3210/J-BR/2017

Eingelangt am 14.02.2017
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ANFRAGE

 

des Bundesrates Arnd Meißl

und weiterer Bundesräte

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Problemstellungen in steirischen Justizanstalten

 

Bereits im vergangenen Jahr sorgte ein Bericht über die Personalknappheit in der Justizanstalt Graz-Jakomini für Aufregung. Im betreffenden Artikel der „Kleinen Zeitung“ vom 19. Juli 2016 wird die übermäßige Belastung der dort tätigen Wachebeamten thematisiert:

 

„Rudolf Wendlandt, Vorsitzender der Justizwachegewerkschaft Steiermark, selbst

Wachebeamter in der Justizanstalt Graz-Jakomini, bezeichnet die Lage als

dramatisch. Das Personal reiche nicht mehr aus, die Belastungen seien so gewaltig,

dass sie kaum noch zu bewältigen seien. [...]“

 

Infolge dieser Berichterstattung wurde eine Anfrage des Nationalratsabgeordneten Mag. Günther Kumpitsch und weiterer Abgeordneter an den Bundesminister für Justiz (10279/J) zu den vorliegenden Problemstellungen eingebracht. Insbesondere im Rahmen der Fragen 13 bis 17 wurde die prekäre Personalsituation in steirischen Justizanstalten näher beleuchtet.

 

Die Beantwortung (9842/AB) geht auf den Sachverhalt zwar nur oberflächlich ein, nichtsdestotrotz geben nachfolgende Ausführungen doch Auskunft über die künftige Mitarbeiterplanung:

 

„Mit Stichtag vom 1. September 2016 konnten den steiermärkischen Justizanstalten Graz Karlau, Graz-Jakomini und Leoben nunmehr in Summe 28 zusätzliche Planstellen (davon 20 für den Exekutiv- und acht für den Allgemeinen Verwaltungsdienst) zugewiesen werden, die nunmehr so schnell wie möglich besetzt werden sollen.“

 

Inwiefern diese Planstellen bereits besetzt wurden, ist öffentlich nicht bekannt. Darüber hinaus erschien in der „Kronen Zeitung“ am 23. Jänner 2017 ein Bericht mit dem Titel „Disziplinierungen und Ignoranz statt Rückhalt und Teamwork?“. Nachfolgend einige Auszüge aus dieser Zeitungsmeldung:

 

„[…] ‚In Graz-Jakomini nimmt der Personalmangel immer drastischere Züge an‘, betonen steirische Vertreter der Justizwachegewerkschaft. Dazu komme die steigende Zahl an verletzten Bediensteten durch das enorme Gewaltpotenzial der Inhaftierten. Erst am Donnerstag hat ein Deutscher (36), der wegen Mordversuch sitzt, fünf Beamte massiv verletzt. […] Der Personalmangel werde ignoriert. Dafür erweitere sich das Freizeitangebot für Häftlinge ständig. Alles laut Gewerkschaft auf dem Rücken der Sicherheit. Wer sich auflehne, werde von der Anstaltsleitung schikaniert. […]“

 

Im selben Medienbericht wird zudem festgehalten, dass inhaftierte IS-Kämpfer zu einer zusätzlichen  Belastung der Bediensteten beitragen. Nachdem die bereits im vergangenen Jahr aufgetretenen Schwierigkeiten offenbar noch immer keiner Lösung zugeführt wurden, scheint es notwendig, die bisher gesetzten Maßnahmen und aktuell vorhandenen Rahmenbedingungen in der Steiermark erneut zu hinterfragen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Justiz folgende

 

ANFRAGE

 

  1. Welche Maßnahmen werden Sie angesichts der anhaltenden Problemstellungen in der Justizanstalt Graz-Jakomini setzen?
  2. Wie viele der 28 zusätzlichen Planstellen in der Steiermark konnten bisher tatsächlich besetzt werden?
  3. Wie wurden die neuen Mitarbeiter auf die in der Anfragebeantwortung (9842/AB) angeführten Standorte aufgeteilt?
  4. Wie viele ehemalige IS-Kämpfer und potentielle Terroristen mit islamistischem Hintergrund sind in den steirischen Justizanstalten jeweils in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 inhaftiert gewesen?
  5. Wie viele ehemalige IS-Kämpfer und potentielle Terroristen mit islamistischem Hintergrund sind derzeit in steirischen Justizanstalten inhaftiert?
  6. Wie viele Angriffe dieser Insassen auf Mithäftlinge und Wachpersonal hat es jeweils in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 gegeben?
  7. Wie stellten sich diese Attacken konkret dar?  
  8. Wurden Versuche dieser Häftlinge festgestellt, andere Insassen für ihre terroristische und islamistische Überzeugung zu gewinnen?
  9. Wie stellten sich diese Überzeugungsabsichten konkret dar und welche Maßnahmen wurden gesetzt, um diesen Bestrebungen entgegenzuwirken?
  10. Wie hat sich das Freizeitangebot für Häftlinge in steirischen Justizanstalten in den vergangenen drei Jahren verändert?
  11. Welches Freizeitangebot steht den Häftlingen in den einzelnen Justizanstalten in der Steiermark derzeit zur Verfügung und welche Belastungen für das Wachpersonal entstehen dadurch?
  12. Wie viele Bedienstete der Justizanstalt Graz-Jakomini haben jeweils in den Jahren 2013, 2014, 2015 und  2016 ein Versetzungsgesuch eingereicht?
  13. Wie viele Gesuche wurden positiv behandelt?
  14. Wie viele Gesuche wurden negativ behandelt?
  15. Wie stellen sich die einzelnen Gründe für die positive oder negative Behandlung der Versetzungsgesuche dar?