3759/J-BR/2020
Eingelangt am 27.03.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Bundesrates Markus Leinfellner
und weiterer Bunderäte
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend möglicher Überflug einer Antonov am 21. März 2020
In der Nacht von Freitag dem, 20. März 2020 auf Samstag, den 21. März 2020 meldeten Leser der Kleinen Zeitung Fluggeräusche am Himmel von Graz. Gemäß Medienbericht der Kleinen Zeitung vom 22. März 2020
https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/grazumgebung/5788809/Mehrere-Meldungen_Mysterioeser-Fluglaerm_War-es-eine-Antonov
handelte es sich bei diesen Fluggeräuschen um den Überflug eines militärisch gecharterten Flugzeugs der Type Antonov, welches sich am 21. März 2020 um 02:35 Uhr, in 7.000 Metern Flughöhe über Graz, auf dem Weg von Leipzig nach Pristina befand. Unter dem nachstehenden Link der Internetseite „FLIGHTRADAR24.COM" ist ersichtlich, dass es zu dieser Zeit tatsächlich einen Überflug einer ANTONOV An-22A gegeben hat.
https://www.flightradar24.com/data/aircraft/ur-09307#243e1005
Nach Aussage einer diensthabenden Expertin der Austro Control - der Österreichischen Gesellschaft für Zivilluftfahrt gibt es in dieser Nacht von ein Uhr bis fünf Uhr in der Früh nur eine einzige Luftbewegung eines Linienflugzeuges. Auch der Ministeriumssprecher des Bundesheeres gab an, dass es über diese Flugbewegung keine Aufzeichnung gibt. Nach gegebener Sachlage würde dies bedeuten, dass es am 21. März 2020 in unserem Luftraum zumindest eine Flugbewegung ohne jegliche Aufzeichnung gab.
Zweifelsohne darf so etwas in Österreich nicht passieren!
Die unterfertigten Bundesräte stellen daher an die Bundesministerin für Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende
Anfrage:
1. Ist Ihnen der Vorfall bekannt?
2. Handelte es sich bei diesem Überflug um eine Luftraumverletzung?
a. Wenn ja, wurden die militärische Luftraumüberwachung davon verständigt?
b. Wenn nein, hatte das Transportflugzeug ein ziviles oder ein militärisches Transpondersignal?
3. Falls es ein ziviles Transpondersignal war, von welchem Flughafen ist dieses Transportflugzeug gestartet und was war der Zielflughafen?
4. Falls kein Transpondersignal erfasst werden konnten, konnte festgestellt werden. ob dieses vor dem Überqueren des österreichischen Luftraums abgeschaltet wurde?
5. Wann wurde die österreichische Luftwaffe von der Austro Control von diesem Überflug verständigt?
6. Konnte die Austro Control österreichische Abfangjäger im österreichischen Luftraum zur selben Zeit des Überflugs des Transportflugzeugs erkennen?
a. Wenn ja, wie viele?
7. Was werden Sie unternehmen, damit solche nicht registrierten Überflüge zukünftig nicht mehr passieren können?