3572/J-BR/2018

Eingelangt am 04.10.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Bundesrates David Stögmüller, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Frauen, Familie und Jugend

betreffend Kürzung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland

BEGRÜNDUNG

Die Novellierung der Familienbeihilfe für Kinder, die nicht in Österreich leben soll nach dem aktuellen Gesetzesvorschlag, der gerade in Begutachtung ist, indexiert werden. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag ist derzeit in Begutachtung und sollte laut diverser Medienberichten noch vor dem Sommer dem Parlament zur Behandlung zugeführt werden. Dabei sollen rund 114 Mio. Euro pro Jahr eingespart werden[1]. Um für die kommende (parlamentarische) Diskussion eine aktuelle Datengrundlage zur Verfügung zu haben, stellen daher die unterfertigten Bundesrät_innen folgende

ANFRAGE

1.    Wie hoch waren die Zahlungen in Summe für die Familienbeihilfe an im Ausland lebende Kinder im Jahr 2017?

a.    Wie viel davon für in EU-Staaten (EU-28) lebende Kinder?

b.     b. Wie viel davon für im EU-Ausland (Drittstaaten) lebende Kinder?

c.    c. Geben Sie die Top-1 O-Länder der EU-Staaten sowie der Drittstaaten an. (inkl. der einzelnen Zahlungen die Österreich an diese Länder tätigt)

2.    Für wie viele Kinder wurde im Jahr 2017 diese Zahlung getätigt?

a.    Wie viele Kinder sind davon in EU-Staaten (EU-28)?

b.    Wie viele Kinder sind davon im EU-Ausland (Drittsaaten)?

c.    Geben Sie die Top-1O-Länder der EU-Staaten sowie der Drittstaaten an. (inkl. der Anzahl der Kinder je angeführtes Land)


3.    Wie hoch waren die Zahlungen in Summe für die Kosten der "Erhöhten Familienbeihilfe" für im Ausland lebende Kinder im Jahr 2017?

a.    Wie viel davon für in EU-Staaten (EU-28) lebende Kinder?

b.    Wie viel davon für im EU-Ausland (Drittstaaten) lebende Kinder?

c.    Geben Sie die Top-10-Länder der EU-Staaten sowie der Drittstaaten an. (inkl. der einzelnen Zahlungen die Österreich an diese Länder tätigt)

4.    Für wie viele Kinder wurde im Jahr 2017 die "Erhöhte Familienbeihilfe" getätigt?

a.    Wie viele Kinder sind davon in EU-Staaten (EU-28)?

b.    Wie viele Kinder sind davon im EU-Ausland (Drittsaaten)?

c.    Geben Sie die Top-10-Länder der EU-Staaten sowie der Drittstaaten an. (inkl. der Anzahl der Kinder je angeführtes Land)

5.    Welche konkreten laufenden Kosten werden für die Indexierung der Familienbeihilfe in der Umsetzung anfallen?

a. Wer wird diese Kosten tragen (zB. AMS)?

6.    Gibt es ein Gutachten über die Europarechts- bzw. Verfassungsrechtskonformität des Gesetzesvorschlages?

a.    Wenn ja, von wem konkret wurde dieses erstellt? (Geben Sie die konkrete Quelle an)

b.    Wenn ja, zu welchem Schluss kam dieses Gutachten?

c.    Wenn nein, warum nicht?

d.    Wenn nein, wird ein solches noch erstellt und bis wann?

7.    Wenn kein Gutachten erstellt wird, wie gehen Sie sicher, dass das Gesetz Verfassungs- bzw. Europarechtskonform ist?

a. Wenn die Antwort auf die Frage ist, dass Sie bzw. Ihre

Mitarbeiter*innen davon ausgehen, dass das Gesetzt Verfassungs- bzw. Europarechtskonform ist, warum entspricht das nicht den Aussagen von Europarechtlern[2]?

8.    Gibt es eine „Ausnahme“ bzw. eine Sonderregelung für entsendetes Personal („Auslandsbeamten“, Diplomaten, Attachés, usw.)?

9.    Wie viel an Familienbeihilfe wurde 2017 für Kinder von Auslandsbediensteten (inkl. Attachés, Leiharbeiterbediensteten, administratives Bereich, usw.) die in Drittstaaten eingesetzt werden ausbezahlt?

 

10.  Wie viel an Familienbeihilfe wurde 2017 für Kinder von Auslandsbediensteten (inkl. Attachés, Leiharbeiterbediensteten, administratives Bereich, usw.) die im EU-Raum eingesetzt werden ausbezahlt?



[1] Der Kurier (2018), ÖVP und FPÖ kürzen Familienbeihilfe für Kinder im Ausland. Abgerufen online unter: https://ww.profil.atloesterreich/familienbeihilfe-kinder-ausland-kuerzung-8600755 (Zugriff am 11.06.2018)

[2] Die Presse, 2018; Studie: Familienbeihilfe-Indexierung mit EU-Recht unvereinbar. 27.03., online unter: https://diepresse.com/home/innenpolitik/5395924/Studie_Familienbeihilfelndexierung-mit-EURecht-unvereinbar (Abgerufen am 29.08.2018)