3810/J-BR/2020

Eingelangt am 05.11.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesrätlnnen Stefan Schennach, Korinna Schumann, Günther Novak,

Genossinnen und Genossen,

an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

betreffend Vom Hof auf den Tisch - eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches LebensmitteIsystem

Die Europäische Kommission hat am 20. Mai 2020 mit „Vom Hof auf den Tisch" eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem vorgelegt.

In der Strategie wurde festgehalten, dass es dringend erforderlich ist, die Abhängigkeit von Pestiziden und antimikrobiellen Mitteln zu verringern, den übermäßigen Einsatz von Düngemitteln zu reduzieren, den ökologischen Landbau zu intensivieren, den Tierschutz zu verbessern und den Verlust von biologischer Vielfalt rückgängig zu machen, um ein nachhaltiges, europäisches Lebensmittelsystem zu schaffen. Auch die Reduktion von Lebensmittelverschwendung findet Raum in der Strategie.

Die Planung städtischer und ländlicher Gebiete hat auch wichtige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit der Nahrungsmittelkette. Kurze Lebensmittelversorgungsketten, in denen die Zahl der Zwischenhändler zwischen Erzeuger und Verbraucher minimal ist, können durch das Programm zur ländlichen Entwicklung gefördert und weiter finanziert werden. Im Einklang mit der "Farm to Fork- Strategie" hat die Unterstützung dieser Art von lokalen Nahrungsmittelketten entscheidende soziale, wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen und bringt ein nachhaltigeres Ernährungssystem voran.

Die Europäische Kommission betont in der Mitteilung auch, dass für die Erreichung dieses Ziels neben neuen politischen Initiativen auch die Durchsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften, insbesondere in den Bereichen Tierschutz, Pestizideinsatz und Umweltschutz, für einen gerechten Übergang von wesentlicher Bedeutung wäre.

Ein besseres Tierwohl stärkt die Tiergesundheit und erhöht dadurch die Lebensmittelqualität, verringert den Bedarf am Arzneimitteln und kann zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen. Die Kommission führt an, dass dies offensichtlich dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger entspricht und sie kündigt aus diesem Grund an, die Tierschutzvorschriften, einschließlich derjenigen für den Transport und die Schlachtung von Tieren, überarbeiten zu wollen.

Vor Beginn der Corona-Krise waren die Berichte zu unsagbar qualvollen Tiertransporten und Schlachtungen in Drittstatten ein zentrales Thema der Debatte rund um den österreichischen und europäischen Tierschutz im Nutzbereich.

Wie die Salzburger Nachrichten berichteten, fuhren Tiertransporte mit zwei Wochen alten Kälbern unverändert ins EU-Ausland. Kälber, die zum Teil erst zwei Wochen davor auf einem Bauernhof in Österreich auf die Welt kamen, traten von Bergheim aus die Reise in ein EU-Land an. Ungeachtet der Corona-Krise wurden die Tiertransporte fortgesetzt. Dies muss endlich der Geschichte angehören.

Die Corona Krise hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig eine autarke österreichische Landwirtschaft sein muss. Es soll nicht nur der Binnenmarkt der EU, sondern vor allem die Landwirtschaft Österreichs mit ihren Produkten durch einen regionalen Markt gestärkt werden. Lebensmittel sollen vor allem dem heimischen, nationalen Markt zufließen. Dazu ist der grenzüberschreitende Transport von lebenden Tieren nicht erforderlich. In heutiger Zeit ist die lokale Versorgung mit Nahrungsmitteln und damit auch von frischem Fleisch besonders wichtig. Dabei sind den Konsumenten und Konsumentinnen hohe

Tierschutzstandards immer wichtiger. Der ländliche Schlachtbetrieb benötigt keine Tiere aus aller Herren Länder, sondern gesunde Tiere aus der Region von heimischen Betrieben.

Der neue Tiertransporte Ausschuss im Europäischen Parlament und die neue Strategie der EU- Kommission „Vom Hof auf den Tisch" lassen die Hoffnung zu, dass in diesem Bereich europaweit endlich ein Umdenken stattfindet und schnell Schritte hin zu mehr Tierschutz gesetzt werden.

Der EU-Ausschuss des Bundesrates hat aus diesem Grund am 01.07.2020 mit Mehrheit einen Antrag auf Stellungnahme gem. Artikel 23e Abs. 1 BVG angenommen, der u.a. Sie als zuständige Bundesministerin für Landwirtschaft aufgefordert, sich auf europäischer Ebene mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für eine schnellstmögliche Untersagung von Lebendtiertransporten von Tieren, die zur Schlachtung ins Ausland oder nach Österreich gebracht werden, im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft einzusetzen und Sie weiters aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass der Transport von Kälbern mit einem Alter unter 4 Wochen verboten wird, sowie dafür, dass Nutztiere, die zur Schlachtung, Mästung oder Zucht vorgesehen sind, nur maximal über eine EU-Mitgliedstaatsgrenze transportiert werden dürfen - sofern es im Falle eine Schlachtung keinen näher gelegenen Schlachthof gibt - und deren Verkauf oder Transport in Drittstaaten, in denen nicht das europäische Tierschutzniveau existiert, verboten werden.

Die unterfertigten Bundesrätlnnen wollen aus dem Grund wissen, inwieweit Sie diesem bindenden Beschluss des EU-Ausschusses nachgekommen sind und stellen daher folgende

Anfrage

1.       In welchen Ratsarbeitsgruppen wurde die Haus und Hof Strategie bisher behandelt?

2.       Waren Sie persönlich oder per Videokonferenz bei den letzten Agrarräten anwesend?

a.       Falls nein, weshalb nicht?

b.       Falls nein, von wem wurden Sie vertreten?

c.        Falls nein, haben Sie eine Weisung dazu abgegeben?

d.       Falls ja, welche Position haben Sie vertreten?

3.       Haben Sie dem Beschluss des EU-Ausschusses des Bundesrates Folge geleistet und sich für mehr Tierschutz und damit verbunden für die schnellstmögliche Untersagung von Lebendtiertransporte von Tieren, die zur Schlachtung ins Ausland oder nach Österreich gebracht werden im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft eingesetzt?

a.       Falls ja, wurden Ihre Bedenken in die Diskussion aufgenommen und gab es Seitens der anderen Mitgliedstaaten ähnliche Anmerkungen?

b.       Falls nein, weshalb haben Sie den bindenden Beschluss des Bundesrates nicht Folge geleistet?

4.       Haben Sie aufgrund des Beschlusses Kontakt zum Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz aufgenommen, um eine gemeinsame Strategie bzw. ein gemeinsames Vorgehen zu erarbeiten?

a.       Falls ja, wann ist das passiert und welches Ergebnis ist daraus entstanden?

b.       Falls nein, aus welchem Grund ist das noch nicht passiert?