3081/J-BR/2015

Eingelangt am 03.06.2015
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Anfrage

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der BundesrätInnen Heidi Reiter Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Änderung der 1. Tierhaltungsverordnung

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Das Enthornen von Ziegen wird europaweit als tierschutzrelevant angesehen. Der Ständige Ausschuss des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen hat am 6. November 1992 eine Empfehlung für das Halten von Ziegen verabschiedet, in der es unter Art. 28 Zif. 5 heißt, dass das Zerstören der Hornanlage bei Zicklein aufgrund der besonderen Schädelanatomie der Tiere selbst unter Narkose einen schwierigen Eingriff darstellt („due to the anatomy of the kid’s skull, disbudding even under anaesthesia is a difficult procedure“).

 

In einer Tierschutzratssitzung vom 5.4.2011 im BMG wurde unter TOP 6 der Entwurf zur Änderung der ersten Tierhalteverordnung diskutiert. Bezug nehmend auf Pkt. 6a, Anlage 4 (Ziegen) wurde ohne Gegenstimme ein Antrag beschlossen, in dem das BMG ersucht wurde, die Haltungsanforderungen für Ziegen überarbeiten zu lassen, besonders in Hinblick auf Platzbedarf und bauliche Ausstattung. In einem weiteren Beschluss wurde der zuständige Minister ersucht in Zusammenarbeit mit dem BMLFUW die Fortbildung der ZiegenhalterInnen im Hinblick auf die umzusetzenden Ergebnisse der Studie „Haltung von behornten und unbehornten Milchziegen in Großgruppen“ von Univ. Prof. Dr. Susanne Waiblinger/ Inst. f. Tierhaltung und Tierschutz zu forcieren. Das alles in dem Kontext, dass nach Ablauf einer Übergangsfrist bis 2015 (die auch als zu lang kritisiert wurde) ein endgültiges Enthornungsverbot von Ziegenkitzen erfolgen kann.

 

Die unterfertigenden BundesrätInnen stellen daher folgende

ANFRAGE

 

 

1.    Kam es zu der in der Einleitung erwähnten Fortbildung der ZiegenhalterInnen? Wenn ja, in welchem Ausmaß und mit welchem Ergebnis?

2.    Halten Sie die Enthornung von Ziegenkitzen vereinbar mit einer artgerechten Tierhaltung, insbesondere in Biobetrieben und in Betrieben, die seltene und gefährdete Rassen halten?

3.    Gibt es besondere Unterstützung von Seiten Ihres Ministeriums für Haltungsformen, die eine Haltung auch behornter Bestände ermöglichen, z.B. in weiblichen Familiengruppen? Wenn ja, welche Erfahrungen gibt es damit?