3855/J-BR/2021
Eingelangt am 03.03.2021
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Anfrage
der BundesrätInnen Korinna Schumann, Prof. Stefan Schennach,
Genossinnen und Genossen,
an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
betreffend Erhöhung der Mobilfunkgebühren durch A1, Magenta und Drei
Mit Februar 2021 wurde bekannt, dass die drei größten Mobilfunkanbieter des Landes ihre Preise für ihre BestandskundInnen erhöhen werden, was ein bislang eher unüblicher Vorgang war. Noch unüblicher ist indes, dass diese „Preisanpassung“ zeitglich mit März 2021 passiert und dabei auch in Teilen die Diskontmarken, wie beispielsweise Bob von A1 wo eine Servicegebühr eingeführt wird, betrifft.
So steigen die Kosten laut eines Berichts des ORF um rund drei Euro pro Vertrag pro Monat während es KundInnen schwer haben, auf die geänderten Tarife mit einem Wechsel zu einem anderen Anbieter zu reagieren und überhaupt ein alternatives Angebot zu finden, weil ja beinahe alle betroffen sind und die drei großen Anbieter sich rund 88 Prozent des Marktes teilen[1]. Das führte auch zu einem Kommentar der Bundeswettbewerbsbehörde, die zumindest von einer „schiefen Optik“ spricht.[2]
Spannend ist dabei aber die Information, die die Netzbetreiber zu den geplanten Tarifanhebungen versenden. Beispielsweise schreibt Hutchison Drei an seine KundInnen folgendes:
„Wir starten die größte Netz-Offensive unserer Unternehmensgeschichte und werden in den kommenden fünf Jahren rund eine Milliarde Euro investieren, um in punkto Internet-Geschwindigkeit, Netzqualität und Netzabdeckung für Sie neue Maßstäbe zu setzen. In den kommenden Jahren werden wir nicht nur die Ballungsräume des Landes mit neuester Technologie versorgen, sondern auch mehr als 700 bisher unterversorgte ländliche Gemeinden mit schnellstem Internet ausstatten – so viele, wie kein anderer Anbieter in Österreich.“
Auf der Homepage von A1 findet sich eine Kundmachung aus dem Dezember 2020, in dem auf ein Schreiben per Post verwiesen wird, das aber nicht auf der Homepage auffindbar ist – ganz im Gegensatz zu den Erhöhungen, die ab März 2021 vorgesehen sind[3].
Und bei Magenta betreffen die Anpassungen vor allem KundInnen aus dem Altbestand von UPC und vereinzelte alte Telefontarife – in Summe laut dem Anbieter einige hundert KundInnen in ganz Österreich.
Letztlich ist aber davon auszugehen, dass die zeitgleiche Erhöhung der Vertragskosten mit der Etablierung des 5G-Netzes zusammenhängt, für dessen Betrieb ja erst unlängst die Lizenzen versteigert wurden und nur ein vergleichsweise bescheidener Preis erzielt werden konnte. Gerade in der COVID-Krise bedeutet das, dass sich Österreich wichtige Finanzmittel aus der Lizenzvergabe entgehen hat lassen, die erzielbar gewesen wären, während jetzt KonsumentInnen den Unternehmen den Netzausbau bezahlen.
Das ist als Praxis insofern zu hinterfragen, dass hier die Kosten gleichermaßen auf alle verteilt würden, unabhängig davon, ob sie niedrige oder hohe Verträge mit den Mobilfunkunternehmen haben, oder ob sie von den angekündigten Verbesserungen überhaupt profitieren würden. Letztlich trifft die Erhöhung von Grundgebühren und Servicegebühren jene KundInnen, die sich ihren günstigen Vertrag gerade noch leisten können, weil sie beispielsweise ihre Arbeit in der COVID-Krise verloren haben, ungleich härter als jene, die einen teureren Vertrag locker bezahlen können. VerliererInnen sind damit einmal mehr jene Menschen, die ökonomisch ohnehin benachteiligt sind, ein noch stärkeres Abrutschen durch fehlende Teilhabe an digitalem Angebot ist zu befürchten.
Hier ist also auch zu hinterfragen, welche Auflagen der Staat den Unternehmen beim Netzausbau gemacht hat, ob alle Maßnahmen gesetzt wurden und um Kundinnen und Kunden vor höheren Preisen zu bewahren.
Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher nachfolgende
Anfrage:
1) Welche Auflagen wurden den Netzbetreibern von Seiten der Regierung hinsichtlich des Ausbaus des 5G-Netzes gemacht?
2) Wurde in diesen Auflagen auch festgelegt, dass die Preise für die Bestands- und Endkunden nicht steigen sollen?
a. Wenn ja: Wieso steigen diese jetzt doch?
b. Wenn ja: Was werden Sie dagegen unternehmen, um deren Einhaltung sicherzustellen?
c. Wenn nein: Wieso nicht?
3) Inwiefern erklären Sie, dass Hutchinson Drei die Preissteigerungen mit „700 bisher unterversorgte ländliche Gemeinden mit schnellstem Internet“ argumentiert, während Sie in der Anfragebeantwortung 3501/AB-BR/2020 schreiben, dass im „Mobilfunkbereich [werden] Frequenzversteigerungen in Regionen mit unterdurchschnittlicher Versorgung mit entsprechenden Versorgungsauflagen verbunden“ seien, die für manche Menschen jetzt in Gefahr sind?
4) Halten Sie es, mit Blick auf die kritische Infrastruktur Internet, für sinnvoll, dass die drei großen Mobilfunkanbieter so viel Marktmacht besitzen?
a. Wenn ja: Weshalb?
b. Wenn nein: Was werden Sie dagegen unternehmen?
5)
Was
ist Ihre Strategie, um alle Teile Österreichs gleichermaßen mit
gutem und leistungsfähigem Internet anzubinden, auch wenn es um neue
Technologien, wie den autonomen Verkehr geht?
Nennen Sie die konkreten Maßnahmen in den nächsten 5 Jahren und in
den nächsten 10 Jahren.
6) Ist davon auszugehen, dass die Endkunden selbst aktuell den 5G-Ausbau bezahlen?
7) Wie hoch sind die Einnahmen aus den Versteigerungen der 5G-Lizenzen im Vergleich zu anderen europäischen Staaten?
8) In der Anfragebeantwortung 3501/AB-BR/2020 schreiben Sie unter anderem: „in dicht besiedelten Gebieten (über 200 Wohnsitze pro 100 x 100 Meter Rasterzelle) bereits heute praktisch alle Wohnsitze mit NGA versorgt werden. In Rasterzellen mit einer sehr niedrigen Dichte (bis zu 2 Wohnsitze) werden hingegen mit dem durch die Initiative Breitband Austria 2020 initiierten Ausbau 62 Prozent aller Wohnsitze mit 30 Mbit/s und mehr versorgt. Es zeigt sich, dass der Lenkungseffekt der Breitbandinitiative funktioniert und der Ausbau mit Fördermitteln tatsächlich dort erfolgt, wo er aufgrund einer niedrigen Wohnsitzdichte marktwirtschaftlich nicht darstellbar ist.“ Inwieweit ist davon auszugehen, dass EndkundInnen der Telekomunternehmen jetzt diesen Ausbau mit ihren Gebühren selbst zahlen?
9) In Österreich gibt es bisher rund 24 Mobilfunkdiskonter, die gemeinsam rund 12 Prozent des Marktanteils ausmachen, deren Verträge mit den Netzbetreibern (A1, Hutchinson Drei und Magenta) in den nächsten zwei Jahren auslaufen. Können Sie sicherstellen, dass diese auch weiterhin den KundInnen am österreichischen Markt zur Verfügung stehen werden?
a. Wenn ja: Wie stellen Sie das sicher?
b. Wenn nein: Was werden Sie konkret unternehmen, um deren Angebot für die Menschen in Österreich sicherzustellen?