3725/J-BR/2020

Eingelangt am 11.02.2020
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ANFRAGE

 

des Bundesrates Mag. Bernd Saurer

und weiterer Bundesräte

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend unterlassene Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der WKStA gegen Organe des Vereins s2arch und gegen Mag. Christoph Chorherr, DDr. Michael Tojner und Mag. Wilhelm Hermetsberger und unbekannte Täter

 

Am 25.10.2017 brachte der Rechtsanwalt Univ.Doz Dr. Wolfgang List als Vertreter der „Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter“ eine Sachverhaltsdarstellung gegen den Verein s2arch und folgende Personen Mag. Christoph Chorherr, DDr. Michael Tojner und Mag. Wilhelm Hermetsberger und unbekannte Täter wegen § 165 StGB (Geldwäscherei), § 302 StGB (Missbrauch der Amtsgewalt), § 304 StGB (Bestechlichkeit), § 305 StGB (Vorteilsannahme),  § 306 StGB (Vorteilsannahme zur Beeinflussung), § 307 StGB (Bestechung), § 307a StGB (Vorteilszuwendung), § 307b StGB (Vorteilszuwendung zur Beeinflussung), § 308 StGB (Verbotene Intervention) und § 3 VbVG (Verbandsverantwortlichkeit).

 

Trotz Übermittlung eines faktenbasierten Sachverhalts leitete die WKStA anscheinend keine Ermittlungen ein.

Überraschenderweise wurde die WKStA erst wegen einer anonymen Anzeige oder eines anonymen Sachverhalts, der ihr zu Wahlkampfzeiten 2 Jahre später übermittelt worden ist, aktiv.

 

Vor dem Hintergrund der offenbar unterlassenen Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der WKStA gegen Organe des Vereins s2arch sowie gegen Mag. Christoph Chorherr, DDr. Michael Tojner und Mag. Wilhelm Hermetsberger und unbekannte Täter stellen die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wurden Ermittlungen bei der oben genannten Sachverhaltsdarstellung vom 25.10.2017 durch die „Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter“ eingeleitet?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, mit welchem Verfahrensverlauf?

c.    Wurde der Weisungsrat damit befasst?

                                          i.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

d.    Falls die Ermittlungen eingestellt wurden, aus welchen Gründen?

e.    Gab es eine diesbezügliche Weisung durch den damaligen Bundesminister?

f.      Wenn ja, wie wurde die Weisung begründet?

 

 

2.    Warum wurden erst aufgrund einer anonymen Anzeige im Nationalratswahlkampf 2019 Ermittlungen gegen die oben genannten Personen und den Verein s2arch eingeleitet?

a.    Wurde auch der Weisungsrat damit befasst?

                                          i.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Gab es eine diesbezügliche Weisung durch den damaligen Bundesminister?

c.    Wenn ja, wie wurde die Weisung begründet?

 

3.    Welche Sachverhalte der anonymen Anzeige waren ausschlaggebend für das Einschreiten der WKStA?