3615/J-BR/2019

Eingelangt am 07.01.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der BundesrätInnen David Stögmüller, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres

betreffend Neuüberprüfung (Stichwort: Asyl auf Zeit) von Asylbescheiden im BFA 2018

BEGRÜNDUNG

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ist eine dem Bundesministerium für
Inneres unmittelbar nachgeordnete Behörde. Gemäß dem § 3 BFA-G gehört die Vollziehung des BFA-Verfahrengesetzes, des Asylgesetzes 2016, des 7.,8., und 11. Hauptstückes des Fremdenpolizeigesetzes und die Vollziehung des Grundversorgungsgesetzes-Bund zu den Aufgaben. Kernkompetenzen des BFA sind Niederlassung, Fremdenwesen und Asylangelegenheiten.

Um einen aktuellen Stand sowie die (höchst notwendige) Verbesserung durch die Bundesregierung, vor allem im Integrationsbereich zu erfahren, müssen gerade in so einem heiklen Bereich wie Asyl die Daten transparent und vergleichbar sein.

Daher stellen die unterfertigenden BundesrätInnen folgende

ANFRAGE

1.    Wie viele Asylanträge wurden 2018 gestellt?

a.    Wie viele davon wurden zum Verfahren zugelassen?

b.    In wie vielen Fällen wurde 2018 eine Asylentscheidung in erster Instanz getroffen?

2.    Wie viele Asylanträge wurden 2018 negativ vom BFA entschieden?

3.    Wie viele der Asylanträge im Jahr 2018 wurden im Rahmen des durch das BFA gesetzten „Fast-Track“ Schwerpunktes beschleunigt geführt?

4.    Wie lange dauerten die erstinstanzlichen Asylverfahren im Jahr 2018 im Durchschnitt? (inkl. Berücksichtigung aller Altverfahren)

5.    Wie lange dauerten die mit „Fast-Track" abgewickelten Verfahren im Jahr 2018 im Durchschnitt?

6.    Wie lange dauerten die ohne „Fast-Track" abgewickelten Verfahren im Jahr
2018 im Durchschnitt?

7.    Wie viele Aberkennungsverfahren wurden 2018 bei positivem Asyl-Titel
eingeleitet bzw. bei wie vielen musste der befristete Asyl-Titel erneut überprüft werden ? (Stichwort „Asyl auf Zeit“ - befristete Aufenthaltsgenehmigung, seit 15.11.2015, vgl. Asylgesetz 2005 § 3 Abs. 4 ff.)

a.    bei wie vielen davon läuft derzeit noch das Verfahren?

b.    wie vielen davon wurde der Titel heuer in erster Instanz aberkannt?

c.    bei wie vielen davon ist die Aberkennung rechtskräftig?

d.    bei wie vielen davon wurde der Schutz verlängert bzw. in unbefristetes Asyl transformiert?

8.    Wie viele Aberkennungsverfahren wurden 2018 bei Personen mit subsidiärem Schutz eingeleitet bzw. bei wie vielen musste der befristete Schutztitel erneut überprüft werden?

a.    bei wie vielen davon läuft derzeit noch das Verfahren?

b.    wie vielen davon wurde der Schutztitel heuer in erster Instanz
aberkannt?

c.    bei wie vielen davon ist die Aberkennung rechtskräftig?

d.    bei wie vielen davon wurde der Schutz verlängert?

9.    Mit welcher Begründung wurden Aberkennungsverfahren eingeleitet? (Führen
Sie eine Begründung für die Top 3 Nationen an)

10. Mit welcher Begründung wurde der Schutz aberkannt

a.    bei subsidiär Schutzberechtigten aus Afghanistan und Syrien?

b.    bei „Asyl auf Zeit"-Betroffenen aus Afghanistan und Syrien?

11. Wie viele Aberkennungsverfahren wurden im Jahr 2018 eingeleitet?

(Auflistung nach Top-10 Nationen)

12. Für wie viele Personen läuft derzeit ein Aberkennungsverfahren (Auflistung
nach Top-10 Nationen, mit Stichtag 31.01.2019)?

13. Wie viele Personen wurde ein Aberkennungsverfahren aufgrund von
Straffälligkeit eingeleitet?

a.    Wie vielen wurden davon der Titel aufgrund von Straffälligkeit
aberkannt?

b.    Wenn möglich aufgelistet zwischen Personen mit positiven Asyl-Titel
und subsidiärem Schutz (Auflistung nach Top-10 Nationen).

14. Wie viele Personen ist der Schutztitel in der ersten Instanz aberkannt worden? (Auflistung für 2015/ 2016/ 2017/ 2018 nach Top-10 Nationen)

15. Zu welchen Herkunftsländern der Asylberechtigten wurde im Rahmen der Staatendokumentation (§ 5 BFA-G) eine Analyse über die aktuelle politische Situation dieser Länder im BFA erstellt? (Geben sie die Länder, das Datum
der Analyseerstellung (It. AsylG § 3 Abs. 4a) an)