3033/J-BR/2014

Eingelangt am 04.11.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Bundesrates Hermann Brückl

und weiterer Bundesräte

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Ungleichbehandlung bei der Gewährung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrages aufgrund des gestaffelten Ferienbeginns im Jahr 2014

 

 

Bereits Ende 2013 wurde in der schriftlichen parlamentarischen Anfrage 2960/J-BR/2013 auf eine Ungleichbehandlung bei der Gewährung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrages hingewiesen.

Der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag beträgt derzeit (bei einem Kind) 494.- Euro, zudem gilt ein gestaffelter Kinderzuschlag, sofern für ein oder mehrere Kind/er für mindestens sieben Monate Familienbeihilfe bezogen wurde,

Der Arbeitgeber oder die pensionsauszahlende Stelle kann auf Grund einer Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag (inklusive Kinderabsetzbetrag) bereits während des Kalenderjahres berücksichtigen.

Im heurigen Jahr war in den Bundesländern Wien, Niederösterreich und im Burgenland wieder einmal bereits im Juni Schulschluss, was bei einigen Familien dazu geführt hat, dass die Familienbeihilfe weniger als 7 Monate bezogen wurde und von den Betroffenen die Rückzahlung des (nach derzeitigem Recht zu Unrecht) bezogenen Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrages verlangt.

Betroffen sind davon wieder einmal insbesondere finanzschwache Familien, für die diese Rückzahlung eine große Belastung darstellt und die allein aufgrund der Tatsache, dass die in einem der 3 betroffenen Bundesländern wohnen bzw. ihre Kinder die Schule besuchen / besucht haben gegenüber Restösterreich benachteiligt werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Wie viele Personen erhalten (voraussichtlich) im Jahr 2014 den Alleinerzieherabsetzbetrag?

2.     Wie viele Personen erhalten (voraussichtlich) im Jahr 2014 den Alleinverdienerabsetzbetrag?

3.     Bei wie vielen dieser Personen wird der Alleinerzieherabsetzbetrag bereits während des Jahres berücksichtigt?

4.     Bei wie vielen dieser Personen wird der Alleinverdienerabsetzbetrag bereits während des Jahres berücksichtigt?

5.     In wie vielen Fällen ist die Familienbeihilfe mit Ende Juni 2014 weggefallen und wie oft davon war der Wegfall der Familienbeihilfe durch den Schulschluss bedingt?

6.     In wie vielen Fällen müssen die betroffenen Familien nunmehr den von Jänner bis (zumindest) Juni 2014 bezogenen Alleinverdienerabsetzbetrag zurückzahlen?

7.     In wie vielen Fällen müssen die betroffenen Familien nunmehr den von Jänner bis (zumindest) Juni 2014 bezogenen Alleinerzieherabsetzbetrag zurückzahlen?

8.     Wie sehen Sie die Tatsache, dass allein der frühere Schulschuss in Wien NÖ und Burgenland bei der Rückzahlung des Alleinerzieherabsetzbetrages bzw. Alleinverdienerabsetzbetrages zu einer Ungleichbehandlung und zu Härtefällen mit den übrigen Bundesländern führen kann?

9.     Sind hier Änderungen, eventuell die Gewährung des Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrages jedenfalls bis zum Ende des Schulbesuches, geplant?

10.  Wie sehen Sie die Tatsache, dass allein der frühere Schulschuss in Wien, NÖ und Burgenland bei der Rückzahlung des Alleinverdienerabsetzbetrages zu einer Ungleichbehandlung und zu Härtefällen mit den übrigen Bundesländern führen kann?