2914/J-BR

Eingelangt am 04.09.2012
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ANFRAGE

 

des Bundesrates Mag. Reinhard Pisec

und weiterer Bundesräte

 

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Haftungen und Haftungsobergrenzen

 

 

Haftungen stellen ihrem Wesen nach eine Risikoposition dar, die bei Eintritt eines Haftungsgrundes zu Geldleistungen des Staates führen. In Zeiten anhaltender finanzieller Negativüberraschungen sowohl auf internationaler wie auch nationaler Ebene ist das Transparentmachen der staatlichen Haftungssituation ein notwendiger Schritt, zumal Artikel 13 Abs.5 des ÖstP 2012 vorschreibt, dass für Haftungen, bei denen eine Inanspruchnahme zumindest von überwiegender Wahrscheinlichkeit angenommen wird, eine Risikovorsorge getroffen werden muss.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die Bundes-ministerin für Finanzen nachstehende

 

ANFRAGE

1.    Wurde ein Risikomodell zur Bewertung der Haftungen bereits implementiert?

 

2.    Wie hoch beläuft sich aktuell die Risikovorsorge für Haftungen bei denen eine Inanspruchnahme von überwiegender Wahrscheinlichkeit angenommen wird?

 

3.    Welche Haftungen sind aktuell mit Risikovorsorgen unterlegt, und wie hoch sind die Eintrittswahrscheinlichkeiten für den Leistungsfall?

 

4.    In welchen Intervallen erfolgt eine Risikoprüfung der Haftungen? Existieren normierte Standards?

 

5.    Sind die Haftungen der außerbudgetären Einheiten des Bundes (§1 Abs.2 Z.2 BHOG) bereits vollständig erfasst?

 

6.    Wurde Vorsorge für zusätzliche EMS Zahlungen/ Haftungen getroffen?


7.    Wurde Vorsorge für den Ausfall von Hilfskrediten, bzw. für das Schlagendwerden von Haftungen maroder Südstaaten getroffen, zumal sich andere Staaten wie z.B. Finnland bereits auf das Auseinanderbrechen der Eurozone vorbereiten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche?