3571/J-BR/2018

Eingelangt am 02.10.2018
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Anfrage

 

des Bundesrates David Stögmüiler, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Folgeanfrage zur Anfrage „Qualifizierungsmaßnahmen für AsylbewerberInnen und Asylberechtigte

BEGRÜNDUNG

Gerade das Bundesland Oberösterreich ist bei der aktuellen Fluchtbewegung ab 2015 v.a. aus Kriegsgebieten in Syrien und Afghanistan den Weg der dezentralen Integration von Beginn an gegangen und ist ein Vorbild für viele andere Bundesländer geworden. So wurden bis heute z.B. schon über 20.000 Kursplätze in geförderten Deutschkursen ermöglicht, verteilt in ganz Oberösterreich, Kurse zur Alphabetisierung, Beratung und Angebote zu Qualifizierung, Lehre in Mangelberufen, Orientierungskursen u.v.a.m. Aber vieles ist noch zu tun. Die Bundesländer bemühen sich hier besonders, gemeinsam mit engagierten BürgerInnen über NGOs und Behörden bis hin zu Bildungseinrichtungen, Exekutive, SozialpartnerInnen, AMS, Betrieben, u.v.a.m., um eine gute Integration zu ermöglichen. Um einen aktuellen Stand und die (höchst notwendige) Verbesserung durch die Bundesregierung vor allem im Integrationsbereich zu erfahren, müssen gerade in so einem heiklen Bereich wie Asyl die Daten transparent und vergleichbar sein

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Wie hoch sind die Mittel des ESF, welche bei der Initiative Erwachsenenbildung in die Maßnahme Alphabetisierung/Basisbildung fließen?

2.    Warum werden die zusätzlichen Integrationsmaßnahmen im Bereich Alphabetisierung/Basisbildung für 2018 bis einschließlich 2019 um 8,4 Mio. € gekürzt?


3.    Als Grundlage für die Abschätzung der Zielgruppengröße der Initiative Erwachsenenbildung gilt eine interne Bedarfsanalyse. Wie und von wem wurde diese erstellt?

a. Gibt es eine Bedarfsanalyse für die Jahre 2017/18?

4.    Aus welchen Gründen konnten die Länder für die Programmperiode 2018 bis 2021 keine zusätzlichen Mittel einbringen?