3590/J-BR/2018
Eingelangt am 14.11.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom
Original sind möglich.
Anfrage
des Bundesrates David Stögmüller, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Öffentlichkeitsrecht der Weinbergschule Seekirchen
BEGRÜNDUNG
Die Weinbergschule in Seekirchen (Schulkennzahl:
503221) wird von der
„Gemeinschaft werktätiger Christen für ein neues
Jerusalem“ geführt, die von der Bundesstelle für Sektenfragen
als Sekte eingestuft wird. Sie ist eine der über 30
„Lais“ Schulen in Österreich, die als Privatschule (Internat)
mit Öffentlichkeitsrecht geführt wird.
Nach Auffassung der Bundestelle für
Sektenfragen ist „Lais“ als esoterisches Schulkonzept anzusehen,
welches ein Sammelbecken für Esoteriker*innen aber
auch sog. Staatsverweiger*innen darstellt. Gleichzeitig stufen
Bildungswissenschaftler*innen dieses Schulkonzept als didaktisch und
pädagogisch unzureichend ein.[1]
Betroffene und Angehörige erheben schwere
Vorwürfe gegen die Weinbergschule.
Die Kinder und Jugendlichen werden isoliert von der Außenwelt erzogen und
erhalten eine für ihre jeweilige Altersstufe unzureichende Bildung. Zudem
wird davon berichtet, dass die Schulleiterin immer wieder göttliche
Durchsagen erhält, nach
denen zum Beispiel Erkrankungen Dämonenbesetzungen sind, die es
auszutreiben
gilt.[2]
Derzeit laufen außerdem 13 Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls.[3]
Trotz der Einschätzung der Bundesstelle für Sektenfragen sowie der anhaltenden Kritik durch Betroffene und Angehörigen hat der Landeschulrat entschieden, das Öffentlichkeitsrecht für die Weibergschule aufrechtzuhalten.
Dies stellt eine unverständliche Entscheidung gegen das Wohl der Kinder und Jugendlichen dar.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Warum wurde der Weinbergschule das Öffentlichkeitsrecht nicht entzogen?
a. Bitte um detaillierte Darstellung der Begründung.
2. Auf Grundlage welcher Quellen, neuer Erkenntnisse
wurde für die
Beibehaltung des Öffentlichkeitsrechts der Weinbergschule entschieden?
3. Welche Expertise wurde für die Entscheidung
über das Öffentlichkeitsrecht
der Weinbergschule eingeholt?
a. Gab es diesbezüglich eine Einholung von externer Expertise?
i. Wenn ja, geben Sie diese konkret an.
ii. Wenn nein, warum nicht und warum ist ein Einholen von externer Expertise für so eine Entscheidung für das Bildungsministerium nicht notwendig?
4. Welche Quellen wurden für die Entscheidung über das Öffentlichkeitsrecht der Weinbergschule verwendet? Geben Sie die konkreten Quellen an.
5. Haben Sie oder Ihr Ministerium bezüglich der
Weinbergschule mit dem
zuständigen Landesschulrat von Salzburg gesprochen bzw. eine Besprechung
abgehalten?
a. Wenn ja, wie oft, wann (mit Datumsangabe), wie
lange (geben Sie die
Dauer der Besprechungen an) und mit welchem Inhalt haben diese Besprechungen
stattgefunden?
b. Wenn nein, warum entschieden Sie sich dafür, keine Besprechung abzuhalten?
6. Ist Ihnen und Ihrem Ministerium der ausführliche Medienschwerpunkt 2: „Anastasia“-Bewegung, „Schetinin“-Schule und „Lais“-Lernmethode der Bundesstelle für Sektenfragen im aktuellen Tätigkeitsbericht 2017 bekannt?
a. Wenn ja, warum wird einer Schule, die seit Jahren
von der
Bundesstelle für Sektenfragen unter Beobachtung steht, seit Jahren
immer wieder von Abgeordneten des Parlaments hinterfragt wird, das
Öffentlichkeitsrecht verliehen und behält dieses?
b. Beziehen Sie und Ihr Ministerium den
Tätigkeitsbericht der
Bundesstelle für Sektenfragen als Quelle in die
Entscheidungsgrundlage, der Weinbergschule das Öffentlichkeitsrecht
nicht zu entziehen, mit ein?
i. Wenn nein, warum nicht? Geben Sie bitte eine
konkrete
Begründung für das nicht einbeziehen des Tätigkeitsberichtes
(auch von den letzten Jahren) an.
7. Zitat aus dem Tätigkeitsbericht der Bundesstelle für Sektenfragen S. 113:
„Der
Schulalltag an der „Weinbergschule“ war demnach stark von
sogenannten „Durchsagen“ „spiritueller Natur“
geprägt. So soll Martina
Krebs (Anm. Schulleiterin) bereits seit dem Jahr 2000 „Durchsagen“
von Jesus erhalten und diese in der Folge niedergeschrieben haben. In
diesen „Durchsagen“ wurden Krankheiten auch als Besetzung von
„Dämonen“ oder als Strafe für Fehlverhalten gesehen.
„Verhaltensauffälligkeiten“ von Kindern wurden auch als
Zeichen der
„Störung“ durch bestimmte Systeme, wie beispielsweise der
„Regelschule“, betrachtet.
Sind derartige Berichte und Vorkommnisse für Sie und für das Bildungsministerium keine Gründe, der Schule das Öffentlichkeitsrecht zu entziehen?
a. Warum nicht?
b. Wie verantworten Sie eine derartige Entscheidung als Bildungsminister gegenüber den Kindern?
8. Warum wird die Kritik der Bundesstelle für
Sektenfragen an dem „Lais“-
Konzept/ der Weinbergschule ignoriert?
9. Wurde hierbei die Kritik der Bundesstelle für Sektenfragen an dem „Lais“- Konzept/ der Weinbergschule bewusst ignoriert?
10. Finden regelmäßige Evaluierungen statt, ob das Öffentlichkeitsrecht für die Weinbergschule noch tragbar ist?
a.
Wenn ja, bitte um
detaillierte Darstellung darüber, was konkret evaluiert
wird und wie die Evaluation durchgeführt wird.
b. Wenn nein, warum nicht?
11. Welche Ergebnisse ergaben sich aus den Evaluierungen?
12. Hat der Landesschulrat von Salzburg die Weinbergschule besucht?
a. Wann und aus welchem Grund?
b. Mit wem hat der Landesschulrat von Salzburg an
der Weinbergschule gesprochen/ und wann? (Geben sie für jedes einzelne
Treffen das
Datum an)
13. Gab es Gespräche mit der Direktorin der Weinbergschule und dem Landesschulrat von Salzburg?
a. Geben Sie alle Gesprächstermine und die
anwesenden Personen, die
bei dieser Besprechung dabei waren, an.
14. Liegt Ihnen für die Weinbergschule für
das Schuljahr 2018/19 ein
Förderansuchen für Subventionen auf Basis des Art. 17 B-VG (§ 30
Abs. 5
BHG 2013 iVm den ARR 2014) vor? Bzw. wurden Anträge für
Förderungen
über Subventionsmittler gestellt?
a. Wenn ja, wurde die Förderung gewährt und wie hoch ist die Förderung für das Schuljahr 2018/19?
15. Wie viele Kinder werden an der Weinbergschule unterrichtet (SJ 2018/19)?
16. Wie viele „Pädagog*innen“ sind an der Weinbergschule?
17. Derzeit laufen 13 Verfahren gegen die Weinbergschule wegen Kindeswohlgefährdung.
a. Ist Ihnen das bekannt?
b.
Haben Sie darüber
Informationen von den zuständigen
Minsterien/Behörden bekommen? Wenn ja, welche konkret?
c. Wurden diese Informationen für die
Entscheidung hinsichtlich der
Beibehaltung des Öffentlichkeitsrechts für die Weinbergschule
mitberücksichtigt? Wenn ja, inwiefern?
18. Wurde die Entscheidung, der Weinbergschule das
Öffentlichkeitsrecht nicht
zu entziehen, aufgrund des zu erwartenden niedrigsten Widerstandes getroffen?
19. Wird in Ihrem Ministerium gerade an einer
Novellierung des PrivSchG
gearbeitet?
a. Wenn ja, bis wann ist damit zu rechnen?
b. Welche Inhalte sollen novelliert werden?