3191/J-BR/2016

Eingelangt am 17.11.2016
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ANFRAGE

 

des Bundesrates Thomas Schererbauer und weiterer

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend geförderte Projekte im Bereich Spitzensportinfrastruktur seit Februar 2015

 

Der digitale Spitzensportstättenplan ist seit Februar 2015 unter www.spitzensportstaettenplan.at der Öffentlichkeit zugänglich. Auf der Website wird wie folgt berichtet:

 

Für die Förderungen von Sportstätteninfrastruktur von österreichweiter Bedeutung ist das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) mit der dazugehörigen Sektion Sport (www.sportministerium.at) zuständig. Der Bund kann dabei ausschließlich Sportstätten und Leistungszentren von Bundesrelevanz bei deren Errichtung fördern, nicht jedoch lokale bzw. regionale Interessen von Vereinen oder sonstigen Gebietskörperschaften.

Die Errichtung und Erneuerung von Sportstätteninfrastruktur wird aber auch im bundesrelevanten Bereich niemals ausschließlich durch den Bund, sondern partnerschaftlich mit den sonstigen involvierten Gebietskörperschaften finanziell unterstützt.

 

Sollten Sie Anregungen oder Bedarf im Bereich von Spitzensportinfrastruktur haben, so wenden Sie sich bitte in einem ersten Schritt an den jeweils für Ihre Sportart zuständigen Bundes-Fachverband, der mit Ihnen Ihre Anregungen durchbesprechen und gegebenenfalls folgend Förderanträge – mit Hilfe dieser Webapplikation – an die fördergebende Stelle einreichen wird. Jeder anerkannte Bundes-Fachverband hat dafür einen spezifischen Zugangscode, der es ihm ermöglicht, die notwendigen Formulare (zur Bedarfsanmeldung und für Reglementänderungen) zu nutzen und - durch das System dokumentiert - an die zuständige Fachabteilung (Abteilung V/2 im BMLVS; Leitung: MinR Mag. Peter Domschitz) weiterleiten zu können. Sämtliche Anträge haben dabei über das vorliegende Portal eingebracht zu werden.

 

Grundsätzlich sei gesagt, dass der Bund Sportinfrastruktur weder für einzelne Vereine noch für Landesverbände fördern und nur im Zuge einer bundesweiten Relevanz tätig werden kann.


Eingebrachte Anträge werden durch die zuständige Stelle unter Einbeziehung der sonstigen zu involvierenden Gebietskörperschaften bearbeitet, sowie unterstützt durch die Fachexpertise des ÖISS mit dem Bundes-Fachverband konkretisiert.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

Anfrage:

 

1.    Wie viele Förderanträge sind seit Veröffentlichung des digitalen Sportstättenplan über die Webapplikation eingebracht worden und welche Förderanträge wurden positiv, welche negativ erledigt?

2.    Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer nach Einlangen eines Antrags?

3.    Wie viele Förderungen wurden dabei für welche Projekte in welcher Höhe bewilligt und welche sonstigen Gebietskörperschaften waren dabei involviert?

4.    Wie viele Förderanträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

5.    Welche Kriterien sind konkret ausschlaggebend für die Bewilligung oder Ablehnung eines Projekts?