3822/J-BR/2021
Eingelangt am 21.01.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Bundesrates Markus Leinfellner
und weiterer Bundesräte
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Sozialleistungsbetrug im Pflegebereich
Immer wieder kommt es vor, dass Bürger zu Unrecht Sozialleistungen beziehen und damit den Staat nachhaltig schädigen. Ende Dezember des Vorjahres wurde abermals ein Fall von Sozialleistungsbetrug in Graz bekannt. Ein 57-jähriger, in Graz wohnhafter Ägypter soll über mehrere Jahre hindurch unrechtmäßig Pflegegeld für seinen Sohn bezogen haben. Dieser lebte jedoch seit 2011 nicht mehr in Österreich. Der Schaden soll laut ORF-Berichterstattung mehrere zehntausend Euro betragen. Gegen den Mann wurde Anzeige erstattet. (Quelle: https://steiermark.orf.at/stories/3082654/)
Dass es sich dabei nicht um einen Einzelfall handelt, sondern gerade im Pflegebereich immer wieder Betrugsfälle rund um den Bezug von Sozialleistungen stattfinden, zeigt ein Blick in andere Bundesländer. So wurde beispielsweise im Oktober 2018 bekannt, dass ein türkisches, in Linz wohnhaftes Ehepaar für seinen schwerst beeinträchtigten Sohn zu Unrecht Pflegegeld bezogen hat, während sich die Familie 22 Monate eigentlich in der Türkei aufhielt. Der Schaden betrug damals mehr als 37.000 Euro. Die Eltern wurden wegen schweren Betruges verurteilt. (Quelle: https://www.krone.at/1787903) 2019 wurde in Krems ein 40-jähriger Niederösterreicher zu einer Haftstrafe verurteilt, nachdem er ebenfalls über Jahre unberechtigt Pflegegeld kassiert hatte, indem er dem Sozialversicherungsträger eine schwere Behinderung vortäuschte. Dem Mann wurde sogar die zweithöchste Pflegestufe 6 zugeschrieben. Nachdem der 40-jährige beim Wandern in Griechenland und Südafrika fotografiert und gefilmt wurde, flog der Betrugsskandal, der einen Schaden in Höhe von rund 218.000 verursachte, auf. (Quelle: https://www.heute.at/s/mann-war-trotz-pflegestufe-6-wandern-haftstrafe-55926420)
Wie viele derartige Sozialleistungsbetrugsfälle in den vergangenen Jahren begangen wurden, ist nicht bekannt. In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1. Wie viele Fälle im Zusammenhang mit zu Unrecht bezogenem Pflegegeld wurden jeweils in den Jahren 2018, 2019 und 2020 bekannt bzw. angezeigt (Angabe nach Bundesländern)?
2. Gegen wie viele Personen wurde in den Jahren 2018, 2019 und 2020 Anzeige wegen unrechtmäßigen Bezugs von Pflegegeld erstattet (Angabe nach Bundesländern)?
3. Wegen welchen konkreten Delikten wurden die betroffenen Personen angezeigt?
4. Welche Nationalitäten besitzen die angezeigten Personen?
5. Auf welche Höhe beläuft sich der durch diese Betrugsfälle entstandene Schaden und wie hoch waren die diesbezüglichen Rückforderungen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 (Angabe nach Bundesländern)?
6. Wie viele der Rückstände aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 mussten wegen Uneinbringlichkeit abgeschrieben werden (Angabe nach Bundesländern)?
7. Warum mussten diese Rückstände konkret abgeschrieben werden und welche Nationalitäten besitzen die betroffenen Personen?
8. Wie viele Rückforderungen sind derzeit noch ausständig (Angabe nach Bundesländern)?
9. Gibt es Bestrebungen Ihres Ministeriums, das Prozedere im Hinblick auf Rückstände effizienter zu gestalten bzw. Rückforderungen tatsächlich und zeitnaher einzuholen?
10. Wenn ja, wie gestalten sich diese Bestrebungen?
11. Gibt es Bestrebungen Ihres Ministeriums, Sozialbetrugsfälle verstärkt zu ahnden bzw. die entsprechenden Kontrollkapazitäten auszuweiten, um derartige Betrugsfälle zu verhindern oder zumindest zu reduzieren?
12. Wenn ja, wie gestalten sich diese Bestrebungen?