3497/J-BR/2018

Eingelangt am 30.05.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesrätlnnen David Stögmüller, Ewa Dziedzic, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

 

betreffend angekündigte Evaluierung des Verbotsgesetzes

BEGRÜNDUNG

 

Im Jänner 2017 verlautbarte der damalige Justizminister Wolfgang Brandstetter nach einem heftig kritisierten Freispruch eines Welser Rechtsanwalts, der in einem Plädoyer vor Gericht die Existenz von Vergasungen in Mauthausen geleugnet hatte, das Verbotsgesetz evaluieren zu lassen.[1] Er wollte überprüfen lassen, ob es Verbesserungsbedarf im Gesetz gäbe und Spielräume ausloten. Brandstetter kündigte an, damit das deutsche Max-Planck-Institut beauftragen. „Vielleicht braucht es legistische Änderungen, ich weiß es nicht“, sagte Brandstetter im ORF-Radio. Vielleicht könne man auch schon mit der geplanten Änderungen der Geschworenengerichtsbarkeit vieles abfangen. Man sei aber gut beraten, sich an internationale Experten zu halten. Er habe dabei an das Max-Planck-Institut in Freiburg gedacht. Diese sollten sich anschauen, „warum das in Österreich schiefläuft – insofern, als es immer wieder Entscheidungen gibt, die zu Recht Unmut hervorrufen“.

Er sei ja selbst auch alles andere als glücklich über solche Entscheidungen’, sagte Brandstetter. Wenn sich Schwächen im legistischen System zeigen, müsse man das ganz offen diskutieren. Er wolle sich das auch gemeinsam mit der Israelitischen Kultusgemeinde und dem Mauthausen-Komitee anschauen. Er habe das Gefühl, dass es bei Verfahren nach dem Verbotsgesetz von den zuständigen Geschworenengerichten auch zu Freisprüchen komme, die man nicht nachvollziehen könne, betonte Brandstetter. Da es dort keine Begründungen gibt, strebt der Minister hier Änderungen an.“[2]

Diverse ExpertInnen formulierten Problemlagen bzw. Forderungen: die Geschworenengerichtsbarkeit, die Aufnahme der Teilleugnung der Shoah ins Gesetz und die Leugnung der Kriegsschuld der nationalsozialistischen Machthaber.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wurde seitens des Justizministeriums der Auftrag an das Max-Planck-Institut erteilt, das Verbotsgesetz zu evaluieren?

 

2)    Falls nein: Warum nicht?

 

3)    Falls nein: Werden Sie den Auftrag ans Max-Planck-Institut erteilen?

4)    Falls der Auftrag erteilt wurde: Wann genau wurde der Auftrag erteilt, mit welchem Zeithorizont und wie lauten die Fragen, die ans Max-Planck-Institut übermittelt wurden?

 

5)    Liegt bereits ein Zwischen- oder Endergebnis vor?
Falls ja: Wie lautet es?

 

6)    Bis wann ist mit einem Ergebnis der Evaluierung zu rechnen sein?

 

7)    Ex-Minister Wolfgang Brandstetter sah Handlungsbedarf bezüglich nicht nachvollziehbarer Freisprüche: Was werden Sie veranlassen, damit solche Fälle künftig zu verhindert bzw. zu minimieret werden können?

 

8)    Werden Sie eine legistische Initiative starten, damit eine Teilleugnung der Shoah, wie sie der in der Begründung erwähnte Welser Rechtsanwalt getätigt hatte, ins Verbotsgesetz aufgenommen werden kann?

 

9)    Planen Sie eine Initiative, damit eine Leugnung der Kriegsschuld betreffend den Zweiten Weltkrieg ins Verbotsgesetz aufgenommen werden kann?



[1] Der Standard (2017): 70 Jahre Verbotsgesetz: Nachschärfen in Zeiten zunehmender Hetze. 19.04., online abgerufen unter: https://derstandard.at/2000056202370/70-Jahre-Verbotsgesetz-Nachschaerfen-in-Zeiten-zunehmender-Hetze (Zugriff am 25.05.2018)

[2] Der Standard (2017): Verbotsgesetz: Brandstetter lässt Änderungen prüfen. 04.01., online abgerufen unter: https://derstandard.at/2000050235023/VerbotsgesetzBrandstetter-laesst-moegliche-Aenderungen-pruefen (Zugriff am 25.05.2018)