2879/J-BR/2012

Eingelangt am 17.02.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der BundesrätInnen Elisabeth Kerschbaum, Efgani Dönmez; Marco Schreuder
an die/den Bundesminister f
ür europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Nuklearinformationsabkommen

BEGRÜNDUNG

Voraussetzung für eine wirksame Anti-Atompolitik Österreichs ist u.a. die laufende
Informationsbeschaffung
über AKW-Pläne und Projekte in Europa. Deshalb hat
Österreich mit 11 Staaten Nuklearinformationsabkommen1 abgeschlossen, die
gew
ährleisten sollen, dass Österreich regelmäßig über den Stand der Entwicklungen
in den betroffenen L
ändern informiert ist.

Die Nuklearinformationsabkommen enthalten neben Vereinbarungen bezüglich der
Vorgangsweise im Falle von Unfällen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen auch
die Vereinbarung, sich in regelmäßigen Abständen bei Expertentreffen gegenseitig
über Nuklearprogramme und ev. Ausbaupläne zu informieren.

Laut einer Anfragebeantwortung vom 2.7.2009 hat Österreich bilaterale
Nuklearinformationsabkommen mit der Slowakei, Tschechien, Deutschland, Schweiz,
Slowenien, Ungarn, Weißrussland, Polen, Russische Föderation, Tadschikistan und
der Ukraine abgeschlossen. Ergebnisse der j
ährlichen bilateralen Verhandlungen
bleiben im Allgemeinen unbekannt.

Dies ist insbesondere deshalb verwunderlich, da Weißrussland und Polen den
Einstieg in die Nuklearenergie-Nutzung planen und auch die Russische Föderation
mit AKW-Plänen in der russ. Exklave Kaliningrad ein Projekt auf europäischem
Gebiet plant. Dazu kommen die bekannten AKW-Ausbaupläne in Tschechien, der
Slowakei, Ungarn und Slowenien

Die unterfertigenden BundesrätInnen stellen daher folgende



                                

¹ 2498/AB-BR/2009, Anfragebeantwortung BM Spindelegger

ANFRAGE

1.               Sind die, in der Anfrage 2498/AB-BR/2009 angeführten,
Nuklearinformationsabkommen noch aufrecht bzw. wird seit 2009 an neuen
Abkommen verhandelt?

2.       Auffällig ist, dass mit Frankreich, einem der führenden AKW-Länder, bislang noch
kein Abkommen besteht. Auch von Bestrebungen der Bundesregierung, ein
solches abzuschließen, ist nichts bekannt. Ebenso offensichtlich ist das Fehlen
eines Nuklearinformationsabkommens mit Gro
ßbritannien.

Gibt es Bemühungen, mit folgenden europäischen AKW-Betreiberstaaten
Nuklear-Informationsabkommen abzuschlie
ßen? Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?

a.   Frankreich

b.   Großbritannien

c.    Belgien

d.   Finnland

e.   Niederlande

f.     Rumänien

g.   Schweden
h.  Spanien

i.   Bulgarien

j.   Litauen

k.  Kroatien (Miteigentum Krsko)

I.   Italien (kolportierte Endlagersuche)

3.       Auf der Homepage des BMLFUW sind nur die Abkommen mit Deutschland, der
Schweiz, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik,
und Ungarn abrufbar. Ist eine
übersichtliche Veröffentlichung (abgesehen vom
Rechtsinformationssystem des BKA) vorgesehen?

4.       Weißrussland: In Weißrussland ist der Bau eines Atomkraftwerkes mit russischer
Hilfe in Planung. Just im M
ärz 2011, kurz nach der Reaktorkatastrophe in
Fukushima, verk
ündigten Lukaschenkow und Putin It. Medienberichten den
Abschluss eines Vertrages zum Bau und zur Finanzierung eines AKWs
inWeißrussland.

a.   Wann fanden entsprechende Konsultationen mit Weißrussland statt, wer
war beteiligt und über welche Inhalte wurde gesprochen?

b.   Wurden bei diesen Gesprächen auch die kolportierten
Menchenrechtsverletzungen (Verhaftung von AKW-GegnerInnen) im Zuge
des UVP-Verfahrens für das AKW in Weißrussland angesprochen?

i.  Wenn nein, warum nicht?

c.   In welcher Form war das BMLFUW als, für Anti-Atompolitik zuständiges
Ministerium, in diese Gespräche eingebunden bzw. über deren Inhalte
informiert?

d.   Sind sie bereit die Protokolle dieser Gespräche mit Weißrussland dem
österreichischen Parlament zugänglich zu machen. ?

i.  Wenn nein, welche juristisch fundierten Gründe können Sie
anführen, weshalb dem österreichischen Parlament die Protokolle
von Fachgesprächen gemäß der vom Parlament gebilligten
Abkommen vorenthalten werden können?

5.   Polen: in seiner Energiestrategie kündigte Polen 2011 den Einstieg in die
Atomkraftnutzung an. Lt. aktuellen Pressemeldungen ist derzeit die Standortsuche
und die Auswahl der eingesetzten Techologie im Laufen.

a.   Wann fanden entsprechende Konsultationen mit Polen statt, wer war
beteiligt und
über welche Inhalte wurde gesprochen?

b.   In welcher Form war das BMLFUW als, für Anti-Atompolitik zuständiges
Ministerium, in diese Gespräche eingebunden bzw. über deren Inhalte
informiert?

c.   Sind sie bereit die Protokolle dieser Gespräche mit Polen dem
österreichischen Parlament zugänglich zu machen. ?

i.   Wenn nein, welche juristisch fundierten Gründe können Sie
anführen, weshalb dem österreichischen Parlament die Protokolle
von Fachgesprächen gemäß der vom Parlament gebilligten
Abkommen vorenthalten werden k
önnen?

6.   Russische Föderation: In Russland sind dzt. zehn AKWs in Betrieb und acht
Reaktorblöcke im Bau.

Der Grundstein für das AKW in Kaliningrad wurde bereits 2010 gelegt, 2018 soll
das Kraftwerk ans Netz gehen.

a.   Enthält das Nuklearinformationsabkommen mit der Russischen Föderation
auch Vereinbarungen bezüglich einer regelmäßigen Information
(Konsultationen) über Nuklearpläne der beiden Länder?

i.  Wenn ja, wann haben seit Inkrafttretens des Abkommens
einschl
ägige Gespräche mit der Russischen Förderation
stattgefunden?

ii.  Wer war an diesen Gesprächen beteiligt und über welche Inhalte
wurde gesprochen?

b.   In welcher Form war das BMLFUW als, für Anti-Atompolitik zuständiges
Ministerium, in diese Gespräche eingebunden bzw. über deren Inhalte
informiert?

c.    Sind sie bereit die Protokolle dieser Gespräche mit der Russischen
F
örderation dem österreichischen Parlament zugänglich zu machen?

i.  Wenn nein, welche juristisch fundierten Gründe können Sie
anführen, weshalb dem österreichischen Parlament die Protokolle
von Fachgesprächen gemäß der vom Parlament gebilligten
Abkommen vorenthalten werden k
önnen?

7.   Tadschikistan:

a.   Wann fanden entsprechende Konsultationen mit Tadschikistan statt, wer
war beteiligt und
über welche Inhalte wurde gesprochen?

b.   In welcher Form war das BMLFUW als, für Anti-Atompolitik zuständiges
Ministerium, in diese Gespräche eingebunden bzw. über deren Inhalte
informiert?

c.   Sind sie bereit die Protokolle dieser Gespräche mit Tadschikistan dem
österreichischen Parlament zugänglich zu machen. ?

i.  Wenn nein, welche juristisch fundierten Gründe können Sie
anführen, weshalb dem österreichischen Parlament die Protokolle
von Fachgesprächen gemäß der vom Parlament gebilligten
Abkommen vorenthalten werden können?

8.   Ukraine: Die Ukraine ist durch die Reaktorkatastrophe in Tschernobyl zu trauriger
Ber
ühmtheit gekommen. Dennoch sind in der Ukraine derzeit 4 AKWs in Betrieb, 2
weitere Reaktorblöcke im Bau.


a.   Wann fanden entsprechende Konsultationen mit der Ukraine statt, wer war
beteiligt und
über welche Inhalte wurde gesprochen?

b.   In welcher Form war das BMLFUW als, für Anti-Atompolitik zuständiges
Ministerium, in diese Gespräche eingebunden bzw. über deren Inhalte
informiert?

c.   Sind sie bereit die Protokolle dieser Gespräche mit der Ukraine dem
österreichischen Parlament zugänglich zu machen. ?

i.  Wenn nein, welche juristisch fundierten Gründe können Sie
anführen, weshalb dem österreichischen Parlament die Protokolle
von Fachgesprächen gemäß der vom Parlament gebilligten
Abkommen vorenthalten werden k
önnen?

9.   Wann fanden in den letzten beiden Jahren Konsultationen aufgrund der
Nuklearinformationsabkommen mit folgenden L
ändern statt und welche Themen
wurden dabei besprochen?

a.   Deutschland

b.   Schweiz

c.   Tschechien

d.   Slowakei

e.   Slowenien

f.    Ungarn

10. In welcher Form war das BMLFUW als für Anti-Atompolitik zuständiges
Ministerium in die Konsultationen mit folgenden Ländern eingebunden bzw. über
deren Inhalte informiert?

a.   Deutschland

b.   Schweiz

c.    Tschechien

d.   Slowakei

e.   Slowenien

f.     Ungarn

11. Sind sie bereit die Protokolle dieser Gespräche mit der Ukraine dem
österreichischen Parlament zugänglich zu machen?

a. Wenn nein, welche juristisch fundierten Gründe können Sie anführen,
weshalb dem
österreichischen Parlament die Protokolle von
Fachgesprächen gemäß der vom Parlament gebilligten Abkommen
vorenthalten werden k
önnen