3816/J-BR/2020

Eingelangt am 03.12.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesräte Preineder und weiterer Bundesräte

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend die Bestellung von DDr. Martin Balluch in den Tierschutzrat

Vor rund 15 Jahren wurde der Tierschutzrat zur Beratung des zuständigen Bundesministers für Tierschutz eingerichtet. Der Tierschutzrat setzt sich gem. § 42 TSchG aus Vertretern von Ministerien, Kammern, Universitäten und Tierschutzvereinen zusammen.

Am 10. November 2020 hat der ehemalige Obmann und mittlerweile Referent im Verein gegen Tierfabriken (VgT), DDr. Martin Balluch, über Twitter mitgeteilt, dass er von Bundesminister Anschober für den Tierschutz-Dachverband in den Tierschutzrat bestellt worden sei.

Diese Nachricht hat bei vielen Bäuerinnen und Bauern für große Verwunderung gesorgt. Die Positionen von Martin Balluch in Tierschutzfragen entsprechen jenen von Tierrechtlern, sind also mit jeglicher Form der Nutztierhaltung nicht vereinbar. Beispiele aus der Gedankenwelt von Herrn Balluch finden sich auf seinem Blog https://martinballuch.com, wo er z.B. seine Haltung und Sichtweise zum Thema Almen näher beschreibt. Aus unserer Sicht eine völlig indiskutable und absurde Darstellung der österreichischen Almwirtschaft!

Summa sumarum ist diese Entscheidung ein Affront gegenüber jene Berufsgruppe in Österreich, die sich ganz selbstverständlich und jeden Tag um die Lebensmittelversorgung in Österreich kümmert, die EU-weit vorbildhaft nachhaltig und umweltgerecht Land- und Forstwirtschaft betreibt und die sich tagtäglich um das Wohl von vielen tausenden Tieren in diesem Land kümmert.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz folgende

Anfrage

1.    Aus welchen Personen setzt sich der Tierschutzrat mit Stichtag 30.11.2020 zusammen (Mitglieder und stellvertretende Mitglieder)?

2.    Welche beruflichen, akademischen und wissenschaftlichen Voraussetzungen haben Mitglieder des Tierschutzrates zu erfüllen?

3.    Welche Personen wurden Ihnen als Vertreter des Verbandes Österreichischer Tierschutzorganisationen für die Bestellung vorgeschlagen?

4.    Aus welchen Gründen wurde DDr. Martin Balluch von Ihnen ausgewählt?

5.    Welche Zusammenarbeit gibt es zwischen dem Verein gegen Tierfabriken und dem BMSGPK?

6.    Ist der Tierschutzrat mit finanziellen Mitteln ausgestattet, wenn ja, wie hoch ist die zur Verfügung stehende Summe für das Jahr 2021?

7.    Welche Ausgaben wurden im Jahr 2020 bisher für den Tierschutzrat und dessen Tätigkeiten aufgewendet?

8.    Werden die gem. §2 Abs. 2 Geschäftsordnung des Tierschutzrates verfassten Kurzexpertisen den jeweiligen Mitgliedern finanziell abgegolten?

a) Wenn ja, welche Ausgaben wurden im Jahr 2020 dafür getätigt?

9.    Welche Tierschutzorganisationen haben seit 2010 Fördermittel über das BMSGPK erhalten? Bitte um Auflistung nach Jahren, Organisation, Betrag und Zweck)

10. Welche Förderungen und sonstigen Unterstützungsleistungen wurden seit 2010 an den Verein gegen Tierfabriken ausbezahlt?

11. Welche  Verträge bestehen zwischen dem BMGSPK und dem Verein gegen Tierfabriken?

a) Welche Pflichten ergeben sich aus diesen Verträgen für den Verein gegen Tierfabriken?

12. Wie   gestaltet sich allgemein die Zusammenarbeit mit den einzelnen österreichischen Organisationen im Bereich Tierschutz?