3560/J-BR/2018

Eingelangt am 12.07.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Bundesrätin Ewa Dziedzic, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres

betreffend der internationalen Beeinträchtigung österreichischer Sicherheitsbehörden durch die Fraternisierung der FPÖ mit Putins Partei „Einiges Russland“

Begründung

Am 14. Mai 2018 fand in Berlin das 15. Symposium des deutschen Bundesamtes für Verfassungsschutz statt. In dieser für Sicherheitskreise wesentlichen Veranstaltung nahmen 300 hochrangige Experten aus der Branche, darunter der EU Kommissar für die Sicherheitsunion, Sir Julian King, der Direktor des britischen MI5, Andrew Parker, der NATO Assistant Secretary General for Intelligence and Security, Arndt Freiherr Freytag von Loringhoven teil.

Einer Anfragebeantwortung des Deutschen Bundesministerium für Inneres im deutschen Bundestag zufolge waren keine Vertreter österreichischer Sicherheitsbehörden anwesend.

In seiner vielbeachteten Rede führte Andrew Parker, Direktor des britischen MI5, aus, dass die russische Autokratie unter Putin die größte Bedrohung der westlichen Wertegemeinschaft darstellt. Parker führt als Beispiele nicht nur die völkerrechtswidrige Annexion der Krim, sondern auch die von Russland annähernd perfektioniert betriebene asymmetrische hybride Bedrohungsform der Medienmanipulation samt Verbreitung von Desinformation auf konventionellen Wege wie auch in sozialen Medien sowie Hackerangriffe, zu subsumieren unter einem völkerrechtswidrig nicht erklärtem Informationskrieg, an.

Federführend darin ist der russische Staatsangehörige Yevgeny Prigozhin, unter dessen Einfluss nicht nur die russische Söldnertruppe Vagner, aktiv in der Ostukraine, Nordsyrien und auf der Krim, sondern auch die russischen sogenannten „Trollfabriken“ „Internet Research Agency“ und „Concord Management and Consulting“ stehen. Prigozhin ist in diesem Zusammenhang Beklagter in den USA und scheint in Untersuchungsgegenständen des Geheimdienstausschusses des US-Repräsentantenhauses auf.

Prighozin wird gelenkt von Sergei Zheleznyak, einem hohen Repräsentanten der russischen Partei „Einiges Russland“, der seit 2014 auf der EU- und US-Sanktionenliste geführt wird.


Dieser Umstand hat FPÖ Vizekanzler Strache nicht davon abgehalten 2016 mit Zheleznyak eine Vereinbarung über Zusammenwirken und Kooperation zwischen der FPÖ und „Einiges Russland“ mit Zheleznyak zu unterzeichnen. Auf der Webseite untenrechts.at sind mögliche Zusammenhänge zu diesem Thema in einem Beitrag vom 15. Mai 2018 mit Titel „Russenliebchen“ näher recherchiert, wobei auch Parallelen zwischen von FPÖ Vizekanzler Strache verwendeten Werbesujets und von jenen von russischen Trollfabriken in den USA verwendeten aufgezeigt werden, wobei letztere Teil oben erwähnter Anklage gegen u.a. Prighozin in den USA sind.

Der Weltnetzseite der FPÖ Linz zufolge waren bei der Unterzeichnung der Vereinbarung über Zusammenwirken und Kooperation zwischen FPÖ und „Einiges Russland“ FPÖ Vizekanzler Heinz-Christian Strache, FPÖ Bundesminister Norbert Hofer, FPÖ Klubobmann Johann Gudenus, FPÖ Abgeordneter zum Europäischen Parlament Harald Vilimsky, der ehemalige FPÖ Abgeordnete zum Nationalrat Johannes Hübner und der Linzer FPÖ Vizebürgermeister Detlef Wimmer anwesend. Die Initiative dazu ging laut FPÖ vom Linzer FPÖ Vizebürgermeister Detlef Wimmer und vom Linzer FPÖ Gemeinderat Werner Pfeffer aus.

Im Jänner 2018 hatte sich das deutsche Bundeskanzleramt informell besorgt über die Nähe der FPÖ zu Russland gezeigt. Medienberichten zufolge sei die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit der westlichen Staaten dadurch erschwert.

Einer Anfragebeantwortung des deutschen Bundesministerium für Inneres im deutschen Bundestag zufolge wird seitens des deutschen Bundesamtes für Verfassungsschutz geprüft ob eine weitere Zusammenarbeit mit dem BVT möglich sein wird.

Im ORF Ö1 Mittagsjournal vom 18. Juni 2018 beklagte BVT Direktor Peter Gridling, dass die internationale Zusammenarbeit des BVT mit ausländischen Behörden infolge „gewisser Irritationen“ schwierig sei.

Im Verfassungsschutzbericht 2017 Ihres Ressort ist ausgeführt, dass nachrichtendienstliche Aktivitäten zum Zwecke der Beeinflussung staatlicher Entscheidungs- und Machtstrukturen an Bedeutung gewonnen haben. Als Beispiel führt der Verfassungsschutzbericht o.a. Vorgänge in den USA, aber auch nicht näher definierte Vorfälle in europäischen Wahlkämpfen an. Der ehemalige KGB Generalmajor Oleg Kalugin führt dazu bereits 2007 aus, dass zentrales Moment sowjetischer nachrichtendienstlichen Agierens die Subversion sei: „Aktive Maßnahmen um den Westen zu schwächen.“, das erfolge beispielsweise durch Manipulation der öffentlichen Meinung.

Im Regierungsprogramm 2017-2022 ist ausgeführt, dass die internationale sicherheitspolizeiliche Zusammenarbeit intensiviert werden soll, weiters dass die Staatsschutzbehörden nach internationalen Vorbildern weiterentwickelt werden sollen.

Die unterfertigenden BundesrätInnen stellen daher folgende Anfrage

1.    Waren Angehörige des Bundesministerium für Inneres zum 15. Symposium des deutschen Bundesamtes für Verfassungsschutz in Berlin eingeladen?


1.1.        Wenn ja, weshalb erfolgte keine Teilnahme?

1.2.        Wenn nein, erkennen Sie einen Zusammenhang mit dem Umstand, dass die Nähe der FPÖ zur russischen Partei „Einiges Russland“ den international bislang guten Ruf österreichischer Sicherheitsbehörden schädigt?

2.    Wie beurteilen Sie die Vereinbarung über Zusammenwirken und Kooperation zwischen der FPÖ und „Einiges Russland“ aus dem Blickwinkel der nachrichtendienstlichen Gefahrenabwehr?

3.    Erkennen Sie in der Vereinbarung über Zusammenwirken und Kooperation zwischen der FPÖ und „Einiges Russland“ einen Anfangsverdacht nach § 256 StGB?

3.1.        Wenn nein, weshalb nicht?

3.2.        Wenn ja, wird oder wurde gegen o.a. bei der Unterzeichnung der Vereinbarung anwesende österreichische Staatsangehörige ermittelt?

4.    Erkennen Sie in der Verwendung Werbesujets russischer Informationskrieger durch FPÖ Vizekanzler Strache ein Problem?

5.    Fallen Ihrer Ansicht nach diese Werbesujets unter § 6 (6) Abs 6 PartG?

6.    Können Sie die von Ihrem Subalternen Gridling verwendete Begrifflichkeit „gewisse Informationen“ näher erläutern?

7.    Im Verfassungsschutzbericht 2017 wird bemängelt, dass der Strafrahmen nach § 256 StGB zu nieder angesetzt ist. Plant das Bundesministerium für Inneres den Strafrahmen des § 256 StGB im Wege einer Regierungsvorlage zu erhöhen?

7.1.        Wenn nein, weshalb nicht?

7.2.        Wenn ja, in welcher Höhe?

8.    Welche nicht näher definierte Vorfälle in europäischen Wahlkämpfen sind mit o.a. Erwähnung im Verfassungsschutzbericht 2017 gemeint?

9.    Welche konkreten Maßnahmen haben Sie im Sinne des Regierungsprogramm 2017-2022 zur internationalen sicherheitspolizeilichen Zusammenarbeit getroffen?

9.1.        Sind diese durch den Boykott durch westliche Dienste behindert?

10.  Welche konkreten Maßnahmen haben Sie im Sinne des Regierungsprogramm 2017-2022 zur Weiterentwicklung der Staatsschutzbehörden, insbesondere des BVT, nach internationalen Vorbildern getroffen?

10.1.     Sind diese durch den Boykott durch westliche Dienste behindert?