3561/J-BR/2018

Eingelangt am 12.07.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Bundesrätin Ewa Dziedzic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend allfälliger Nebenbeschäftigung des Datenschutzbeauftragten im Bundesministerium für Inneres.

Begründung

Mag. Marcus Hild LL.M übt im Bundesministerium für Inneres die Funktion des Datenschutzbeauftragten aus. Zugleich wird Mag. Hild bei der Firma ARS - Akademie für Recht, Steuern & Wirtschaft Seminar- und Kongress Veranstaltungs GmbH als Referent geführt, weiters ist er in der Mediatorenliste des Bundesministeriums für Justiz eingetragen.

Die unterfertigenden Bundesrätlnnen stellen daher folgende

Anfrage

1.    Ist Mag. Hild zum Stichtag                                                                                      seiner Meldepflicht nach § 56 Abs. 3 BDG nachgekommen?

2.    Sind allfällige Nebenbeschäftigungen von Mag. Hild genehmigt?

2.1. Wenn ja, welche?

3.    Die in Artikel 39 DSGVO dargelegten Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten sind sehr umfangreich. Bestehen seitens des Bundeministerium für Inneres Bedenken, dass Mag. Hild durch eine allfällige Nebenbeschäftigung in seinen dienstlichen Aufgaben behindert sein könnte?

4.    Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Ressorts haben zum Stichtag

die Ausübung von Nebenbeschäftigungen gemeldet? (aufgegliedert auf Dienststellen)

5.    In wie vielen und welchen Fällen und aus jeweils welchen Gründen hat Ihr Ressort die Ausübung von Nebenbeschäftigungen untersagt? (aufgegliedert auf Dienststellen)