3735/J-BR/2020

Eingelangt am 17.02.2020
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Anfrage

 

der BundesrätInnen Korinna Schumann,

Genossinnen und Genossen

an den Bundeskanzler

 

betreffend 15a-Vereinbarungen des Bundes

 

15a-Vereinbarungen sind Verträge zwischen dem Bund und allen oder einzelnen Bundesländern und regeln in ihrer Summe einen relativ großen Umfang von Themenfeldern. Sucht man im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), findet man 77 Bund-Länder-Vereinbarungen, die aktuell in Kraft sind.

 

Betrachtet man die Vorhaben im Regierungsprogramm der türkis-grünen Bundesregierung, so kommt man relativ rasch zu dem Schluss: es sollen mehr 15a-Vereinbarungen abgeschlossen werden, ist doch alleine fünfzehn Mal von 15a-Vereinbarungen die Rede.

 

Als VertreterInnen der Länderkammer und als SozialdemokratInnen sind wir selbstverständlich der Meinung, dass einheitliche Regelungen zwischen Bund und Ländern sinnvoll sind, das haben wir schon hinsichtlich einer bundeseinheitlichen Mindestsicherung vertreten – eine Einigung scheiterte hier alleine am politischen Willen.

 

Grundsätzlich scheint dieser sehr von den verhandelnden Personen abzuhängen und von deren Kultur, die Verhandlungen zu führen. Insbesondere die rechtzeitige und gleichberechtigte Einbindung aller Länder war in der Vergangenheit immer wieder auch ein Hemmschuh für eine Einigung und damit auch für funktionierende 15a-Vereinbarungen.

 

Auf Grund dieser Komplexität mancher Vorhaben im Regierungsprogramm ist jedoch zu bezweifeln, dass alle Vorhaben tatsächlich umgesetzt werden können. Allenfalls ist jedoch zumindest mit einigen Verzögerungen zu rechnen, nehmen diese Einigungen bekanntermaßen häufig auf Grund ihres Entstehungsprozesses üblicherweise mehr Zeit in Anspruch.

 

Zudem macht das Regierungsprogramm einen Schritt Richtung der Prüfung von
15a-Vereinbarungen mit Gemeinden, Städten und Gemeindeverbänden, was völlig neue Wege ermöglichen würde, aber selbstverständlich auch Fragen aufwirft.

 

Wir fordern als BundesrätInnen eine tatsächliche Aufwertung des ländlichen Raums, der dringend gestärkt werden muss. Dies darf jedoch nicht auf Kosten der Städte, insbesondere unserer Bundeshauptstadt Wien, geschehen, sondern durch die Entwicklung einer nachhaltig funktionierenden Infrastruktur und bester Versorgung für die Menschen in strukturschwachen Regionen Österreichs. Insofern sind Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern selbstredend zu begrüßen, können sie doch genau diese Dinge positiv beeinflussen.

 

 

 

Die unterfertigten BundesrätInnen stellen daher nachstehende

 

Anfrage:

 

 

1.        Wie viele 15a-Vereinbarungen sind aktuell in Kraft? Listen Sie diese bitte nach Datum des Inkrafttretens auf, nennen Sie auch jene, die nicht mehr in Kraft sind
(inkl. Außerkrafttretensdatum).

 

2.        Im Regierungsabkommen ist von einer Steigerung der Effizienz und Transparenz von
Art.-15a-Vereinbarungen die Rede. Was ist damit konkret gemeint, wie lässt sich die Steigerung der Effizienz und Transparenz festmachen und bis wann ist mit diesem Schritt zu rechnen?

 

3.        Stichwort 15a-Vereinbarung mit Städten, Gemeinden und Gemeindeverbänden: Welche Vereinbarungen sind sinnvoller Weise zwischen dem Bund und einzelnen Städten, Gemeinden und Gemeindeverbänden abzuschließen?

a.         Was ist der aktuelle Status der Prüfung?

b.         Bis wann soll die Prüfung abgeschlossen sein?

c.         Wer ist mit der Prüfung beauftragt?

d.         Wann wird durch wen ein Ergebnis präsentiert?

e.         Welches Vorgehen plant die Bundesregierung im Falle einer negativen Beurteilung?

 

4.        In Anbetracht der Klimakrise sind Maßnahmen zum Umweltschutz geplant. Eine, die hinsichtlich der 15a-Vereinbarungen Relevanz hat, ist jene, bei der Bezugsgrößen wie die Total Costs of Ownership in die Bund-Länder-Vereinbarung zur Energiereffizienz implementiert werden sollen.

a.         Wurden diesbezüglich bereits Verhandlungen aufgenommen?

                                 i.  Wenn nein, warum nicht?

                               ii.  Wenn ja, wie ist der Status?

b.         Welche Signale senden die Länder hinsichtlich der Implementierung aus?

c.         Ist mit einem positiven Abschluss der Verhandlungen zu rechnen?

d.         Bis wann ist mit einem Abschluss der Verhandlungen zu rechnen?

e.         Welche Bezugsgrößen sollen im Detail aufgenommen werden?

f.          Ist davon auszugehen, dass die Verhandlungen scheitern?

                                 i.  Wenn ja, wie geht die Bundesregierung mit einem Scheitern um?

                               ii.  Wenn ja: Welche negativen Konsequenzen hat das für die österreichische Bevölkerung?

 

5.        Ein weiteres klimarelevantes Vorhaben im Regierungsprogramm ist die Verankerung der Klimaziele in einer 15a-Vereinbarung.

a.         Wurden diesbezüglich bereits Verhandlungen aufgenommen?

                                 i.  Wenn nein, warum nicht?

                               ii.  Wenn ja, wie ist der Status?

b.         Welche Signale senden die Länder hinsichtlich der Umsetzung aus?

c.         Ist mit einem positiven Abschluss der Verhandlungen zu rechnen?

d.         Bis wann ist mit einem Abschluss der Verhandlungen zu rechnen?

e.         Welche Klimaziele sollen konkret und im Detail aufgenommen werden?

f.          Ist davon auszugehen, dass die Verhandlungen scheitern?

                                 i.  Wenn ja, wie geht die Bundesregierung mit einem Scheitern um?

                               ii.  Wenn ja: Welche negativen Konsequenzen hat das für die österreichische Bevölkerung?

 

6.        Ein weiteres klimarelevantes Vorhaben ist die Überarbeitung der 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen.

a.         Wurden diesbezüglich bereits Verhandlungen aufgenommen?

                                 i.  Wenn nein, warum nicht?

                               ii.  Wenn ja, wie ist der Status?

b.         Welche Signale senden die Länder hinsichtlich der Umsetzung aus?

c.         Ist mit einem positiven Abschluss der Verhandlungen zu rechnen?

d.         Bis wann ist mit einem Abschluss der Verhandlungen zu rechnen?

e.         Welche Maßnahmen sollen konkret und im Detail aufgenommen werden?

f.          Ist davon auszugehen, dass die Verhandlungen scheitern?

                                 i.  Wenn ja, wie geht die Bundesregierung mit einem Scheitern um?

                               ii.  Wenn ja: Welche negativen Konsequenzen hat das für die österreichische Bevölkerung?

7.        Im Regierungsprogramm ist eine 15a-Vereinbarung für die bundesländerübergreifende Nutzung von Frauenhausplätzen angedacht.

a.         Wurden diesbezüglich bereits Verhandlungen aufgenommen?

                                 i.  Wenn nein, warum nicht?

                               ii.  Wenn ja, wie ist der Status?

b.         Welche Signale senden die Länder hinsichtlich der Umsetzung aus?

c.         Ist mit einem positiven Abschluss der Verhandlungen zu rechnen?

d.         Bis wann ist mit einem Abschluss der Verhandlungen zu rechnen?

e.         Welche Maßnahmen ergreift der Bund, damit die Verhandlungen positiv abgeschlossen werden können?

f.          Ist davon auszugehen, dass die Verhandlungen scheitern?

                                 i.  Wenn ja, wie geht die Bundesregierung mit einem Scheitern um?

                               ii.  Wenn ja, welche Maßnahmen werden gesetzt, um Frauen dennoch vor Gewalt zu schützen?

                             iii.  Wenn ja: Welche langfristigen Lösungen ergreift die österreichische Bundesregierung, um genügend Frauenhausplätze zur Verfügung zu stellen?

 

8.        Weiters heißt es, dass eine 15a-Vereinbarung zur Bereitstellung von Start- und Übergangswohnungen geschlossen werden soll.

a.         Wurden diesbezüglich bereits Verhandlungen aufgenommen?

                                 i.  Wenn nein, warum nicht?

                               ii.  Wenn ja, wie ist der Status?

b.         Welche Signale senden die Länder hinsichtlich der Umsetzung aus?

c.         Ist mit einem positiven Abschluss der Verhandlungen zu rechnen?

d.         Bis wann ist mit einem Abschluss der Verhandlungen zu rechnen?

e.         Bis wann ist damit zu rechnen, dass die genannten Start- und Übergangswohnungen zur Verfügung stehen?

f.          Wie viele Start- und Übergangswohnungen sollen zur Verfügung gestellt werden?

g.         Wie hoch sind die Kosten für die genannten Start- und Übergangswohnungen?

h.         Welche Maßnahmen ergreift der Bund, damit die Verhandlungen positiv abgeschlossen werden können?

i.           Ist davon auszugehen, dass die Verhandlungen scheitern?

                                 i.  Wenn ja, wie geht die Bundesregierung mit einem Scheitern um?

 

9.      Im Bereich der Bildung soll der Ausbau der Möglichkeiten zum Nachholen von Pflichtschulabschlüssen durch eine verstärkte Verwendung der Mittel aus der
Art.-15a B-VG Erwachsenenbildung (Basisbildung) erreicht werden.

a.         Wurden diesbezüglich bereits Verhandlungen aufgenommen?

                                 i.  Wenn nein, warum nicht?

                               ii.  Wenn ja, wie ist der Status?

b.         Welche Signale senden die Länder hinsichtlich der Umsetzung aus?

c.         Ist mit einem positiven Abschluss der Verhandlungen zu rechnen?

d.         Bis wann ist mit einem Abschluss der Verhandlungen zu rechnen?

e.         Welche Maßnahmen ergreift der Bund, damit die Verhandlungen positiv abgeschlossen werden können?

f.          Ist davon auszugehen, dass die Verhandlungen scheitern?

                                 i.  Wenn ja, wie geht die Bundesregierung mit einem Scheitern um?

                               ii.  Wenn ja, welche Maßnahmen werden gesetzt, um das Nachholen von Pflichtschulabschlüssen zu fördern?

g.         Wie hoch sind die Geldmittel, die aus der 15a-Vereinbarung herangezogen werden sollen?

 

10.         Im Regierungsprogramm findet sich folgendes Vorhaben: Auslotung der Möglichkeiten der Reduktion von 15a-Vereinbarungen sowie mögliche Integration bestehender
Art.-15a-Vereinbarungen in den nächsten Finanzausgleich.

a.      Welche 15a-Vereinbarungen sollen reduziert werden?

b.      Wieso sollen diese reduziert werden?

c.       Welche 15a-Vereinbarungen sollen in den nächsten Finanzausgleich aufgenommen werden?

d.      Wieso sollen diese aufgenommen werden?

e.      Was sind die konkreten Entwicklungen, die sich daraus ergeben?

 

11.         Im Regierungsprogramm heißt es: Der Zweckzuschuss in der 15a-Vereinbarung in der Elementarpädagogik wird ab dem Kindergartenjahr 2020/21 wesentlich erhöht.

a.      Wie hoch ist die vorgesehene Erhöhung?

b.      Aus welchen Mitteln wird die vorgesehene Erhöhung finanziert?

c.       Ist mit Einsparungen zu rechnen, um das Vorhaben zu finanzieren?

                                 i.  Wenn ja: In welchem Bereich wird eingespart?

 

12.         Im Regierungsprogramm heißt es: Abschluss einer 15a-Vereinbarung für die Betreuung von Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher im Regelpensionsalter sowie Menschen mit Behinderungen durch die Pensionsversicherungsanstalt bzw. das Sozialministeriumservice – Kostentragung wie bisher durch die Bundesländer. Wie hoch sind die Kosten, die durch die Länder zu tragen sind bzw. sein werden?

 

13.    Hinsichtlich der nahenden Budgeterstellung müssen schon jetzt Maßnahmen ergriffen werden, um Teile der 15a-Vereinbarungen zu finanzieren. Seitens des Finanzministers ist immer wieder zu hören, dass die Finanzierung durch „Sparen im System“ gegenfinanziert werden soll.

a.      Was genau bedeutet „Sparen im System“?

b.      Welche Summe muss im System eingespart werden?

c.       Sind durch die Einsparungen im System Kürzungen im Bereich von Arbeitsplätzen zu erwarten?

d.      Ist mit Blick auf die Einsparungen im System eine Leistungskürzung bei der Bevölkerung zu erwarten?

 

14.    Im Regierungsprogramm ist von „kooperationsbereiten“ Gemeinden die Rede, die durch den Finanzausgleich mehr Mittel bei höherem Mittelbedarf oder zentralörtlicher Funktion haben. Wird diese Kooperationsbereitschaft über 15a-Vereinbarungen geregelt?

a.      Wenn nein: Definieren Sie bitte, welche Kriterien Kooperationsbereitschaft bedingen.

b.      Wenn nein: Wie wird Kooperationsbereitschaft hinsichtlich der Gemeinden konkret gemeint und gemessen?

c.       Inwieweit sollen hier höhere Mittel vorgesehen werden? Nennen Sie diese bitte möglichst konkret!

d.      Wer stellt fest, ob Gemeinden „kooperationsbereit“ sind?

e.      Mit Blick auf welche Vorhaben, wird von den Gemeinden Kooperationsbereitschaft verlangt?

f.        Nennen Sie bitte alle Gemeinden, die aktuell nicht kooperationsbereit sind und führen Sie auch jene auf, die kooperationsbereit und somit förderungswürdig sind. Listen Sie diese bitte alphabetisch und nach Bundeländern sortiert.

 

15.    Mit Blick auf die Stärkung der Steuerautonomie der Länder und Gemeinden, die im Regierungsprogramm verankert sind: Wird hier über eine 15a-Vereinbarung ein Rahmen festgelegt, in dem sich Länder und Gemeinden bewegen können bzw. müssen?

a.      Wenn ja: Wie wird dieser aussehen?

b.      Wenn ja: Wird es dadurch zu einer höheren Steuerbelastung aller ÖsterreicherInnen kommen?

c.       Wenn ja: Wird darin verankert, dass Steuern sozial gestaffelt sein müssen?

d.      Wenn ja: Welche Steuern sind davon konkret und in welchem Umfang betroffen?

e.      Wenn ja: Wie wird sich die Steuerautonomie von Ländern und Gemeinden verändern?

f.        Wenn ja: Wie wird sich die Steuerautonomie von Ländern und Gemeinden auf den Staatshaushalt auswirken?

g.      Wenn ja: Ab wann sollen diese Regelungen in Kraft treten?