3778/J-BR/2020

Eingelangt am 19.06.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesrätinnen Daniela Gruber-Pruner, Korinna Schumann,

Genossinnen und Genossen,
an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend,

betreffend Benachteiligung bei der Auszahlung des Familienbonus

Mit dem Familienbonus wurde noch unter der Ägide von ÖVP und FPÖ eine neue Familienleistung geschaffen. Diese sollte Familien jährlich bis zu 1.500 Euro bringen, rückwirkend über den
Steuerausgleich oder gleich direkt über die Lohnverrechnung. Allerdings bevorzugt der Familienbonus Familien mit einem höheren Einkommen, da sie einen höheren Anspruch aus bezahlten
Steuerleistungen haben. Kritik am Modell wurde völlig zu Recht immer lauter.

Im Zuge der COVID-19-Pandemie wird die Situation für Familien jetzt tatsächlich prekär. Mit dem
Verlust von Arbeit, oder dem Einstieg in die Kurzarbeit, straucheln Familien finanziell und kommen in
arge Engpässe. Hier gehen Familien im schlimmsten Fall nicht nur zwischen 10 und 45 Prozent des Einkommens verloren, es sinken auch die Leistungen aus dem Familienbonus: Je nachdem, ob
Menschen in Kurzarbeit sind, oder gar ihre Arbeit verloren haben, kommen bis zu 250 Euro im Monat weniger bei den Familien an, was auf Grund der ohnehin angespannten finanziellen Situation natürlich doppelt problematisch ist.

Nun ist davon auszugehen, dass dieser Umstand auch der Ministerin für Arbeit, Familie und Jugend bekannt ist, ebenso wie die Problematik, die sich aus dem Wegfall von Finanzmitteln ergibt.

Als SozialdemokratInnen stehen wir auf der Seite der Familien, der Kinder und Jugendlichen, für uns
gilt: Jedes Kind ist gleich viel wert! Uns besorgt ihre Lage in der aktuellen Krise ebenso wie die
Situation aller Arbeitnehmerlnnen in unserem Land. Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Bundesrätlnnen folgende

Anfrage

Allgemeine Fragen

1)       Wie hoch sind die zu erwartenden Einbußen im Bereich der Auszahlung des Familienbonus verursacht durch die COVID-19-Pandemie und ihrer Auswirkungen auf Anspruchsberechtigte insgesamt?

2)       Wie hoch ist die Anzahl jener Personen, die anspruchsberechtigt sind, aber auf Grund der
COVID-Krise Einbußen bei der Auszahlung des Familienbonus in Kauf nehmen müssen?

3)       Wie gedenken die Bundesregierung und Sie als zuständige Ministerin darauf zu reagieren,
dass diese Menschen, die theoretisch Familienbonus-anspruchsberechtigt wären, jetzt um
einen Teil dieser Leistung oder gar die ganze Leistung umfallen?

4)       Sind Ausgleichszahlungen abseits des Familienhärtefonds für Arbeitnehmerlnnen zu
erwarten?

a.       Wenn ja: Wie werden sich diese gestalten?

b.       Wenn ja: Bis wann werden die betroffenen Personen diese Ausgleichzahlungen tatsächlich erhalten?

c.        Wenn ja: Wie hoch werden diese Ausgleichszahlungen sein?

d.       Wenn nein: Warum nicht?

Bezugnehmend auf die konkrete Beantragung des Familienbonus:

5)       Bei wie vielen Lohnzetteln (L16), die für das Kalenderjahr 2019 übermittelt wurden, ist in der Kennziffer "Höhe des Familienbonus Plus der tatsächlich steuermindernd gewirkt hat" ein
Wert größer Null enthalten?

6)       Wie hoch ist die Summe der Kennziffer "Höhe des Familienbonus Plus der tatsächlich steuermindernd gewirkt hat" bei den für das Kalenderjahr 2019 übermittelten Lohnzettel
(L16)?

Wie hoch schätzen Sie das Volumen ein, das durch die Arbeitnehmerlnnen-Veranlagung für
2019 in Anspruch genommen wird?

7)       Für wie viele Kinder wurde der Familienbonus in der laufenden Lohnverrechnung beantragt
und mittels L16 übermittelt (differenziert nach bis 18. Lebensjahr und darüber bzw. zusätzlich nach ganzer/halber Familienbonus)?


 

8)       AVAB (Alleinverdienerln)= J: Für wie viele Kinder wurde der Familienbonus in der laufenden Lohnverrechnung beantragt und mittels L16 übermittelt (differenziert nach bis 18. Lebensjahr und darüber bzw. zusätzlich nach ganzer/halber Familienbonus)?


 

9)       AEAB (Alleinerzieherin) = J: Für wie viele Kinder wurde der Familienbonus in der laufenden Lohnverrechnung beantragt und mittels L16 übermittelt (differenziert nach bis 18. Lebensjahr und darüber bzw. zusätzlich nach ganzer/halber Familienbonus)?


 

10)   Teilzeitbeschäftigung = J: Für wie viele Kinder wurde der Familienbonus in der laufenden

Lohnverrechnung beantragt und mittels L16 übermittelt (differenziert nach bis 18. Lebensjahr und darüber bzw. zusätzlich nach ganzer/halber Familienbonus)?


 

11)   Geschlecht = weiblich: Für wie viele Kinder wurde der Familienbonus in der laufenden

Lohnverrechnung beantragt und mittels L16 übermittelt (differenziert nach bis 18. Lebensjahr und darüber bzw. zusätzlich nach ganzer/halber Familienbonus)?


 

12)   Wie ist das Geschlechterverhältnis bei AVAB (in %) bei den übermittelten L16 für das Kalenderjahr 2019?

13)   Wie ist das Geschlechterverhältnis bei Teilzeitbeschäftigung = J (in %) bei den übermittelten
L16 für das Kalenderjahr 2019?

14)   Inwieweit wirkt die Inanspruchnahme der Kurzarbeit negativ auf die Ausschöpfung des Familienbonus?

15)   Ist als unbeabsichtigter Nebeneffekt damit zu rechnen, dass es in vielen Fällen bei der von
Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmerlnnen zu Jahressechstel-Überschreitungen kommen
wird, da die seit 1.1.2020 geltende Regelung des Kontrollsechstels zu "Nachversteuerungen"
der klassischen 2. Sonderzahlung im Rahmen der Dezember-Abrechnung in der
Lohnverrechnung führen?

Wenn ja: Gibt es Überlegungen zu einer Neutralisierung der Kurzarbeitszeiten für die
begünstigte Versteuerung der Bezüge nach § 67/1,2 Einkommenssteuergesetz wie dies beim arbeitsrechtlichen Anspruch der Sonderzahlung bzw. ein "Einfrieren" bei der
Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung (vor allem der Pensionsversicherung) im
Sinne der 1,3 Millionen betroffener Arbeitnehmer in Kurzarbeit vorgesehen?

16)   Welche konkreten Gegensteuerungsmaßnahmen sind seitens der Regierung geplant um diese unerwartete finanzielle Mehrbelastung auf Grund des Ausfalls des Familienbonus am
Jahresende abzufedern?