3587/J-BR/2018
Eingelangt am 08.11.2018
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Anfrage
des Abgeordneten David Stögmüller, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus
betreffend aktuellen Stand der nationalen Machbarkeitsstudie und den Aktionsplan zum Ausstieg von Glyphosat in Pflanzenschutzmittel
BEGRÜNDUNG
Glyphosat ist das weltweit am häufigsten eingesetzte Pflanzengift. Es ist ein Breitbandherbizid und verhindert in Pflanzen die Produktion von Abwehrstoffen gegen Pathogene, was in weiterer Folge zum Tod der Pflanzen innerhalb von wenigen Tagen führt. Rückstände finden sich in der Umwelt und in Lebensmitteln. Zahlreiche Studien weisen bereits auf die gesundheitlichen Gefahren dieser Pflanzenschutzmittel (oder besser: Pflanzenvernichtungsmittel) mit Glyphosat auf den Menschen hin. Im März 2015 wurde Glyphosat von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als wahrscheinlich beim Menschen krebserregend eingestuft. Während man sich auf EU-Ebene im November 2017 für eine Verlängerung der Zulassung von Glyphosat für weitere fünf Jahre aussprach - wobei Österreich dagegen stimmte und dies aufgrund der Initiative DER GRÜNEN passierte -, setzt sich nun auch die jetzige Bundesregierung mit einem möglichen Ausstieg auseinander.
Mit einem Entschließungsantrag vom 13. Dezember 2017 treten die beiden Regierungsparteien zwar nicht für ein sofortiges Verbot von Glyphosat ein, aber zumindest wurde eine Machbarkeitsstudie und ein Aktionsplan zum Ausstieg von Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln in die Wege geleitet, die laut Antragsteller bis zum Herbst 2018 vorgelegt werden sollen.
Das Land Kärnten untersagte bereits Ende Jänner mit einer Verordnung die Verwendung von Glyphosat und ähnlichen Pestiziden auf "sensiblen öffentlichen Flächen" wie zum Beispiel Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kindergärten und öffentliche Parkanlagen. Noch in diesem Jahr soll auch ein neuer Gesetzesentwurf ausgearbeitet werden, wonach der Einsatz von Glyphosat nur mehr bestimmten Menschen mit zertifizierter Ausbildung erlaubt sein soll.
Im Sinne des Vorsorgeprinzips soll die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, insbesondere mit dem Wirkstoff Glyphosat, verboten werden um negative Auswirkungen auf die Biodiversität, das ökologische Gleichgewicht und die Gesundheit der Menschen zu vermeiden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Wie ist der aktuelle Stand der Machbarkeitsstudie und des Aktionsplans zum Ausstieg von Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln?
2. Bis wann liegt die Machtbarkeitsstudie dem Parlament bzw. der Öffentlichkeit vor?
3. Welche Ergebnisse der Studie konnten bereits festgestellt bzw. welche Maßnahmen für den Ausstieg von Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln formuliert werden?
4. Welche Agencies/ Beraterfirmen oder Einzelpersonen wurden für die Erstellung der Machtbarkeitsstudie bzw. des Aktionsplanes beauftragt?
5. Welche Stakeholder wurden befragt bzw. eingebunden und wie oft? (Bitte um Auflistung)
6. Sind Sie diesbezüglich in Kooperation mit den NGO’s?
a. Wenn ja, mit welchen?
b. Wenn ja, inwiefern werden diese miteinbezogen?