3762/J-BR/2020
Eingelangt am 04.05.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
Des
Bundesrates Michael Bernard
und weiterer Bundesräte
an die Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadic
betreffend Vergewaltigungsversuch mit Körperverletzung am 28.04.2020 in der Stadtgemeinde Poysdorf sowie anschließendes erfolgtes
Am
28.04.2020 ereignete sich im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Poysdorf eine
versuchte Vergewaltigung mit Körperverletzung an einer 55jährigen
Gemeindebürgerin.
Nach heftiger Gegenwehr, verletzt mit einem 20cm Messer konnte die
Gemeindebürgerin den Angreifer in die Flucht schlagen.
Das Opfer wurde mit Schnittverletzungen in das NÖ Landesklinikum
Mistelbach eingeliefert.
Nach Absetzen eines Notrufs durch das Opfer und einer sofortigen Alarmfahndung,
konnte der mutmaßliche Täter, ein 22-jähriger afghanischer
Staatsbürger festgenommen und in die Justizanstalt Komeuburg eingeliefert
werden.
https://news.feed-reader.net/122760-mistelbach.html_-_24532733
Laut
den OTS der Kronenzeitung, dem Kurier, der NÖN weiteren Medien wurde der
mutmaßliche Täter enthaftet. https://www.google.com/amp/s/kurier.at/amp/chronik/niederoesterreich/versuchte-vergewaltigung-in-noe-verdaechtiger-
enthafteU400828778?fbclid=lwAR1fhyvbeUyMWjB5yOpX23USdyzdZIIQxL8teAPZtFtVdYcQmlHxoEau84
https://www.krone.at/2145444
https:/kurier.at/chronik/niederoesterreich
https://www.noen.at/mistelbach/poysdorf-vergewaltigungsversuch-22-jaehriger-auf-freiem-fuss-poysdorf-ermittlung-justiz-niederoesterreich-vergewaltigungsversuch203493541
Keine
U-Haft
Noch am Mittwochnachmittag wurde der 22-Jährige einem Richter in
Korneuburg vorgeführt. Dabei kam heraus, dass die Täterbeschreibung
des Opfers nicht mit dem Verdächtigen übereinstimmt, wie Staatsanwalt
Friedrich Köhl angiebt: "Aus diesem Grund wurde der Mann enthaftet
und es wird weiter ermittelt." Durch die Freilassung des mutmaßlichen
Täters herrscht in der Bevölkerung der Stadtgemeinde Poysdorf
große Verunsicherung.
Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Ist es richtig, dass die Freilassung des mutmaßlichen Täters noch vor der Auswertung eines durchgeführten DNA - Test erfolgt ist?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn ja, halten Sie diese Vorgehensweise für richtig?
c) Wenn ja, welche
Maßnahmen werden Sie setzen, um eine vorzeitige Freilassung aus der
U-Haft, vor einem Ergebnis einer DNA, zu verhindern?
2. Ist es richtig, dass der mutmaßliche Straftäter schon mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist?
3. Ist den Behörden der aktuelle Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort des mutmaßlichen Täters bekannt?
4. Wie wollen Sie für das Opfer die Sicherheit gewährleisten, wenn der DNA- Test positiv ausfällt und der mutmaßliche Täter sich auf freien Fuß befindet?