2934/J-BR/2012
Eingelangt am 29.11.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Bundesrätlnnen Elisabeth Kerschbaum, Marco Schreuder; Efgani Dönmez
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Qualität des (nieder-) österreichischen Trinkwassers
BEGRÜNDUNG
Seit rund 2 Jahren ist bekannt, dass das Grundwasser im Korneuburger Becken zum Teil durch Pestizide massiv kontaminiert ist. Messungen ergaben Höchstwerte von anfangs 80facher Überschreitung des Grenzwertes für das Insektizid Thiamethoxam und zuletzt 1000facher Überschreitung des Grenzwertes für das Herbizid Clopyralid.
Betroffen ist auch ein Brunnenfeld der EVN, wobei im November 2012 von Global 2000 nachgewiesen wurde, dass zu Spitzenzeiten auch belastetes Wasser in die Trinkwasserversorgung gelangt ist. Jedenfalls hat sich im Zuge dieser Affäre die Wichtigkeit der freiwillig von der EVN durchgeführten Pestizidscreenings bewiesen, der Brunnen wurde im September 2012 vom Netz genommen. In Ihrer Anfragebeantwortung 2482/AB-BR/2009 vom 17.7.2009, damals zum Thema Uran im Trinkwasser, führen Sie zur Frage 6 zur Aufnahme von neu zugelassenen Pflanzenschutz- und Düngemitteln in die Liste der zu untersuchenden Parameter u.a. an: „Um die aktuellen Zulassungen zu berücksichtigen und damit die Arbeit der Lebensmittelaufsicht zu erleichtern, wird derzeit an einer Aktualisierung dieser Liste gearbeitet. “
Seither wurde erfreulicherweise ein Grenzwert für Uran im Trinkwasser festgesetzt, auch wenn diese über dem deutschen Grenzwert liegt -eine Komplettüberarbeitung der Liste der zu untersuchenden Parameter liegt aber nicht vor. Durch die neue Methode des Pestizidscreenings kann die breite Palette der Pestizide in einer Untersuchung getestet und ev. vorhandene Belastungen identifiziert werden. Damit ist zumindest im Bereich der Pestizidbelastung eine neue Möglichkeit zur umfassenden Qualitätssicherung des Trinkwassers geschaffen, die auch flächendeckend finanzierbar wäre.
Die unterfertigenden Bundesrätlnnen stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Für wann ist die Fertigstellung der Überarbeitung der Liste der zu untersuchenden Parameter für die Trinkwasserversorgung geplant?
2. Werden Sie das, seit rund 2 Jahren mögliche, breite Pestizidscreening den Trinkwasserversorgern verpflichtend vorschreiben und damit für einen höchstmöglichen Stand der Qualitätssicherung des Österreichischen Trinkwassers sorgen?
3. Laut § 44 LMSVG hat der BM für Gesundheit jährlich einen Bericht über die Qualität des für den menschlichen Gebrauch bestimmten Wassers vorzulegen. Der letzte diesbezügliche Bericht wurde 2009 veröffentlicht und betraf den Berichtszeitraum 2007. Wurden nach 2009 noch weitere Berichte über die Qualität des Trinkwassers veröffentlicht?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn ja, wo sind diese erhältlich bzw. im Internet abrufbar?
c. Wenn nein, warum nicht?
4. Bereits im Jänner 2011 wurde in einem Trinkwasser-Versorgungsbrunnen der EVN in Bisamberg eine Belastung mit Thiamethoxam über dem Grenzwert festgestellt.
a. Wann wurde das BMG über die Belastung des Bisamberger Brunnenfeldes informiert?
b. Wurde das BMG direkt über die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg informiert oder über den Umweg der Nö Landesregierung?
c. Erfolgten Weisungen des BMG in Bezug auf die Kontamination des Grundwassers in Korneuburg bzw. der damit verbundenen Kontamination des Trinkwasserversorgungsgebietes der EVN in Bisambert?
5. Laut Ihrer Anfragebeantwortung im Jahr 2009 liegt Ihnen kein umfassender Überblick über die Qualität der Trinkwasserquellen in Österreich vor. Aus ihrer damaligen Anfragebeantwortung: „Die Überprüfung der Einhaltung der Informationspflicht obliegt den Landeshauptleuten im Rahmen der amtlichen Lebensmittelkontrolle. Informationen über die Ergebnisse dieser Kontrollen wurden bislang nicht vom BMG eingefordert. Aus Sicht des BMG ist die Information der Verbraucher/innen ein wichtiges Element des Verbraucherschutzes, allerdings erhöht die Information allein nicht dieVerbrauchersicherheit bei Trinkwasser“ ist leider nicht herauszulesen, ob Sie beabsichtigen, das Problem der verbesserungswürdigen Information der Trinkwasserversorger von in Angriff zu nehmen. Wir erlauben uns daher, diese Fragen zu wiederholen:
a. Wie hat sich die Qualität des Trinkwassers in Österreich, insbesondere in den einzelnen Bezirken bzw., so vorliegend, nach Trinkwasserversorgern unterschieden, speziell seit dem Jahr 2000 entwickelt?
b. Welche Parameter haben sich positiv bzw. negativ entwickelt gereiht nach Trinkwasserversorgungsgebieten bzw. in welcher Aggregierung auch vorliegend?
c. Aufgrund welcher Informationen können Sie die Qualität des Österreichischen Trinkwassers (die ja in Ihren Zuständigkeitsbereich fällt) überprüfen und gewährleisten?
d. Würde ein flächendeckender Bericht über die Entwicklung der Qualität der österreichischen Trinkwasserquellen Entscheidungen und Maßnahmensetzung zum Schutz des Trinkwassers erleichtern?
e. Können Sie sich vorstellen, einen derartigen Bericht erstellen und veröffentlichen zu lassen- und wie hoch würden Sie den dafür nötigen Aufwand (Zusammenfassung der vorhandenen Messdaten) einschätzen?
f. In welcher Form wird überprüft, ob Trinkwasserversorger ihrer Informationspflicht It. Trinkwasserverordnung nachkommen?
g. Ist Ihnen bekannt, in wie vielen Gemeinden Österreichs Informationen über die Trinkwasserqualität nicht im Internet abrufbar sind?
h. Würde eine verpflichtende Veröffentlichung der Messergebnisse im Internet die Konsumentensicherheit bei Trinkwasser erhöhen?