3820/J-BR/2021

Eingelangt am 13.01.2021
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Anfrage

 

 

der Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser

und weiterer Bundesräte

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend nicht bezogene Beihilfen durch Salzburger Sozialhilfeverbände

 

Am 19. Dezember 2020 sorgte ein Bericht der „Kleinen Zeitung“ in der Steiermark für Aufsehen. Demnach wurden seitens der 13 steirischen Sozialhilfeverbände in den vergangenen fünf Jahren offensichtlich Millionenbeträge beim Finanzamt „liegengelassen“, ohne dass es jemandem aufgefallen wäre. Gemäß Berichterstattung soll es laut Schätzungen steiermarkweit um einen hohen zweistelligen Millionenbetrag gehen.

 

[…] Die Finanz selbst war es, die auf den Missstand draufgekommen ist. Und zwar im Zuge einer Prüfung des Sozialhilfeverbandes Murau. Es geht um Beihilfen nach dem Gesundheits- und Sozialbereichsbeihilfengesetz (GSBG). Dieses ermöglicht es den Verbänden, sich an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer in Form von Beihilfen zurückzuholen. Dass dies für spezielle Bereiche möglich ist, wurde offenbar von allen Beteiligten übersehen, so entstand der Schaden. Die Finanz zahlt jetzt die Summen für die Zeit seit 2015 zurück. […]

 

Allzu sehr sollten sich die Gemeinden und das Land Steiermark über den unverhofften Geldsegen allerdings nicht freuen. Schließlich besteht der Rechtsanspruch auf Rückzahlung nur über fünf Jahre. Laut dem neuen Prüfungsausschuss-Obmann des Sozialhilfeverbandes Murtal, dem Fohnsdorfer ÖVP-Vizebürgermeister Volkart Kienzl, wurde jedoch schon in den Jahren vor 2015 zu viel bezahlt, der Gesamtschaden für Gemeinden und Land betrage daher vermutlich über 100 Millionen Euro. Der Sozialhilfeverband Murtal prüfe nun rechtliche Möglichkeiten, um auch an das vor dem Jahr 2015 angefallene Geld zu kommen. Zu klären sein werde auch die Frage, warum sowohl die zuständigen Landesbeamten als auch SHV-Funktionäre in den 13 Verbänden den Anspruch auf die Millionenbeträge übersehen haben. (Quelle: Printausgabe der „Kleinen Zeitung“ vom 19. Dezember 2020, Seiten 14 und 15)

 

Laut einer Folgeberichterstattung der „Kleinen Zeitung“ am 20. Dezember 2020 sei die Nichtgeltendmachung der Millionenansprüche kein Versagen der Verbände oder der Dienststellen des Landes gewesen, wie der Leiter der Gemeindeabteilung Wolfgang Wlattnig erklärte. „Auch innerhalb der Finanzbehörden sei bis zuletzt nicht klar gewesen, wie mit diesen sogenannten Legalzessionen umzugehen sei. Derselben Auffassung ist auch Gerald Maier, Sprecher der Sozialhilfeverbände: ‚Das Thema wurde intern schon 2015 diskutiert, damals herrschte die Rechtsmeinung vor, dass uns diese Gelder rechtlich nicht zustehen.‘ […]“ (Quelle: Printausgabe der „Kleinen Zeitung“ vom 20. Dezember 2020, Seite 24)

 

Angesichts der im Raum stehenden hohen Summen, die den steirischen Sozialhilfeverbänden bzw. den Gemeinden und dem Land Steiermark aufgrund nicht beanspruchter Beihilfen möglicherweise entgangen sind, stellen sich auch einige Fragen rund um die Involvierung des österreichischen Finanzamtes.

 

Da es sich hierbei mit hoher Wahrscheinlichkeit um kein spezifisches Problem der Steiermark handelt und selbige Vorfälle auch in den anderen Bundesländern vorgefallen sein könnten, stellen die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.         Sind dem Bundesminister gleichartige Fälle von nicht bezogener Beihilfen durch Salzburger Sozialhilfeverbände bekannt?

 

2.         Wenn ja, welche Beträge bzw. Beihilfen können seitens der Salzburger Sozialhilfeverbände in der gegenständlichen Thematik von den Finanzbehörden eingefordert werden (bitte um Aufschlüsselung der Beträge nach Sozialhilfeverbänden und den jeweiligen Anspruchsjahren)?

 

3.         Welche Beträge bzw. Beihilfen können seitens der Salzburger Sozialhilfeverbände in der gegenständlichen Thematik aller Voraussicht nach nicht mehr von den Finanzbehörden eingefordert werden, da die Ansprüche bereits verjährt sind (bitte um Aufschlüsselung der verjährten Beträge nach Sozialhilfeverbänden und den jeweiligen Anspruchsjahren)?

 

4.         Wie stellt sich die Rechtslage bzw. die Rechtsansicht der Finanzbehörden in der gegenständlichen Thematik rund um die eventuell in Salzburg nicht bezogenen Beihilfen durch die Salzburger Sozialhilfeverbände dar?

 

5.         Hat sich die Rechtslage bzw. die Rechtsansicht der Finanzbehörden seit dem Inkrafttreten des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes (GSBG) verändert bzw. herrschte eine unklare Auslegungspraxis seitens der Finanzbehörden vor?

 

6.         Bestehen nach Ihrer fachlichen Einschätzung für die Salzburger Sozialhilfeverbände rechtliche Möglichkeiten, um auch im Anlassfall die vor dem Jahr 2015 angefallenen, jedoch nicht beanspruchten Beihilfen vom Finanzamt zu erhalten?

 

7.         Falls ja, wie begründen Sie Ihre Beurteilung?

 

8.         Falls nein, wie begründen Sie Ihre Beurteilung?

 

9.         Falls hinsichtlich der Thematik tatsächlich eine unklare Rechtsansicht seitens der Finanzbehörden vorherrschte bzw. teils nach wie vor vorherrscht, inwiefern werden Sie eine endgültige Klärung der rechtlichen Lage veranlassen?