3821/J-BR/2021

Eingelangt am 15.01.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Bundesrates Markus Leinfellner

und weiterer Bundesräte

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ermittlungen gegen Pflegeeinrichtungen und deren Beschäftigte

Bereits mehrfach sorgten Pflegeeinrichtungen in letzter Zeit für mediale Aufmerksamkeit. So wurde beispielsweise im April dieses Jahres bekannt, dass es zu massiven Verfehlungen in einem Pflegeheim im Süden von Graz gekommen sein soll. Ermittelt wurde in diesem Fall wegen grob fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten. Einer Anfragebeantwortung des Justizministeriums zufolge hätten die Mitarbeiter des Pflegeheimes die Empfehlungen zur Betreuung eines Heimbewohners im Rahmen der Corona-Krise nicht beachtet und Ärzte erst viel zu spät trotz Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Bewohner beigezogen. Konkret wurden acht Personen aus einem einzigen Pflegeheim als Beschuldigte geführt. (Quelle: Anfragebeantwortung Bundesministerium für Justiz 3498/AB-BR/2020)

Hoffte man damals noch, dass es sich bei dem oben genannten Vorfall um einen traurigen Einzelfall handeln würde, wurde man inzwischen leider eines Besseren belehrt. So musste kurz nach Beginn der zweiten Corona-Welle sogar das Bundesheer ausrücken, um in einem Pflegeheim im steirischen St. Lorenzen kurzzeitig die Betreuung der Bewohner sicherzustellen. Binnen zwölf Tagen waren 90 Prozent der Heimbewohner infiziert, ebenso ein Großteil der Pflegekräfte. Auch hier wurde die Qualität der Pflege kritisch beleuchtet. Die Vorwürfe sind dieselben, inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Leoben.

Immer noch scheinen Pflegeheimbetreiber mit der Situation überfordert zu sein. Am 21. Dezember berichtete die „Kleine Zeitung“, dass gegen den Betreiber des Pflegeheimes in St. Lorenzen abermals Anzeige eingebracht wurde. So komme es auch in den Ausweichquartieren, in welche die Senioren inzwischen verlegt wurden, zu massiven Missständen. Es gebe zu wenig Wissen über Schutzbekleidung, fehlende Bekleidung für die Senioren und generell einen zu laschen Umgang mit der Virussituation. Der für die Betreuung des Heimes zuständige Arbeiter-Samariter-Bund wollte bisher zu den Vorwürfen keine Stellungnahme abgeben. (Quelle: https://steiermark.orf.at/stories/3079289/)

Bereits Ende Juli erklärte das Justizministerium im Rahmen der oben genannten Anfragebeantwortung, dass gegen zwei weitere steirische Pflegeeinrichtungen Ermittlungen geführt würden. Da die Umstände in St. Lorenzen zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht bekannt waren und davon auszugehen ist, dass sich die Lage auch in zahlreichen weiteren Pflegeeinrichtungen zugespitzt hat, ergeht neuerdings eine Anfrage zu den Ermittlungsverfahren gegen Pflegeeinrichtungen.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterzeichnenden Bundesräte an die Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage

1.    Gegen wie viele steirische Pflegeeinrichtungen bzw. deren Betreiber und Mitarbeiter werden derzeit Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft geführt?

2.     Betreffend welcher strafrechtlich relevanten Handlungen und des Verdachts der Begehung welcher Straftatbestände werden in den einzelnen Einrichtungen Ermittlungen geführt?

3.     Wie viele Personen werden als Beschuldigte geführt? (aufgegliedert nach Anzahl der Personen und Standort)

4.     Wie viele Einvernahmen von Zeugen, Beschuldigten und sonstigen Personen sind bisher erfolgt? (aufgegliedert nach Anzahl der Personen und betroffenem Standort)

5.     Kam es zu Festnahmen im Rahmen der Ermittlungen?

6.    Wenn ja, wie viele Personen wurden festgenommen und welche strafrechtlich relevanten Handlungen werden ihnen vorgeworfen?

7.    Gegen wie viele steirische Pflegeeinrichtungen bzw. deren Betreiber und Mitarbeiter wurden insgesamt im Jahr 2019 und 2020 Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geführt?

8.    Betreffend welcher strafrechtlich relevanten Handlungen und des Verdachts der Begehung welcher Straftatbestände wurden die Ermittlungen geführt?

9.    Kam es in den Jahren 2019 und 2020 bereits zu Anklagen im Rahmen dieser Ermittlungen?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Wenn ja, wie viele Personen wurden bisher angeklagt und nach welcher Rechtsgrundlage?

12. Wie viele der im Jahr 2020 erfolgten Ermittlungen standen oder stehen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie?

13. Kam es in diesen Fällen bereits zu Anklagen im Rahmen der Ermittlungen?

14. Wenn nein, warum nicht?

15. Wenn ja, wie viele Personen wurden bisher angeklagt und nach welcher Rechtsgrundlage?