3817/J-BR/2020

Eingelangt am 15.12.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser
und weiterer Bundesräte

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Sunset-Klausel für Übermittlung sensibler Daten

Am 4. Mai wurde im Bundesrat das sogenannte 14.Covid-19-Gesetz beschlossen. Damit wurde das Bundespflegegeldgesetz (BPGG, BGBl. Nr. 110/1993) geändert. Zur Aufrechterhaltung der Betreuung von pflegebedürftigen Personen im Zusammenhang mit der 24-Stunden-Betreuung wurde nach §21 b Abs. 9 ein Absatz 9a eingefügt, nach welchem von pflegebedürftigen Personen sensible, personenbezogene Daten an die jeweils betroffenen Ämter der Landesregierungen und an den Fonds Soziales Wien übermittelt werden dürfen. Voraussetzung für unsere Zustimmung war dabei die Sunset-Klausel, nämlich der hinzugefügte Absatz 9b, nach welchem die Übermittlung der personenbezogenen Daten mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft treten würde.

„Für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten („sensible Daten“) sind die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. 4. 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO) sowie das Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz - DSG), BGBl. I Nr. 165/1999, derzeit geltendes Recht.", betont auch ihr Ministerium. Ausnahmen von dieser Regelung sollen und dürfen nur in äußersten, krisennotwendigen Ausnahmefällen erteilt werden. Die Betroffenen und in diesem Fall pflegenden Angehörigen müssen darüber informiert werden. Sollte ein solcher Krisenfall nicht mehr aufrecht sein, müssen diese Ausnahmen per Sunset-Klausel fallen und die Daten gegebenfalls gelöscht werden.

In diesem Sinne wies Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser den Minister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in ihrer Rede zum gegenständlichen Gesetz im Bundesrat am 4. Mai darauf hin, dass die Einhaltung dieser Sunset-Klausel genau beobachtet werde.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte folgende

Anfrage

1.    Wird mit Ablauf des 31. Dezember 2020 die Übermittlung personenbezogener Daten an betroffenen Ämter der Landesregierungen und dem Fonds Soziales Wien eingestellt?

2.    Tritt damit die Änderung des Bundespflegegeldgesetzes außer Kraft?

3.    An welche Ämter der Landesregierungen wurden die personenbezogene Daten übermittelt?

4.    In welchem Ausmaß wurde diese Änderung des geltenden Pflegegeldgesetzes in Anspruch genommen?

5.    Wie wurde mit diesen sensiblen, personenbezogenen Daten in den zuständigen Stellen weiter verfahren?

5.1.        Wurden die Daten an weitere Stellen weitergeleitet?

5.2.        Wenn ja, an welche?

6.    Wie wurden die gegenständlichen Daten in den zuständigen Stellen aufbewahrt bzw. gespeichert?

7.    Wurde ein diesbezügliche Datenmanagement-Plan erstellt?

7.1.        Wenn nein, warum nicht?

7.2.        Wenn ja, wie lauten dieser in Grundzügen?

8.    Wie wurde der besondere Schutz dieser Daten gewährleistet?

9.    Wie wurde dafür Sorge getragen, dass mit Ablauf des 31.12.2020 diese Datenübermittlung unterbunden wird?

10. Werden jene übermittelten Daten bei den zuständigen Stellen wieder gelöscht werden?

10.1.     Wenn nein, warum nicht?

11. Planen Sie eine Verlängerung dieser Sunset-Klausel?

11.1.     Wenn nein, warum nicht?

11.2.     Wenn ja, weshalb und auf welcher Grundlage?