2959/J-BR/2013

Eingelangt am 18.12.2013
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ANFRAGE

 

der BundesrätInnen Marco Schreuder, Nicole Schreyer, Heidelinde Reiter und Efgani Dönmez

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend ÖBB sowie VAO Echtzeitdaten und Open Government Data

 

Begründung

 

Seit 17.12.2013 sind die Fahrplan-Plandaten der ÖBB in Google Maps verfügbar, die Freigabe von Echtzeitdaten ist laut Medienberichten für 2014 geplant.

 

Hinsichtlich der Frage, ob diese Daten auch im Sinne eines offenen Zuganges (Open Government Data) für andere EntwicklerInnen freigegeben werden, verweist die ÖBB auf Medienanfragen (futurezone.at) auf die Verkehrsauskunft Österreich (VAO): „Unsere Strategie ist es, eine gesamtösterreichischen Verkehrslösung zu fördern, das ergänzen wir durch die einzelne Kooperation mit Google. Unser Fokus liegt auf der VAO – ein Projekt des BMVIT. Daran arbeiten wir mit.“

 

Vor der Nationalratswahl gab es auf dem Portal wahlmonitor.at das Bekenntnis aller befragten 9 Parteien für eine Freigabe der Daten der VAO/verkehrsauskunft.at, auch seitens der regierenden Parteien. Im Regierungsprogramm der aktuellen Bundesregierung auf Seite 41 heißt es aber dann nur mehr:

 

„Verkehrsauskunft Österreich: Eine verkehrsträgerübergreifende und auf Echtzeit-Daten basierende Verkehrsauskunft für ganz Österreich soll umgesetzt werden.

 

Open Government Data wird hier nicht mehr explizit erwähnt.

 

Die unterfertigenden BundesrätInnen stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wurde zwischen den ÖBB und Google ein Exklusivvertrag abgeschlossen, der nur Google den Zugriff auf die Daten ermöglicht? Falls ja, wie lauten die Bedingungen dieses Vertrages? (va hinsichtlich Entgelt, Nutzungsdauer, Kündigungsfristen, geistiges Eigentum) Falls nein, ab wann können auch andere Software-Entwickler zu welchen Bedingungen auf die Daten der ÖBB zugreifen?


2.    Wird die VAO/verkehrsauskunft.at wie vor der Nationalratswahl 2013 zugesagt, interessierten Software-Entwicklern 2014 als Open Data Schnittstelle (d.h. maschinenlesbar, Creative-Commons CC-BY Lizenz, kostenfrei) zur Verfügung gestellt werden? Falls nein, wieso nicht?

3.    Wie lässt es sich vereinbaren, dass eine Schnittstelle die eine Energie Klimafonds Förderung erhalten hat, nicht als Open Data Schnittstelle freigegeben wird?

4.    Ab wann werden die Echtzeitdaten der Öffentlichen Verkehrsmittel über die VAO abrufbar sein?