2929/J-BR/2012

Eingelangt am 30.10.2012
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Anfrage

 

 

der Bundesrätlnnen Efgani Dönmez, Elisabeth Kerschbaum; Marco Schreuder    an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie             betreffend Nichtanrechnung von Vordienstzeiten in der ÖBB

BEGRÜNDUNG

Durch das EUGH-Urteil, welches am 18.Juni 2009 in der Causa Hutter gegen TU Graz ausgesprochen wurde, wurde ein richtungsweisendes Urteil gefällt, in dem festgehalten wird, dass die Nichtanrechnung von Vordienstzeiten, die vor dem 18. Lebensjahr liegen, der Richtlinie 2000/78 EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - widersprechen und deshalb unzulässig sind.

Der Nationalratsbeschluss in der XXIV. GP (1611 der Beilage des Verfassungsausschusses, Entwurf über das Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz geändert wird) nimmt dem Mitarbeiter jedoch die Möglichkeit sein erworbenes Recht zu erhalten.

Die unterfertigenden Bundesrätlnnen stellen daher folgende

ANFRAGE

1. Wann können die ÖBB-Mitarbeiter vom Eigentümer die Umsetzung der erworbenen Rechte erwarten?