3609/J-BR/2018

Eingelangt am 20.12.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Bundesrätin Ewa Dziedzic, Freundinnen und Freunde an den

Bundesminister für Inneres

betreffend Mitglied des Facebook-Auftrittes des Bundesministerium für Inneres

Begründung

Das Bundesministerium für Inneres betreibt unter der URL https://www.bmi.gv.at/ eine offizielle Weltnetzseite, bei dessen Aufruf ohne jeglichen Hinweis an den Benutzer 54 (!) einzelne Verbindungen und Datenübertragungen zu Facebook erfolgen.

Weiters betreibt das Bundesministerium für Inneres unter der URL https://www.facebook.com/pg/BundesministeriumFuerlnneres/ eine offizielle sog „Facebook Fanpage“.

Der Europäische Gerichtshof hat in einer Vorabentscheidung festgehalten, dass eine gemeinsame Verantwortung nach Artikel 26 DSGVO vom Betreiber einer sog „Facebook Fanpage“ und Facebook für die Verarbeitung personenbezogener Daten besteht.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.     Zu welchem Zweck werden insgesamt 54 Datenverbindungen von Ihrer Weltnetzseite zu Facebook hergestellt?

1.1.          Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt diese Datenübertragung?

1.2.           Welche Daten werden dabei übertragen?

1.3.           Weshalb kommen Sie Ihrer Informationspflicht gegenüber den Betroffenen nicht nach?

1.4.          Weshalb stellen Sie Betroffenen keine Möglichkeit eines Opt-Out zur Verfügung?

 


2.      Haben Sie eine sog Insights-Ergänzung mit Facebook abgeschlossen?

2.1.            Wenn ja, auf welche Weise ist dies erfolgt?

2.2.            Wenn ja, was ist unter den in der Insights-Ergänzung und in den Insights- Informationen genannten Insights-Datenzu verstehen?

2.3.            In der Insights-Ergänzung wird auf die „Verarbeitung von Insights-Daten“ Bezug genommen. Um welche konkreten Verarbeitungen zu welchen Zwecken handelt es sich hierbei?

2.4.            Wenn ja, weshalb kommen Sie Ihrer Informationspflicht gegenüber den Betroffenen nicht nach?

2.5.           Wenn nein, weshalb nicht?

3.      Zu welcher Vereinbarung stellt die Insights Ergänzung eine Ergänzung dar? (Bitte eine Gegenüberstellung der aktuellen mit der ursprünglichen Vereinbarung beilegen.)

4.      Welche Informationen haben Sie erhalten bzw. erhalten Sie von Facebook über die Verarbeitung personenbezogener Daten der Besucherinnen und Besucher ihrer Facebook Fanpage?

4.1.            Ermöglichen es die Ihnen die zur Verfügung stehenden Informationen Ihrer Verpflichtung nach Artikel 5 (2) DSGVO nachkommen zu können?

5.      Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten Sie die personenbezogenen Daten der Betroffenen (Facebook-Mitglieder und Nichtmitglieder) Ihrer Facebook Fanpage?

6.      Wie und mit welchem Inhalt kommen Sie Ihren Verpflichtungen nach Artikel 12 und 13 DSGVO gegenüber den Betroffenen (Facebook-Mitglieder und Nichtmitglieder) nach?

6.1.           Wenn Sie das nicht tun, weshalb nicht?

7.      Wie stellen Sie sicher, dass die Betroffen-Rechte, insbesondere das Recht auf Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch, erfüllt werden können?

7.1.           Wenn Sie das nicht tun, weshalb nicht?

8.      Werden beim Erstaufruf Ihrer Fanpage auch bei Nichtmitgliedern von Facebook Einträge im sog Local Storage erzeugt?

8.1.           Wenn ja, zu welchem Zweck?

8.2.           Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

9.      Werden nach Aufruf einer Unterseite innerhalb Ihres Fanpageangebots ein Session­Cookie und drei Cookies mit Lebenszeiten zwischen vier Monaten und zwei Jahren auf den Endgeräten der Betroffenen gespeichert?

9.1.           Wenn ja, zu welchem Zweck?

9.2.           Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

9.3.           Wenn nein, mit welcher Technik wird das verhindert?


10.  In der Insights-Ergänzung heißt es im Zusammenhang mit den Betroffenen-Rechten: „Wenn eine betroffene Person oder eine Aufsichtsbehörde gemäß DSGVO hinsichtlich der Verarbeitung von Insights-Daten und der von Facebook Ireland im Rahmen dieser Seiten-Insights-Ergänzung übernommenen Pflichten Kontakt mit dir aufnimmt (jeweils eine „Anfrage“), bist du verpflichtet, uns unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen sämtliche relevanten Informationen weiterzuleiten. Zu diesem Zweck kannst du dieses Formular einreichen. Facebook Ireland wird Anfragen im Einklang mit den uns gemäß dieser Seiten-Insights-Ergänzung obliegenden Pflichten beantworten. Du stimmst zu, zeitnah sämtliche angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um mit uns an der Beantwortung jedweder derartigen Anfrage zusammenzuarbeiten. Du bist nicht berechtigt, im Namen von Facebook Ireland zu handeln oder zu antworten.“ Bitte erläutern Sie konkret, wie Facebook mit den von Ihnen eingereichten Anfragen verfährt und welche konkreten Maßnahmen Sie ergriffen haben, um zu prüfen, ob die Rechte der betroffenen Personen auf diesem Wege entsprechend der DSGVO erfüllt werden.