3092/J-BR/2015
Eingelangt am 29.10.2015
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Anfrage
der Bundesräte Edgar Mayer, Dr. Magnus Brunner, Christoph Längle an die Frau Bundeminister für Gesundheit
betreffend betriebliches Eingliederungsmanagement
Ob es sich um Krebspatienten, oder Schlaganfallpatienten, psychisch kranke Personen, oder Opfer von schweren Unfällen handelt, bis heute bietet das Arbeits-und Sozialversicherungsrecht in Österreich jenen Menschen, die nach Monaten endlich wieder genesen sind, nur eine Möglichkeit an: Sie müssen sofort zu 100 Prozent in ihren alten Job zurück, oder sie verlieren ihren Arbeitsplatz.
Für die Betroffenen ist es
erwiesenermaßen schwer, wieder in den Beruf einzusteigen. Problematisch
deshalb, weil es eben derzeit nur ein "entweder
oder" gibt. Entweder Krankenstand oder Arbeitsfähigkeit. Krank oder
volle Belastung. Deshalb wäre es sinnvoll und notwendig , ein
betriebliches
Eingliederungsmanagement einzuführen, das es den Menschen ermöglicht, langsam und ihren Bedürfnissen entsprechend, wieder im Beruf Fuß zu fassen.
Betroffene sollen die Möglichkeit haben, Arbeitsversuche zu machen und sollen stufenweise wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden, wenn sie mehr als 40 Tage dauernde Krankenstände hinter sich haben.
Eine wichtige Voraussetzung ist neben einer ärztlichen Bewilligung die Freiwilligkeit seitens des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Ein Ausstieg muss beiderseits jederzeit möglich sein . Bei betrieblichem Eingliederungsmanagement handelt es sich explizit nicht um einen Teilzeit-Krankenstand, sondern um eine Maßnahme, die innerhalb des Krankenstands abläuft (d.h. während des Krankengeldbezugs bzw. innerhalb der Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers). Entschädigt werden soll der oder die Beschäftigte zumindest mit dem Krankengeld in voller Höhe.
Die Vorarlberger Arbeiterkammer hat sich bereits im Jahre 2011 gemeinsam mit Wirtschaftskammer, ÖGB, VGKK und Ärztekammer für das Modell des betrieblichen Eingliederungsmanagements stark gemacht.
Im AK-Modell bleibt die Leistungsfähigkeit des genesenden Menschen der Maßstab. Im Rahmen des Krankenstandes müssen Arbeitsversuche möglich sein. Die Schweiz, die dieses Modell lange schon praktiziert, kann entsprechende Erfolge vorweisen.
Auch die Bundesarbeitskammer hat in der Sitzung vom 18. Juni 2015 die Unterstützung des betrieblichen Eingliederungsmanagements auf Basis der Vorarlberger Models einstimmig beschlossen.
Daher richten die unterzeichneten Bundesräte an die Frau Bundesministerin für Gesundheit folgende
Anfrage:
1.) Wie beurteilen Sie die arbeitsrechtliche Situation in Bezug auf
Wiedereinsteigerinnen nach psychischen Erkrankungen,
Schlaganfallpatienten, Krebspatienten oder Menschen die durch schwere Unfälle nach Langzeitkrankenständen in den Arbeitsprozess zurückkehren?
2.) Könnte in diesen schwerwiegenden Fällen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht die Möglichkeit geboten werden, Arbeitsversuche zu machen, um so stufenweise wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden zu können?
3.) Wie beurteilen Sie das von der Vorarlberger AK und der Bundesarbeiterkammer beschlossene Modell des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) ?
4.) Ist die Ausarbeitung einer gesetzlichen Lösung geplant, um Menschen mit den beschriebenen Beeinträchtigungen nach Langzeitkrankenständen einen "moderaten Wiedereinstieg" zu ermöglichen?
5.) Wenn ja, bis wann ist mit einer diesbezüglichen Änderung des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts zu rechnen?