3041/J-BR/2014

Eingelangt am 19.11.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Edgar Mayer, Dr. Magnus Brunner und Ferdinand Tiefnig

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Blutsicherheits- und Arzneiwareneinfuhrgensetz

Österreich hat ein bestens funktionierendes Blutspendewesen auf freiwilliger, unentgeltlicher Basis. Dieses wird betrieben von Blutspendeeinrichtungen ohne Gewinnabsichten. Die Vollversorgung funktioniert 365 Tage im Jahr. Das Blutspendewesen stützt sich auf drei Säulen. Für zwei davon fehlt allerdings eine gesetzliche Regelung.

1)   Die freiwillige und unbezahlte Blutspende dient als zusätzliche Sicherheitsstufe für Blutprodukte. Noch bevor die Tests im Labor beginnen, wird durch Auswertung eines Fragebogens und ärztlicher Anamnese festgestellt, ob ein Mensch sein Blut überhaupt spenden darf. Die freiwillige Blutspende ist bereits im Blutsicherheitsgesetz verankert.

2)   Die nationale Selbstversorgung mit Blutprodukten soll ebenfalls gesetzlich verankert werden. Wie erwähnt, funktioniert die Selbstversorgung mit labilen Blutprodukten hervorragend. Bedingung dafür ist das Pflegen eines über Jahre gewonnen Stammklientels an freiwilligen, unbezahlten Blutspenderinnen.

Sollte es durch den Import von labilen Blutprodukten zum Ausschalten der Selbstversorgung kommen, würde ein Großteil dieser SpenderInnen nicht mehr benötigt und sich demotiviert zurückziehen. Werden derartige Möglichkeiten geschaffen, werden vermutlich alle Spitalserhalter so vorgehen. Das wäre wahrscheinlich das Ende der Fähigkeit, den Bedarf an Blutkonserven aus eigener Kraft zu decken.

Es gäbe daher nur mehr Blutkonserven solange der Vorrat reicht. Die Versorgungsicherheit würde zusammenbrechen. Auch die Blutsicherheit wäre dadurch beeinträchtigt!

3)   Innerhalb und außerhalb Europas zeigt sich, dass nicht auf Gewinn ausgerichtete Institutionen die dauernde Versorgung mit Blutprodukten sicherstellen können. Daher bedarf es auch einer gesetzlichen Regelung dies auf " nicht Gewinn“ ausgerichtete Organisationen zu beschränken.

Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an die Frau Bundesminister für Gesundheit folgende


Anfrage:

1.       Nach derzeitiger Rechtslage können gewinnorientierte Blutspendeeinrichtungen in Österreich Vollblutspenden abnehmen und weiterverarbeiten. Solche Vollblutspenden können auch nach Österreich eingeführt bzw. verbracht werden.

Wird hier um die Versorgungs- und Produktsicherheit nicht zu gefährden, an eine gesetzliche Regelung gedacht um das auszuschließen?

2.    Das österreichische Blutspendesystem auf freiwilliger und unentgeltlicher Basis funktioniert ausgezeichnet. Wird, um dieses System zu erhalten, an eine Änderung des Blutsicherheitsgesetzes und des Arzneiwareneinfuhrgesetzes gedacht, wo die Abnahme und Weiterverarbeitung von Vollblutspenden in Zukunft nur von Blutspendeeinrichtungen erfolgen soll, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind?