3768/J-BR/2020
Eingelangt am 13.05.2020
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ANFRAGE
des Bundesrates Thomas Dim
und weiterer Bundesräte
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Abwicklung des Härtefallfonds zum Covid-19 Gesetz
Mit dem Härtefallfond wurde ursprünglich beabsichtigt, EPU’s und Kleinbetriebe im Zuge der Coronakrise möglichst rasch und unbürokratisch zu unterstützen. Unverständlicherweise wurde die Wirtschaftskammer Österreich mit der Abwicklung des Härtefallfonds beauftragt.
Durch die Übertragung dieser Aufgabe an die Wirtschaftskammer Österreich, war es für diese Betriebe notwendig, Datenblätter mit Informationen auszufüllen, die im Finanzamt ohnehin aufgelegen wären.
Die unterfertigten Bundesräte stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage
1. Wieviel wird der Wirtschaftskammer für die Abwicklung des Härtefallfonds bezahlt?
2. Warum war es nicht möglich die Abwicklung des Härtefallfonds über die Finanzämter abzuwickeln?
3. Wer übernimmt die Kontrolle über die rechtmäßig oder vielleicht unrechtmäßig ausbezahlten Mittel?
4. Werden für die Kontrolle eigene Kontrollabteilungen in der WKO geschaffen und welche Befugnisse hat die WKO diese Kontrollen durchzuführen?
5. Sollte die Überprüfung über die Rechtmäßigkeit der Auszahlungen im Rahmen von Betriebsprüfungen über das Finanzamt geschehen, wie sieht dann der Datentransfer von der Wirtschaftskammer retour an die Finanzämter aus?
6. Wann werden die zusätzlich benötigten Daten der Unternehmen, die vor dem Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht in der WKO auflagen, von der WKO wieder gelöscht?