3568/J-BR/2018
Eingelangt am 27.09.2018
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Anfrage
des Bundesrates David Stögmüller, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres
betreffend Neuüberprüfung von Fluchtgründen
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ist eine dem Bundesministerium für Inneres unmittelbar nachgeordnete Behörde. Gemäß dem § 3 BFA-G gehört die Vollziehung des BFA-Verfahrensgesetzes, des Asylgesetzes 2016, des 7.,8., und 11. Hauptstückes des Fremdenpolizeigesetzes und die Vollziehung des Grundversorgungsgesetzes-Bund zu den Aufgaben. Kernkompetenzen des BFA sind Niederlassung, Fremdenwesen und Asylangelegenheiten.
Auf Grundlage des Gutachtens von Mag. Karl Mahringer werden zahlreiche Menschen nach Afghanistan abgeschoben. Mag. Karl Mahringer ist hierbei der einzige gerichtlich beeidete Asylgutachter für Afghanistan, Syrien und den Irak. Nach einer von der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung im Februar 2018 eingeholten Expertise wird dieses Gutachten als unwissenschaftlich und für eine Entscheidungsgrundlage als ungeeignet angesehen. Zudem erfolgt derzeit ein Überprüfungsverfahren gegen Mag. Mahringer.[1] Trotzdem stützen sich das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sowie das Bundesverwaltungsgericht in 2. Instanz weiterhin auf Mahringers Gutachten.[2]
Um einen aktuellen Stand sowie um die (höchst notwendigen) Verbesserung durch die Bundesregierung, vor allem im Integrationsbereich zu erfahren, müssen gerade in so einem heiklen Bereich wie Asyl, die Daten transparent und vergleichbar sein.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie viele Asylanträge wurden von 01.01.2018 bis 31.08.2018 gestellt?
a. Wie viele davon wurden zum Verfahren zugelassen?
b. In wie vielen Fällen wurde diese in erster Instanz getroffen?
(Aufgelistet nach Außenstellen)
2. Wie viele der Asylanträge von 01.01.2018 bis 31.08.2018 wurden im Rahmen des durch das BFA gesetzten "Fast-Track" Schwerpunktes beschleunigt geführt?
3. Wie viele erstinstanzliche beschiedene Anträge durch das BFA wurden von 01.01.2018 bis 31.08.2018 vom BVwG aufgehoben bzw. abgeändert?
a. Wie viele davon mussten neuerlich vom BFA bearbeitet werden? (jeweils Anzahl und Prozentanteil)?
4. Wie viele bestehende Aufenthaltstitel werden derzeit aufgrund des Fluchtgrunds neu überprüft (mit Stand Beantwortung dieser Anfrage)? (Auflistung nach Nationalitäten)
a. Wie viele Neuüberprüfungen gibt es beim Asyl (mit Stand Beantwortung dieser Anfrage)?
b. Wie viele Neuüberprüfungen gibt es beim subsidiärem Schutz (mit Stand Beantwortung dieser Anfrage)?
5. Wie viele Aberkennungsverfahren wurden seit 2015 eingeleitet? (Auflistung für 2015/ 2016/ 2017 und Nationalität)
a. Für wie viele afghanische Staatsbürger*innen läuft derzeit ein Aberkennungsverfahren?
b. Wie vielen afghanischen Staatsbürger*innen ist der Schutztitel in der ersten Instanz aberkannt worden?
6. Welche konkreten Beweismittel bzw. Quellen verwendet das BFA bei der Beurteilung von Asylverfahren? (Listen Sie die Beweismittel bzw. Quellen die in den letzten 6 Monaten in Verwendung waren auf)
7. Werden Gutachten von Mag. Karl Mahringer im BFA als Entscheidungsgrundlage verwendet?
8. Bei wie vielen Asylentscheidungen wurde Mag. Mahringer als Sachverständiger beigezogen und beeidet? (Aufgelistet für die Jahre 2016/ 2017 und 1. HJ 2018)
9. In wie vielen Asylentscheidungen wurde 2017 auf ein Gutachten von Mag. Mahringer im BFA verwiesen bzw. wie oft wurde es herangezogen?
10. Welche Gebühren verrechnete Mag. Mahringer dem BFA? (Geben Sie die Gebühren für 2017 und 1 HJ 2018 an)
a. Wenn Sie sich auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte beziehen um die Frage nicht zu beantworten, geben Sie die Gesamtgebühren die in den Jahren 2017 und 2018 dem BFA für Gutachter bzw. Sachverständigen angefallen sind, an. (Aufgelistet in Monaten bzw. Quartalen)
11. Wie viele Gutachter bzw. Sachverständige wurden für das BFA im Jahr 2017 und dem 1 HJ 2018 herangezogen? (Aufgelistet nach Monaten bzw. Quartalen)
12. Wird das Mahringer-Gutachten (Afghanistan) evaluiert?
a. Von wann stammt dieses Gutachten?
b. Wenn ja, bis wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
c. Wenn nein, warum nicht?
d. Wer ist für eine Evaluierung zuständig?
13. Gibt es bereits eine Entscheidung ob das Gutachten von Mag. Karl Mahringer für die Beurteilung von Herkunftsländern für die Beurteilung zuglassen wird?
a. Wenn ja, bis wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
b. Wenn nein, wer ist dafür verantwortlich?
14. Wenn das Mahringer-Gutachten sich als „ungeeignet“ als Grundlage herausstellt, rechnen Sie mit einem erhöhten Verfahrensaufwand im BFA?
15. Sollte Mag. Mahringer von der Gutachtenliste des LGZ Wien gestrichen werden, wird man dann auch beim BFA davon absehen, seine Schriften als Quelle zu verwenden?
16. Wer ist grundsätzlich für die Auswahl von Quellen und Gutachten verantwortlich?
17. Auf Grundlage welcher Quellen bzw. neuen Erkenntnissen wurden die Aberkennungen, insbesondere die Aberkennung des subsidiären Schutzes bei afghanischen Staatsbürger*innen, entschieden? (Geben Sie Quellen und Gutachten die für die Beurteilung verwendet werden an)
a. In welchem Jahr wurden die Gutachten, auf deren Grundlage die Aberkennungen entschieden werden, erstellt?
18. Wie alt ist das letzte Gutachten zu Afghanistan und kann dieses noch als schlüssig und widerspruchsfrei angesehen werden?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, wann wird dieses erneuert bzw. evaluiert?
c. Wer ist mit einer Evaluierung bzw. Erneuerung beauftragt worden?
d. Bis wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen?
19. Wie oft werden Quellen und Gutachten evaluiert bzw. aktualisiert? (Geben Sie für die in Antwort 6. genannten Quellen an, wann diese zuletzt aktualisiert bzw. evaluiert wurden)
20. Wurden andere Gutachter*innen z.B. aus Deutschland beauftragt?
a. Wenn ja, geben Sie die Anzahl der Gutachten, deren Nationalität und für welchen Bereich (Land) diese ein Gutachten erstellt haben an.
b. Wenn nein, warum nicht?
21. Welche andere Expertise beim Gutachten werden zur Lageverteilung in Afghanistan herangezogen?