhang müssen zusätzliche, den Wettbewerb verzerrende Auflagen und Kostenbelastungen vermieden werden.“ ist vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung eingeführten Luftverkehrsabgabe und der Erhöhung der Verwaltungsgebühren der Austro Control von der Bundesregierung bzw. von Ihnen als zuständiger Ressortministerin ersatzlos aufgegeben worden.

Das Bekenntnis zu den 6 österreichischen Flughäfen lässt geflissentlich die Tatsache außer Acht, dass die am Flughafen Wien-Schwechat erzielten Überschüsse dazu verwendet werden, um die Flugsicherungsinfrastruktur der Regionalflughäfen quer zu subventionieren. Die angekündigte Novelle zum Luftfahrtsicherheitsgesetz ist nicht einmal in Ansätzen zu erkennen, hingegen haben die geltenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zu einem erheblichen Administrationsaufwand und zu einem Kantönligeist in Reinkultur auf den Flughäfen geführt - dies alles unter dem wachsamen Auge des BMVIT als Zulassungs- und Aufsichtsbehörde.

Weswegen eine "Stärkung der obersten Zivilluftfahrtbehörde" ohne Angabe von Sinn und Zweck zu einem optimalen Luftfahrtstandort Österreich beitragen soll, ist unklar; das Regierungsprogramm bietet jedenfalls dazu keinen Anhaltspunkt.


Die auf europäischer Ebene und Ebene der lCAO tätigen Mitarbeiterinnen des BMVIT agieren bestmöglich auf der Grundlage eigener Überzeugungen und Erfahrungen, nicht aber auf der Grundlage einer von der Ressortleitung, der Bundesregierung oder dem Parlament vorgegeben Zielsetzung. De facto lassen Sie sich von den zuständigen Mitarbeiterinnen den politischen Weg vorgeben.

Die luftverkehrspolitische Hilflosigkeit und/oder Ziellosigkeit wurde rund um die Zahl der für den Winterflugplan bewilligten Flüge für das Unternehmen "Emirates" deutlich. Nach mehrmonatigen Verhandlungen, wurde den „Emirates“ von den beantragten 14 wöchentlichen Rotationen 13 bewilligt. Im Vorfeld dieser Entscheidung war seitens der österreichischen Luftverkehrswirtschaft aber auch aus Deutschland auf die von dem Vereinigten Arabischen Emiraten verfolgten langfristigen luftfahrtpolitischen Zielsetzungen und die Folgewirkungen für Flughäfen mit Drehkreuzgeschäftsmodell hingewiesen worden.

Die von früheren SP/VP-Regierungen angekündigte Zusammenlegung der Wetterdienste ist hingegen sang- und klanglos verschwunden. Lediglich der Rechnungshof hat vor einiger Zeit wieder auf dieses Projekt zur Effizienzsteigerung und zur Kostensenkung im Infrastrukturbereich hingewiesen.

Hinsichtlich der Dienstleistungsorientierung der staatlichen Austro Control GmbH ist festzustellen, dass die Umsetzung des e-government bei den Verwaltungsdienststellen des Bundes und der Länder bereits signifikant weiter entwickelt ist. Es stellt sich daher die Frage, zu welchen der in Aussicht gestellten Effizienzsteigerungen es seit der Vorstellung dieses Regierungsprogramms gekommen ist.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Bundesräte an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie weit sind die unter Ihrem Amtsvorgänger begonnenen Arbeiten für die "Entwicklung eines Nationalen Aktionsplans (Masterplan) für die Luftfahrt" zum Zeitpunkt Ihres Amtsantrittes gediehen gewesen und welche Elemente konnten Sie für die "Road Map Luftfahrt" übernehmen?

2.    Welche Hauptstoßrichtungen werden mit der "Road Map Luftfahrt" verfolgt?

3.    Mit welchen Infrastrukturpolitischen Maßnahmen werden Sie sicherstellen, dass sich die österreichische Luftverkehrswirtschaft bestmöglich entwickeln kann?

4.    Was werden Sie unternehmen, um die von der Bundesregierung konträr zum Regierungsprogramm zu verantwortende zusätzliche, den Wettbewerb verzerrenden Auflagen und Kostenbelastungen wieder rückgängig zu machen?

5.    Wann wird die angekündigte Novelle zum Flugsicherheitsgesetz in Begutachtung gehen?

6.    Welche Zielsetzungen wird diese Novelle verfolgen?

7.    Wie werden Sie sicherstellen, dass beispielsweise Flughafensicherheitsausweise die Inländern ausgestellt werden, auf allen österreichischen Flughäfen Gültigkeit haben?

8.    Welche die Effizienz steigernde Stärkung der Obersten Zivilluftfahrtbehörde streben Sie an?

9.    Auf Grund welcher Verhandlungsergebnisse wurde das aktuelle Luftverkehrsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten abgeschlossen?

10. Werden Sie das vom Rechnungshof angemahnte Projekt der Zusammenlegung der Wetterdienste wieder aufgreifen?

11. Wenn ja, bis wann und mit welcher Zielsetzung?

12. Wenn nein, weswegen nicht?

13. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass der Standard der e-government Anwendung, den ihre Regierungskollegin Heinisch-Hossek kürzlich in Berlin mit Stolz präsentierte, auch bei der staatlichen Austro Control GmbH verwirklicht wird?

14. Wenn ja, bis wann?

15. Wenn nein, weswegen nicht?

16. Wie verantworten Sie die Tatsache, dass die staatliche Austro Control GmbH bei der Umsetzung des e-governement säumig ist?