3018/J-BR/2014
Eingelangt am 24.07.2014
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Anfrage
der Bundesrätin Sonja Ledl-Rossmann, Gottfried Kneifel, Dr. Magnus Brunner Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Kompetenzübertragung auf das Sozialministeriumservice
Die Gemeinden und die Bezirkshauptmannschaften sind die den Bürgerinnen und Bürgern nächstgelegenen Behörden. Die dezentrale Abwicklung von behördlichen Dienstleistungen bewährt sich in einer Vielzahl von Fällen, insbesondere auch bei der Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen. Die Übertragung der Ausstellung der Behindertenparkkarten an das Sozialministeriumservice bewirkt, dass ca. 11.000 Personen in Österreich nicht mehr die nächstgelegene Behörde konsultieren können, sondern zeit- und kostenaufwändige Fahrten in die jeweilige Landeshauptstadt auf sich nehmen müssen. Dies gilt sowohl für die Beratung bei der Ausstellung selbst, noch viel mehr aber für die amtsärztlichen Untersuchungen. Die Verlagerung der behördlichen Abwicklung ist umso weniger verständlich als die Bezirkshauptmannschaften auch Angelegenheiten der Rehabilitation inklusive fachärztlicher Untersuchungen abzuwickeln haben. Die Vollziehung der Gesetze zur Ausstellung von Behindertenausweisen und -parkkarten würde daher zur Kernkompetenz einer Bezirkshauptmannschaft zählen und vor allem im Interesse einer bürgernahen Verwaltung liegen.
Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
Anfrage:
1. Aus welchen Gründen wurde in der 25. Novelle zur Straßenverkehrsordnung die Ausstellung von Behindertenparkkarten mit Wirkung vom 1. Jänner 2014 von den Bezirkshauptmannschaften an die jeweiligen Landesstellen des Sozialministeriumservice übertragen?
2. Hat es in der Vergangenheit bei der Ausstellung der Behindertenparkkarten durch die Bezirkshauptmannschaften Probleme gegeben, die eine Zentralisierung der Ausstellung in der jeweiligen Landeshauptstadt rechtfertigen würden?
3. Welche Gründe stehen dagegen, die Ausstellung von Behindertenausweisen und Behindertenparkkarten nach dem Modell der Ausstellung von Reisepässen den Bezirkshauptmannschaften und Gemeinden zu übertragen?