3569/J-BR/2018
Eingelangt am
27.09.2018
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Anfrage
der Bundesrätin Ewa Dziedzic, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres
betreffend die Informationspolitik und dem Geltungsdrang der Frau Bundesminister
BEGRÜNDUNG
Am 1. August 2018 geruhte Frau Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Steuerzahlerinnen und Steuerzahler via Presseaussendung über ihre Hochzeitspläne zu informieren. Die gegenständliche Presseaussendung wurde von der Presseabteilung des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres verfasst und auf APA OTS verbreitet.
Mit 15. August 2018 wurde über in- und ausländische Medien verbreitet, dass der russische Despot Vladimir Putin einer Einladung der Frau Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres zu gegenständlicher Veranstaltung Folge leisten wird. Frau Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres gefährdet damit nicht nur den neutralen Status der Republik Österreich – die Vorsitzende des außenpolitischen Ausschusses im ukrainischen Parlament führte aus, dass Österreich keine Vermittlerrolle mehr einnehmen könne – sie desavouiert mit dieser Einladung auch Österreich in der westlichen Wertegemeinschaft.
Im ORF Ö1 Mittagsjournal vom 16. August 2018 wurden einige wenige Details des Spektakels ausgebreitet, beispielsweise, dass Putin mit einem Hubschrauber eingeflogen werden soll. Chefinspektor Grundnig von der LPD Steiermark spricht in einem Interview von einer „hohen Personalanzahl“ welche notwendig sei.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Sind die Hochzeitspläne der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres eine Angelegenheit der Vollziehung des Bundes?
1.1. Wenn ja, inwiefern?
1.2. Wenn nein,
1.2.1. weshalb wurde gegenständliche Aussendung von der Presseabteilung des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres verfasst?
1.2.2. Wie viele Mitarbeiter des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres waren mit dieser Aussendung befasst?
1.2.3. Welche Kosten entstanden durch die gegenständliche Aussendung?
1.2.4. Wie rechtfertigen Sie gegenständliche Aussendung unter den Aspekten der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit?
2. Werden durch die Hochzeitspläne der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres dem Bund weitere Kosten und Aufwendungen entstehen?
2.1. Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
3. Sind anlässlich der Verehelichung Frau Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres organisierte Huldigungen durch Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geplant?
3.1. Wenn ja, in welcher Form?
3.2. Wenn nein, weshalb nicht?
4. Gedenkt Frau Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auch künftig Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Wege von Presseaussendung an ihrem Privatleben teilhaben zu lassen?
4.1. Wenn ja, zu welchen Anlässen?
4.2. Wenn nein, weshalb nicht?
5. Zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung können keine Sicherheitsbedenken mehr geltend gemacht werden, daher:
5.1. Wie viele Bedienstete des Bundesministeriums für Inneres waren zur Planung und Abwicklung der Veranstaltung notwendig?
5.1.1. Welche Kosten sind dadurch entstanden?
5.1.2. Wer trägt diese Kosten?
5.2. Wurde der erwähnte Hubschrauber vom Bundesministerium für Inneres oder Bundesministerium für Landesverteidigung gestellt?
5.2.1. Welche Kosten sind dadurch entstanden?
5.2.2. Wer trägt diese Kosten?
5.2.3. Kommt es dadurch zu Beeinträchtigungen des Regelflugverkehres?
5.3. Wie viele Bedienstete des Bundesministeriums für Landesverteidigung waren zur Planung und Abwicklung der Veranstaltung notwendig?
5.3.1. Welche Kosten sind dadurch entstanden?
5.3.2. Wer trägt diese Kosten?
6. Sie haben in Ihrer bisherigen Amtsperiode einige Auslandsbesuche absolviert.
6.1. Haben Sie auch andere Staatsoberhäupter zu Ihrer Hochzeit eingeladen?
6.1.1. Wenn ja, welche?
6.1.2. Wenn ja, wird eines dieser Staatsoberhäupter teilnehmen?
6.1.3. Wenn nein, weshalb nicht?
6.1.4. Wenn nein, weshalb fiel Ihre Wahl auf Despoten Putin?
7. Haben Sie vor zu anderen Ihrer Familienfeiern wiederum ausländische Staatsoberhäupter einzuladen?
7.1. Wenn ja, nach welchen Selektionskriterien?
7.2. Wenn nein, weshalb nicht?