3824/J-BR/2021

Eingelangt am 26.01.2021
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ANFRAGE

 

der Bundesräte Andreas Spanring, Michael Bernard

und weiterer Bundesräte

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Mülldeponie Herzograd

 

Die Mülldeponie Herzograd wurde von Ende der 1970er bis Anfang der 1980er Jahre betrieben. Es erfolgte die Ablagerung von Müll in einer ca. zwei Hektar großen und ca. 30 Meter tiefen Grube. Darunter befand sich Hausmüll, Batterien, KFZ-Teile inklusive Reifen-, Farb- und Lackresten, Schlachtabfälle, Kühlschränke sowie Lösungs- und Reinigungsmittel von den angrenzenden Firmen und Bewohnern der Siedlungen.

Im Jahr 2010 wurde die Errichtung eines Freizeitparks auf dem mittlerweile in den Urzustand gesetzten Gelände beabsichtigt. Vor dem Beginn der Bauarbeiten 2016 wurde eine Untersuchung des Grundstücks durch Sachverständige des Landes Niederösterreich durchgeführt. Nachdem keine signifikanten Belastungen festgestellt worden waren, wurden im Anschluss die Arbeiten für den Freizeitpark gestartet.

Wenige Monate danach wurde eine neue Untersuchung erzwungen. Bei dieser wurde eine Belastung des Grundstücks festgestellt und die Bauarbeiten unverzüglich gestoppt. Weiters wurde vom Land Niederösterreich die Errichtung von Drainagen sowie von Gas und Wassersonden vorgeschrieben. Diese Maßnahmen wurden im Jahr 2018 umgesetzt.

Seitdem werden laufend Messungen in den angrenzenden Erdkellern sowie bei den Sonden durchgeführt. Ein Bericht samt Ergebnisanalyse wurde bis heute noch nicht von Bürgermeisterin Mag. Kerstin Suchan-Mayr (SPÖ) an den Gemeinderat vorgelegt, trotz mehrmaliger Anfragen der FPÖ-Fraktion und entsprechender Zusagen.

Das Grundwasser in St. Valentin ist stark belastet, weshalb die Trinkwasserversorgung über Brunnenanlagen aus den Nachbargemeinden erfolgt. Im Stadtgebiet werden rund 80 Verdachtsflächen vermutet. Im Stadtentwicklungskonzept wird nach Aufschließung der Baugründe von einer raschen Errichtung eines Wohnparks neben der Deponie ausgegangen und an der Errichtung des Freizeitparks wird nach wie vor festgehalten.

Eine diesbezügliche Anfrage an den Landeshauptfrau-Stv. Dr. Stephan Pernkopf gem. § 39 Abs. 2 LGO 2001 vom 25.11.2020 blieb unbeantwortet.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie viele ehemalige Deponien gibt es im Gemeindegebiet St. Valentin?

2.    Wie viele Deponien befinden sich im Stadtteil Herzograd?

3.    Gibt es in Ihrem Ressort Daten zu Messergebnissen auf der Deponien in St. Valentin bzw. Herzograd?

a.    Falls ja, welche?

b.    Falls ja, wurden kritische Werte betreffend der Kontaminierung des Bodens bzw. Schadstoffe in der Luft überschritten?

c.    Um welche Schadstoffe handelt es sich und in welchen Mengen sind diese vorhanden?

4.    Wurde eine Prüfung hinsichtlich möglicher Gesundheitsgefährdungen für die Bevölkerung durchgeführt?

a.    Falls ja, welche Schritte wurden diesbezüglich bereits gesetzt?

b.    Falls nein, warum wurde noch nichts unternommen?

5.    Wurden Ihnen diesbezüglich Daten (Messwerte oÄ.) von der Bürgermeisterin übermittelt?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, welche?

6.    Wurden Ihnen diesbezüglich Daten (Messwerte oÄ.) vom Land Niederösterreich übermittelt?

c.    Wenn ja, wann?

d.    Wenn ja, welche?

7.    Sind bei den Messungen in der Deponie Herzograd Privatfirmen involviert?

a.    Wenn ja, welche Firmen?

b.    Wenn ja, welche Kosten werden dabei budgetwirksam?

c.    Wenn ja, welche Messergebnisse liegen vor?

8.    Warum werden die Messwerte, welche laufend in den angrenzenden Erdkellern durchgeführt werden nicht zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht?

9.    Können Sie einen Zusammenhang zwischen der hohen Nitratbelastung des St. Valentiner Grundwassers und der Mülldeponie in Herzograd bzw. im Gemeindegebiet ausschließen?

10. Gibt es ungenutzte technische Möglichkeiten die Deponien im Gemeindegebiet St. Valentin zu sichern, um einen ausreichenden Umweltschutz zu gewährleisten?

11. Gibt es Vergleichsfälle mit ähnlichem Sachverhalt im Bundesgebiet?

a.    Wenn ja, wo befinden sich diese?

12. Welche Kosten würden bei einer Sicherstellung bzw. bei einer Räumung der obengenannten Deponie im Stadtteil Herzograd entstehen?

13. Inwiefern würden diese budgetwirksam werden?