3447/J-BR/2018

Eingelangt am 08.02.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Dringliche Anfrage

gem. § 61 Abs. 3 GO-BR

der Bundesrätin Inge Posch-Gruska

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Abschaffung der Beschäftigungsaktion 20.000

Im Rahmen der Beschäftigungsaktion 20.000 sollten für über 50-jährige langzeitarbeitslose Menschen, also für Menschen, die über ein Jahr durchgehend und ohne längere Unterbrechung (auch nicht durch Schulung) arbeitslos vorgemerkt waren, 20.000 Arbeitsplätze pro Jahr in Gemeinden, über gemeinnützige Trägervereine und Unternehmen geschaffen bzw. gefördert und damit die Arbeitslosigkeit in dieser Gruppe langfristig halbiert werden.

Die Beschäftigungsaktion 20.000 wurde mit 1. Juli 2017 in Form von 11 Pilotprojekten (je Bundesland in einem Arbeitsmarktbezirk) gestartet. Mit Jänner 2018 war die österreichweite Implementierung der Aktion 20.000 geplant.

Obwohl bis Ende Dezember 2017 nur 11 Pilotprojekte liefen, zeigte sich klar, dass die Beschäftigungsaktion 20.000 einen wesentlichen Beitrag leisten kann, um die Altersarbeitslosigkeit und die Langzeitarbeitslosigkeit zu senken. Es gelang, zusätzliche Beschäftigungspotenziale für ältere langzeitbeschäftigungslose Personen zu erschließen.

Teilweise sind diese Personen schon deutlich mehr als ein Jahr ohne Beschäftigung und sind bei der Arbeitsvermittlung aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen  benachteiligt. Durch die lange Zeit der Beschäftigungslosigkeit verlieren viele dieser Menschen an Selbstwert, ziehen sich zurück und entfernen sich immer weiter vom Arbeitsmarkt, sodass eine (Wieder-)Eingliederung zunehmend unwahrscheinlicher wird.

Für diese Personengruppe führt der Wirtschaftsaufschwung bislang noch zu keinem deutlich ausgeweiteten Angebot an offenen Stellen und der Bedarf für einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt ist eindeutig gegeben.

Ende Dezember 2017 zeigte sich, dass seit dem Start der Aktion 20.000 die Zahl
der langzeitbeschäftigungslosen Personen ab 50 in allen 11 Pilotregionen zurückgegangen ist (insgesamt um 5,1%), während sie in Summe aller anderen Regionen weiter gestiegen ist (in Summe um +2,1%).
Beispielsweise reduzierte sich
die Arbeitslosigkeit in dieser Gruppe in der Pilotregion Baden um 101 Personen oder um 7,2 %.

Insgesamt fanden 1.326 Langzeitbeschäftigungslose über 50 Jahren von Ende
Juni 2017 bis Ende Dezember 2017 mit dieser Aktion eine Beschäftigung.

Mittlerweile ist diese Zahl weiter gestiegen und über 2.900 Personen erhielten oder werden bis Ende Februar eine Beschäftigung erhalten. Es liegt die Vermutung nahe, dass diese Zahl noch weiter steigt, bis alle Landesstellen des AMS eingemeldet haben.

Personen, die durch die Beschäftigungsaktion 20.000 Arbeit gefunden haben, berichten, dass sie durch einen sinnvollen Beitrag zum Gemeinwohl wieder Anerkennung gewonnen haben und sich wieder als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft fühlen können.

Einkommen aus Arbeit und das Knüpfen von sozialen Kontakten im beruflichen Umfeld stärken das Selbstbewusstsein und die Hoffnung auf Reintegration in den Arbeitsmarkt.

Die Beschäftigungsoffensive für ältere Langzeitarbeitslose ist eines der erfolgreichsten Arbeitsmarktprojekte überhaupt. In allen Modellregionen ist die Arbeitslosigkeit in dieser Gruppe erstmals seit vielen Jahren gesunken.

Schwarz-Blau hat diese erfolgreiche "Aktion 20.000" in einer Nacht- und Nebelaktion abgedreht und raubt damit älteren Langzeitarbeitslosen ihre Lebensperspektiven. Dahinter stehen menschliche Schicksale, ganze Familien.

Die Aktion 20.000 bedeutete für langzeitarbeitslose Männer und Frauen 20.000-mal Würde, Chancen und Lebensperspektiven!

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.            Wie viele Personen insgesamt werden durch die Beschäftigungsaktion 20.000 bis Ende Februar einen Arbeitsplatz erhalten oder bereits erhalten haben?

2.            Wie verteilen sich diese Personen auf die einzelnen Bundesländer?

3.            Welche Gemeinden - aufgelistet nach Bundesländern - haben sich an der Aktion 20.000 beteiligt und Langzeitarbeitslose beschäftigt?

4.            Wie verteilen sich diese Bundesländerzahlen auf Männer und Frauen?

5.            Wie verteilen sich diese Personen auf die einzelnen Altersgruppen?

a.    Aufgelistet nach Männern und Frauen

6.            Bei welchen Trägern wurden diese Beschäftigungen geschaffen?

a.    Aufgelistet nach Bundesländern

7.            Um welche Beschäftigungen handelt es sich?

a.    Aufgelistet nach Bundesländern

8.            Wie lange waren diese Personen beschäftigungslos?

a.    Aufgelistet nach Männern und Frauen

9.            Wie viele Qualifizierungsmaßnahmen wurden von diesen Personen vor Beschäftigungsantritt besucht?

10.         Welche Ausbildung haben diese Personen?

11.         Wie viele auf Grund der Aktion 20.000 eingemeldete Stellenangebote können nun nicht mehr besetzt werden?

12.         Wie verteilen sich diese Zahlen auf die einzelnen Bundesländer?

13.         Sie haben mit Zirkulationsbeschluss des Ministerrates vom 30. Dezember 2017 das Aussetzen der Beschäftigungsaktion 20.000 beschlossen. Wurden von ihrem Ressort Unterlagen zur Entscheidungsfindung im Zuge des Zirkulationsbeschlusses zur Verfügung gestellt?

a. Wenn ja, welche?

14.         Wenn nein, auf Basis welcher Erkenntnis bzw Entscheidungsgrundlagen haben Sie diesen Zirkulationsbeschluss veranlasst?

15.         Wurden Erfahrungsberichte aus den Pilotregionen von den jeweiligen BürgermeisterInnen eingeholt, um eine Entscheidungsgrundlage für den Zirkulationsbeschluss zu haben?

a.    Wenn ja, von welchen BürgermeisterInnen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

16.         Wurden Erfahrungsberichte aus den Pilotregionen von ehemals Langzeitarbeitslosen und jetzt in diesem Projekt Wiederbeschäftigen für den Zirkulationsbeschluss als Entscheidungsgrundlage herangezogen?

a.    Wenn ja, was waren die Aussagen der Betroffenen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

17.         Gab es seitens Gemeinden, Städten und/oder Institutionen Rückmeldungen, dass diese Aktion nicht länger fortgesetzt werden soll?

18.         Wurde mit dem Gemeinde- und/oder Städtebund vor Abschaffung der Beschäftigungsaktion 20.000 Kontakt aufgenommen?

a.    Wenn ja, was waren die Aussagen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

19.         Sie haben im Zirkulationsbeschluss des Ministerrates vom 30. Dezember 2017 auch eine Evaluierung der Beschäftigungsaktion 20.000 angekündigt. Werden Sie eine solche durchführen?

a.    Wenn ja, mit welchem Zeitplan?

b.    Wenn nein, warum nicht?

Gemäß § 61 Abs. 3 GO-BR in Verbindung mit Abs. 4 wird die dringliche Behandlung

dieser Anfrage vor Eingang in die Tagesordnung verlangt.