2928/J-BR/2012

Eingelangt am 30.10.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Bundesrätlnnen Efgani Dönmez, Marco Schreuder; Elisabeth Kerschbaum

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Erschwernisse im ausführenden Betriebsdienst bis hin zu Sicherheitsrisiken durch Elemente der derzeitigen ÖBB-Struktur

BEGRÜNDUNG

Laut Bundesbahngesetz §1 obliegt der Verkehrsministerin bei den ÖBB die Verwaltung der Anteilsrechte namens des Bundes. Weiters ist das BMVIT auch Eisenbahnsicherheitsbehörde. Aufgrund dessen müssten der Ministerin und ihrem Ressort praktische Erschwernisse und Risiken durch Elemente der derzeitigen ÖBB- Struktur bekannt sein und entsprechende Änderungsvorschläge für den gesetzlichen Rahmen vorliegen. Zum Beispiel betreffend die Änderung des 3. Hauptstückes des Bundesbahngesetzes dahingehend, dass nicht die Personenverkehr (PV AG) und Rail Cargo Austria (RCA AG) eine Gesellschaft gründen (2004 Traktion GmbH, jetzt Produktion GmbH), sondern diese Produktionsgesellschaft Eigentümerin der PV bzw. RCA werden.

Im ausführenden Betriebsdienst ist die derzeitige Struktur - PV und RCA „Mütter“ der Produktionsgesellschaft - mit großen Erschwernissen behaftet. Die „Mütter“ versuchen ihre eigenen Interessen umzusetzen, z.B. Triebfahrzeuge nur für ihre Züge zu lukrieren. Vorhandene Synergieeffekte bleiben unberücksichtigt. Hätte die Produktionsgesellschaft über den Triebfahrzeugeinsatz alleiniges Recht würden PV- und RCA-Interessen gleich berücksichtigt. Die gleichen Auswirkungen sind auch bei der Fahrzeugservicierung und der Personalplanung erkennbar.

Als konkretes Beispiel hatten in der alten Struktur Triebfahrzeugführer (Mitarbeiter der Produktionsgesellschaft) nur einen Ansprechpartner bei Verspätungen oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen. Hingegen sind es zurzeit österreichweit durch Anordnung der "Mütter" bis zu 20 Ansprechpartner. Für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es gegenwärtig sehr schwierig, im laufenden Betrieb bei auftretenden Schwierigkeiten, den richtigen Ansprechpartner für das Problem ausfindig zu machen. Dies sorgt für erhebliche, auch sicherheitsrelevante Zeitverzögerung und lässt generell vermeidbare Sicherheitsprobleme auftreten.


Die unterfertigenden Bundesrätlnnen stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE

1.    Gibt es a) konkrete Vorschläge bzw. b) Pläne für Änderungen des Bundesbahngesetzes im derzeitigen 3. Hauptstück, um mehr Klarheit und Sicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ausführenden Betriebsdienst bei den ÖBB zu erreichen und damit vermeidbare Sicherheitsrisken auszuschließen?

2.    Wenn ja: Bis wann werden sie entsprechende Vorschläge dem Nationalrat übermitteln?

3.    Wenn nein: Warum nicht?