3714/J-BR/2020
Eingelangt am 22.01.2020
Dieser
Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
Des Bundesrates Thomas Dim
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Schließung von Bezirksgerichten
Ein im Juli 2019 vorgelegter Endbericht der Arbeitsgruppe „Gerichtsstrukturreform“ im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz schlägt die Schließung mehrerer Bezirksgerichte (BG) in Österreich vor. Österreichweit soll nur Wien nicht von den Schließungen betroffen sein. Alleine in der Steiermark sind dem Papier nach von den bestehenden 15 Standorten drei betroffen: In Kärnten sollen 5 von 11 Bezirksgerichten geschlossen werden.
Im Schwarz/Grünen Regierungsprogramm wird unter der Überschrift „Volksgruppen“ und nicht unter „Justiz“ die Zusammenlegung von Bezirksgerichten versteckt.
Zweifelsohne würde die Schließung dieser Einrichtungen weitreichende negative Folgen für die betroffenen Regionen mit sich bringen, die ohnehin bereits seit Jahren mit der Abwanderung der ländlichen Bevölkerung in urbanere Gebiete zu kämpfen haben. Insbesondere der Bundesrat ist daher gefordert, sich klar gegen weitere infrastrukturelle Ausdünnung auszusprechen. Darüber hinaus gilt es, die Standorte durch Investitionen abzusichern, um die Bezirksgerichte langfristig zu erhalten.
Eine Auslagerung von Teilen oder ganzer Bundesbehörden, kann die dadurch entstehende Ausdünnung des ländlichen Raums und Landflucht nicht wettmachen.
Der unterfertigte Bundesrat stellt daher an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1. Unterstützen Sie die Schließung weitere Bezirksgerichte und daher die Ausdünnung des „Ländlichen Raums“?
2. Wie viele Bezirksgerichte werden in Oberösterreich tatsächlich geschlossen?
3. In welchem Zeitraum sollen sie geschlossen werden?
4. Welche Bezirksgerichte sollen geschlossen werden?
5. Was wird aus den leerstehenden Gebäuden?
a. Übernimmt die BIG die Gebäude?
6. Wie viele dieser Gebäude gehören den Gemeinden?
7. Was geschieht mit den Richtern und Bediensteten der Bezirksgerichte?
a. Werden diese Versetzt?
b. Welcher Bedienstete oder Richter wird wohin versetzt?
c. Wie viel von den Richtern und Bediensteten gehen in Pension oder Ruhestand?
8. Wie wollen Sie in ihrem Wirkungsbereich der Ausdünnung des „Ländlichen Raums“ entgegenwirken?
9. Werde sie für die Bediensteten, die keine Beamten sind Sozialpläne erstellen?
10. Wie viele Bedienstete werden von Kündigungen betroffen sein?
11. Wie viele Firmen, die Dienstleistungs-, Lieferverträge oder andere Verträge mit den Bezirksgerichten haben sind davon betroffen?
12. Falls Sie nicht vorhaben Bezirksgerichte zu schließen, werden Sie die notwendigen Investitionen für die Standorte veranlassen?