3757/J-BR/2020
Eingelangt am 12.03.2020
Dieser Text ist elektronisch
textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Anfrage
der Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser
und weiterer Bundesräte
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Schächten in Österreich
Das Schächten ist das rituelle Schlachten von koscheren Tieren und findet im Judentum und im Islam Anwendung. Die Tiere werden mit einem speziellen Messer durch einen einzigen großen Schnitt quer durch die Halsunterseite getötet, in dessen Folge die großen Blutgefäße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt werden. Dieser Vorgang erfolgt ohne Betäubung des Tieres und stellt deswegen für viele Tierschutzorganisationen eine schwere Verletzung des Tierschutzes dar, da den Schlachttieren dadurch unnötiges Leid zugefügt wird.
In anderen Ländern ist diese grausame religiöse Praxis daher auch verboten: „In den Niederlanden ist das Schächten seit August 2016 verboten bzw. darf nur noch mit Ausnahmegenehmigung durchgeführt werden. Diese verlangt von Antragsstellern einen Nachweis darüber, dass den Tieren durch den Halsschnitt im Vergleich zur herkömmlichen Schlachtung mit Betäubung kein zusätzliches Leid zugefügt wird.“ Dabei sind die Niederlande nur ein Beispiel unter vielen; so gibt es Schächtverbote in Polen, Liechtenstein, Island, Norwegen, Schweden und Dänemark. In Dänemark wurde 2014 darüber hinaus von Landwirtschaftsminister Dan Jorgensen festgestellt, dass „Tierrechte vor der Religion kommen".
Vergleiche dazu https://www.krone.at/1743203
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte folgende
Anfrage
1. Unter welchen Voraussetzungen ist das Schlachten von Tieren ohne Betäubung in Österreich erlaubt?
2. Halten Sie das rituelle Schlachten von Tieren ohne Betäubung mit dem österreichischen Tierschutzgesetz (TschG, BGBI. I Nr. 118/2004) für vereinbar?
3. Wie viele Tiere wurden in Österreich seit dem Jahr 2010 geschächtet?
Bitte um jährlich Aufstellung nach Bundesländern.
4. Wie viele Betriebe in Österreich besitzen eine Zulassung für das Schächten von Tieren? Wo befinden sich diese? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländer.
5. Wie erfolgt die Zulieferung der Tiere zu diesen Betrieben?
6. Wie erfolgt die Kennzeichnung des Fleisches von geschächteten Tieren?
7. Wie viele behördliche Kontrollen wurden jährlich in den Schächt-Betrieben seit dem Jahr 2010 durchgeführt? Bitte, um Aufschlüsselung nach Bundesländern und Aufstellung ab dem Jahr 2010
8. Hielten Sie ein Verbot des unbetäubten Schlachtens in Österreich für erstrebenswert? Werden Sie sich dafür einsetzen?
9. Gibt es seitens Ihres Ressort Bestrebungen ein entsprechendes Gesetz auch in Österreich einzuführen?
a. Falls ja, mit welchem Inhalt?
b. Falls ja, wann soll dieses Gesetz in Kraft treten?
c. Falls nein, wieso nicht?
10. Wie viele illegale Schächtungen gab es seit 2010 in Österreich? Bitte, um Auflistung nach Bundesländern.
11. Wie viele Anzeigen wegen illegalen Schächtens gab es seit 2010? Bitte, um Auflistung nach Bundesländern.
15. Wie viele Verurteilungen gab es seit 2010? Bitte, um Auflistung nach
Bundesländern.