2957/J-BR/2013

Eingelangt am 18.07.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Bundesräte Gottfried Kneifel,
Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Zahlen und Daten

In der österreichischen Verfassung sind Grund- und Freiheitsrechte festgeschrieben, die in unserem Rechtsstaat einen sehr hohen Stellenwert haben. Aus den unterschiedlichsten Gründen sind Menschen jedoch oft für einen bestimmten Zeitraum in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt, sei es, dass sie sich in Strafhaft befinden oder ihnen Aufenthalts- oder Kontaktverbote gerichtlich auferlegt wurden, sei es, dass z. B. eine optische und akustische Überwachung vorgenommen wurde. Eine ungefähre Aufstellung über die Anzahl der betroffenen Personen erscheint in diesem Zusammenhang von Interesse.

Daher stellen die Unterzeichneten Bundesräte an die Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage

1.      Wie viele Personen waren mit Stichtag 30. Juni 2013 in österreichischen Strafvollzugsanstalten (Justizanstalten bzw. landesgerichtlichen Gefangenenhäusern) inhaftiert?

a)      wie viele davon in Strafhaft?

aa) wie viele davon im Maßnahmenvollzug:

1)     in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher,

2)     in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher,

3)     in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter

b)      wie viele davon in Untersuchungshaft?

2.      Wie viele Personen waren im Zuge der Strafhaft

a)      erstmalig

b)      zum zweiten Mal

c)      zum dritten Mal

d)      zum vierten Mal

e)       zum fünften Mal und öfters
inhaftiert?


3.      Wie hat sich die Anzahl der Verurteilten und der Untersuchungshäftlinge in den letzten 10 Jahren entwickelt?

Bitte getrennte Angabe zum selber vergleichbaren Stichtag.

4.      Wie hat sich die Anzahl der betroffenen Jugendlichen (14-18 Jahre) und der jungen Erwachsenen (bis 21 Jahre) entwickelt?

5.      Belagzahlen  aller  Justizanstalten  nach   Standorten   zum  Stichtag  30.  Juni  2013. Bitte jeweils getrennt nach Geschlechtern.

6.      Wie viele Personen waren zum Stichtag 30. Juni 2013 in Einrichtungen für

a)      geistig abnorme Rechtsbrecher (§ 21 StGB)

b)     entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher (§ 22 StGB)

c)     gefährliche Rückfallstäter 23 StGB)
angehalten?

7.      Wie  viele  Personen  befanden  sich  zum  Stichtag  30.6.2013  sowie  im  gesamten  Jahr
2012 im elektronisch überwachten Hausarrest (§ 156 b StVG)?

8.      Wie viele gerichtliche

a)      Wegweisungen              (§ 382 b Abs. 1 Z 1 EO)

b)     Rückkehrverbote           (§ 382 b Abs. 1 Z 2 EO)

c)     Aufenthaltsverbote        (§ 382 e Abs. 1 Z 1 EO)

d)     Kontaktverbote              (§ 382 e Abs. 1 Z 2 EO)

wurden  durch  Einstweilige  Verfügung  erlassen,  und  zwar  in den Jahren 2010, 2011 und 2012?

9.      Wie   vielen   Personen   wurde   seit   2003   ein   Sachwalter  (Verlauf  der  Anzahl  der Entscheidungen pro Kalenderjahr) bestellt?

Wie vielen davon für „alle Angelegenheiten“?

10.  Gegen wie viele Personen wurde

a)      die Überwachung von Nachrichten (§ 134 Z 3 StPO)

b)     die  optische  und  akustische  Überwachung (§ 134 Z 4 StPO) in den Jahren 2010, 2011 und 2012 bis zum Stichtag 30. Juni 2013

gerichtlich bewilligt?