3859/J-BR/2021

Eingelangt am 11.03.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Dringliche Anfrage

Gemäß § 61 Abs. 3 GO-BR

 

 

der BundesrätInnen Mag.a Sandra Gerdenitsch, Günter Kovacs,

Genossinnen und Genossen,

an den Bundesminister für Finanzen,

 

betreffend Kriminalfall Commerzialbank – Wo bleibt die Verantwortung von Minister Blümel ?

 

 

Begründung

 

Vor acht Monaten wurde die Commerzialbank Mattersburg geschlossen. Im Zuge dessen wurden unglaubliche Umstände und ebenso grobe Missstände bekannt.

 

Seither haben wir vom Finanzminister, jenem Minister, der die politische Verantwortung für das System der Bankenaufsicht (Wirtschaftsprüfer- ÖNB – FMA –BMF) trägt, kein einziges Wort der Entschuldigung, des Bedauerns gehört, kein einziges Wort dazu, wie den Geschädigten geholfen werden kann. Kein einziges Wort dazu, wie der Schaden begrenzt werden könnte.

 

Die Pleite der Commerzialbank ist mit einer Überschuldung von 870 Millionen Euro die drittgrößte Pleite in der Geschichte der Zweiten Republik. 13.500 Menschen, Unternehmen und Gemeinden sind oder waren betroffen. Viele Kunden der Bank haben den Großteil ihrer Ersparnisse verloren. Es war das Geld für die Kinder, für den Hausbau, für die Altersvorsorge. Unternehmen mussten zusperren, Gemeinden können dringend notwendige Investitionen nicht umsetzen.

 

Sie alle warten auf Antworten, die der Herr Finanzminister bis heute nicht gegeben hat. Wer trägt die Verantwortung für diesen enormen Schaden, wer trägt die Verantwortung für das offensichtliche Versagen des Systems der Bankenaufsicht in diesem Fall? Und schließlich: Wer ist bereit Hilfe zu leisten für jene Menschen, deren Existenzen, deren Ersparnisse aus lebenslanger Arbeit von einem Tag auf den anderen vernichtet wurden?

 

Es geht auch um die Verantwortung für den enormen wirtschaftlichen Schaden, den der Kriminalfall Commerzialbank in der Region verursacht hat. Leitbetriebe sind in Bedrängnis geraten, Bauvorhaben und andere Projekte der öffentlichen Hand und von Privaten können nicht umgesetzt werden, die Unternehmen der Region verlieren fix eingeplante Aufträge.

 

Auch dazu haben Sie bis heute geschwiegen, Herr Bundesminister. Bis heute haben Sie nicht erklärt, welche Maßnahmen Ihr Ministerium oder andere Bundesbehörden setzen wollen, um hier rasch Hilfe zu leisten. Ganz im Gegensatz übrigens zum Land Burgenland, das sofort Hilfe durch die Übernahme von Haftungen und Forderungen zugesagt hat.

 

Um diese Antworten zu bekommen- die sich die Geschädigten zu Recht erwarten - stellen wir heute eine dringliche Anfrage an den Finanzminister. Von Unzuständigkeiten und Vergesslichkeit des Herrn Finanzminister haben wir in der jüngeren Vergangenheit genug gehört. Heute wollen wir wissen, was Sache ist – auch wenn zu befürchten ist, dass Minister Blümel wieder in gewohnter Weise „nicht zuständig“ ist, „nichts weiß“ oder „alles vergessen“ hat.

 

Die ÖVP versucht seit dem Auffliegen dieses Kriminalfalls, die Verantwortung des Finanzministers für das Versagen des Aufsichtssystems auf das Land Burgenland abzuwälzen. In einem Untersuchungsausschuss des burgenländischen Landtages wurden 63 Auskunftspersonen und ein Sachverständiger befragt und das Ergebnis ist eindeutig: Das Land Burgenland hat seine Pflichten als Revisionsverband völlig ordnungsgemäß wahrgenommen und kann nicht für den Schaden haftbar gemacht werden.

 

Bei den Behörden des Bundes ist es genau umgekehrt: In 15 Klagen gegen die Republik und in mehreren Gutachten wird das Versagen des Systems der Bankenaufsicht klar herausgearbeitet. Allein die Einlagensicherung und der Masseverwalter haben Amtshaftungsklagen über zusammen 793 Mio. Euro eingebracht. Und dass die von der Raiffeisen-Gruppe dominierte Einlagensicherung aus Jux und Tollerei gegen die Republik vorgeht, wird wohl niemand glauben.

 

Schließlich geht es sowohl um die Existenz vieler Menschen, als auch um den Ruf des Finanzplatzes Österreich. Daher die Aufforderung an den Herrn Finanzminister: Tun Sie den Menschen in unserem Land und dem Finanzplatz Österreich etwas Gutes, beantworten Sie unsere Fragen ernsthaft und seriös, sorgen Sie für Aufklärung auf allen Ebenen. Tragen Sie Verantwortung!

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte folgende

 

Dringliche Anfrage

 

 

Bankenaufsicht

 

1.      Sie haben nach eigener Aussage am 14.07.2020, um 15:30 von der bevorstehenden Schließung der Commerzialbank Mattersburg erfahren. Wie haben Sie reagiert, welche Maßnahmen haben Sie als Finanzminister mit Zuständigkeit für die Bankenaufsicht veranlasst?

 

2.      Wann wurden Sie von der Whistleblower-Meldung im Februar 2020 und der daraufhin veranlassten Vor-Ort-Prüfung durch die OeNB in Kenntnis gesetzt?

 

3.      Haben Sie vor dem 14.07.2020 Berichte aus der Fachabteilung oder sonstige Informationen oder Berichte zur Commerzialbank Mattersburg erhalten?

 

4.      Liegen im BMF Berichte, Stellungnahmen oder sonstige Akten zur Commerzialbank Mattersburg auf?

 

5.      Hatten Sie in Ihrer Funktion als ÖVP-Generalsekretär Kontakte zur Commerzialbank Mattersburg? Hat die ÖVP oder eine ihrer Teilorganisationen Ihrer Kenntnis nach jemals Spenden, Sponsoringbeiträge, Tombolapreise, Geld für Werbeeinschaltungen oder sonstige Zuwendungen von der Commerzialbank Mattersburg erhalten?

 

6.      Welche Aufgaben und Funktionen haben Sie als Finanzminister im Bereich der Bankenaufsicht?

 

7.      Die Einlagensicherung hat eine Klage gegen die Republik über 490 Mio Euro eingebracht, der Masseverwalter eine Klage über 303 Mio Euro. Daneben wurden 13 weitere Klagen eingebracht. In diesen Klagen werden schwere Fehler der Aufsicht behauptet. Der Sachverständige im U-Ausschuss Commerzialbank hat ebenfalls schwere Kontrollversäumnisse geortet. Und auch ein von der Staatsanwaltschaft beauftragtes Gutachten sieht gravierende Fehler beim Bund, insgesamt wird ein kollektives Versagen des Bankenaufsichtsystems behauptet.

 

Was haben Sie als politisch für die Bankenaufsicht zuständiger Minister unternommen, um dieses behauptete kollektive Versagen aufzuklären und welche Konsequenzen haben Sie bisher gezogen?

 

8.      Die ÖVP stellt seit 20 Jahren den für die Bankenaufsicht verantwortlichen Finanzminister. Welche Maßnahmen wurden in dieser Zeit getroffen, um die Bankenaufsicht qualitativ zu verbessern?

 

9.      Was sind die Gründe dafür, dass diese Maßnahmen offenbar nicht effizient waren, nachdem auch die Schieflage der Hypo Alpe Adria Bank – auch in der früheren, bis 2007 bestehenden, Struktur der Bankenaufsicht – nicht erkannt wurde und bei der Commerzialbank nun sogar ein kollektives Versagen der Bankenaufsicht im Raum steht?

 

10.  Sie haben am 10. August 2020 eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit FMA und Nationalbank angekündigt, um die Rolle der Bankenaufsicht im Fall Commmmerzialbank zu klären und etwaige Verbesserungen zu initiieren. Wie oft ist diese Arbeitsgruppe bisher zusammengetreten und welche Ergebnisse gibt es bisher? Wann wird die Arbeitsgruppe ein endgültiges Ergebnis vorlegen und welche Maßnahmen sind aus heutiger Sicht vorgesehen? Bitte nennen Sie die konkreten Termine, die personelle Zusammensetzung der Arbeitsgruppe, die besprochenen Themen und die konkreten bisherigen Ergebnisse.

 

11.  Es ist für praktisch alle Experten und Juristen  unerklärlich, warum die Malversationen nicht schon bei der Vor-Ort-Prüfung 2015 aufgedeckt wurden, trotz der konkreten Whistleblower-Hinweise und trotz der krassen Auffälligkeiten in den Bilanzen der CBM. Haben Sie sich dazu berichten lassen, wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

 

12.  Der von allen Fraktionen bestellte Sachverständige im Commerzialbank-Ausschuss hat ganz klar bestätigt, dass das Land Burgenland keine Verantwortung für den Inhalt der Revision trägt und nicht für den durch die Pleite der Bank entstandenen Schaden haftbar ist. Vielmehr haben der Sachverständige im Untersuchungsausschuss wie auch der von der WKStA beauftragte Gutachter gravierende Fehler der OeNB und der FMA, insgesamt ein kollektives Versagen der Bankenaufsicht, konstatiert. Welche Maßnahmen haben Sie oder andere Bundesbehörden gesetzt oder geplant, um die 13.500 Geschädigten mit einer Gesamtschadensumme von 870 Millionen Euro zu unterstützen?

 

13.  Viele Kunden der Commerzialbank haben den Großteil ihrer Ersparnisse verloren, Existenzen wurden zerstört und Arbeitsplätze vernichtet. Von Ihnen als Verantwortlichem für die Bankenaufsicht gab es noch kein öffentliches Statement der Entschuldigung oder des Bedauerns. Werden Sie oder andere Bundesbehörden noch Maßnahmen setzen oder planen, um den Betroffenen zu helfen?

 

Aktenlieferung

14.  Das BMF hat sich geweigert, dem U-Ausschuss in Eisenstadt Akten zu liefern. Sie haben Folgendes ausgesagt: „Abschließend möchte ich festhalten, dass - soweit mir bekannt - im Finanzministerium keine Akten und Unterlagen betreffend die Vollziehung der Organe des Landes Burgenlandes zum Beispiel im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Landes Burgenland als Revisionsverband geführt werden. Eine Lieferung von Akten und Unterlagen scheint daher unabhängig von der Frage, ob eine Vorlagepflicht überhaupt besteht, schon rein aus faktischen Gründen nicht möglich.“

Aus einem Erkenntnis des VwGH vom 28.02.2000, Geschäftszahl 95/17/0192, geht hervor, dass das BMF Partei im Verfahren um die Zuständigkeit des Revisionsverbandes für die Genossenschaft war. Dazu muss es demnach Aktenbestand geben. Warum haben Sie den U-Ausschuss in Eisenstadt über den Aktenbestand im BMF falsch informiert?

 

15.  Gibt es im BMF weiteren Aktenbestand zur Commerzialbank Mattersburg, insbesondere zu den Vor-Ort-Prüfungen 2015, 2017 und 2020? Wenn ja, warum haben Sie im U-Ausschuss ausgesagt, im BMF seien keine Akten zum Untersuchungsgegenstand vorhanden?

 

16.  Das Gutachten der Finanzprokuratur besagt, dass die Bundesbehörden nicht verpflichtet sind, Akten zu liefern. Es hätte aber Einvernehmen mit der jeweiligen Bundesbehörde hergestellt werden können. Der burgenländische Landtag hat beim BMF Akten angefordert und nicht bekommen. Waren Sie in diese Entscheidung eingebunden?

 

17.  Ist es richtig, dass das BMF auf Ihre Weisung hin freiwillig und gesetzeskonform Einvernehmen mit dem U-Ausschuss im Burgenland hätte herstellen und Akten liefern können? Wenn ja, warum ist das nicht geschehen?

 

18.  Hätte die FMA als weisungsfreie Behörde von sich aus Akten liefern können, ohne Einverständnis des BMF?

 

19.  Hätte die OeNB als weisungsfreie Behörde von sich aus Akten liefern können, ohne Einverständnis des BMF?

 

Prüfungen

 

20.  Wie erklären Sie sich, dass die FMA und die von ihr beauftragte OeNB trotz konkreter Whistleblower-Hinweise im Jahr 2015 die Malversationen nicht aufdecken konnten?

 

 

21.  Bei der Vor-Ort-Prüfung im Jahr 2015 hat die OeNB bei der Commerzialbank 65 Mängel festgestellt, worauf die FMA der Bank die Behebung dieser Mängel aufgetragen hat. Hatte das BMF Kenntnis von diesem Mängelbehebungsauftrag? Hatten sie davon Kenntnis bzw haben Sie sich davon in Kenntnis setzen lassen?

 

22.  Ebenfalls aufgrund der Erkenntnisse der Vor-Ort-Prüfung 2015 übermittelte die FMA der StA Eisenstadt eine Sachverhaltsdarstellung gegen den Vorstand der Bank wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit begebenem Partizipationskapital. Wurde dem BMF darüber berichtet? Wenn ja, welche Schritte wurden daraufhin gesetzt?

 

23.  Die WKStA hat im Dezember 2020 ein Ermittlungsverfahren gegen leitende Mitarbeiter der FMA wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit der Vor-Ort-Prüfung 2015 eingeleitet. Haben Sie dazu einen Bericht der FMA angefordert, wann haben Sie einen Bericht angefordert und was ist der Inhalt dieses Berichts?

 

24.  § 16 FMABG überträgt dem Finanzminister die Aufsicht über die FMA:

„ Der Bundesminister für Finanzen hat die Aufsicht über die FMA dahin auszuüben, dass die FMA die ihr gesetzlich obliegenden Aufgaben erfüllt, bei Besorgung ihrer Aufgaben die Gesetze und Verordnungen nicht verletzt und ihren Aufgabenbereich nicht überschreitet.“

 

Haben Sie überprüft, ob die FMA in der Causa Commerzialbank die ihr gesetzlich obliegenden Aufgaben erfüllt hat? Wenn ja, welches Ergebnis ergab diese Überprüfung?

 

Konsequenzen

 

25.  In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage vom 18.08.2020 schreiben Sie im Oktober 2020:

 

Laut § 16 FMABG können Sie von der FMA aber sehr wohl Berichte anfordern. Welche Berichte haben Sie im Zusammenhang mit der Commerzialbank Mattersburg von der FMA angefordert und was waren die Inhalte dieser Berichte?

 

26.  Haben Sie auf Basis der Berichte oder anderer Erkenntnisse Anlass zu Konsequenzen gesehen, wenn ja, welche?

 

27.  Wurden Konsequenzen bereits umgesetzt?

 

28.  Warum hat die FMA nach den Vorfällen 2015 bzw. 2016 die Wiederbestellung der TPA als Bankprüfer durch die Commerzialbank nicht beeinsprucht? Warum lag bei der TPA die erforderliche berufliche Sorgfalt weiterhin vor, obwohl zwei Prüfer der TPA (laut Medienberichten „wegen angeblich schwerer Prüfungsmängel“) 5 Jahre für Bankprüfungen gesperrt wurden? Wie ist aus Sicht Ihres Ressorts § 62 Z 15 BWG in diesem Fall auszulegen?

 

OeNB

 

29.  Kennen Sie das von der Staatsanwaltschaft beauftragte Gutachten, wonach die OeNB im Rahmen der Vor-Ort-Prüfung 2015 weder ihrer Berichtspflicht ausreichend nachgekommen ist, noch die auf Basis der vorliegenden Hinweise erforderlichen Prüfungshandlungen gesetzt wurden?

 

30.  Haben Sie von der OeNB bzw. von der FMA als beauftragende Behörde dazu eine Stellungnahme eingeholt, wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was war der Inhalt der Stellungnahme?

 

31.  Sehen Sie angesichts der sehr deutlichen Kritik des Gutachtens und anderer hochrangiger Juristen Handlungsbedarf bei der OeNB, insbesondere im Bereich Bankenaufsicht?

 

32.  Drei Prüfer der OeNB standen auf der Geschenkeliste der CBM. Einer der Prüfer war an der Vor-Ort-Prüfung 2002 beteiligt und ist seither mit Martin Pucher privat befreundet. Entspricht es den Corporate Governance-Regeln der OeNB, dass ein OeNB-Prüfer mit dem Geschäftsleiter einer zu prüfenden Bank eine private Freundschaft unterhält, Geschenke austauscht, zu Fußballspielen eingeladen wird und trotzdem von geplanten Vor-Ort-Prüfungen informiert wird (und sich für befangen erklärt)?

 

Ein zweiter Prüfer auf der Geschenkeliste war noch 2016 Abteilungsleiter der Bankenrevision und war damit verantwortlich für die Berichte der OeNB über die Vor-Ort-Prüfung 2015. Entspricht diese Konstellation den Corporate Governance-Regeln der OeNB?

 

Die OeNB hat laut Vizegouverneur Gottfried Haber eine umfassende Untersuchung bezüglich der Prüfer auf der Geschenkeliste veranlasst. Kennen Sie die Details dieser Untersuchung?

 

Aufsichtsrat

 

33.  Welche gesetzlichen Regelungen und Anforderungen gelten für die Qualifikation der Mitglieder des Aufsichtsrats von Banken in der Größe der Mattersburger Commerzialbank? Wer hat deren Einhaltung zu kontrollieren? Sind die bestehenden Anforderungen ausreichend, um ein Kontrollversagen wie im Fall Commerzialbank zu verhindern?

 

34.  Wurde bei der Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern der Commerzialbank Mattersburg AG den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene entsprochen? Wenn nein, welche Personen haben in welchen Punkten die erforderlichen Anforderungen nicht erfüllt?

 

35.  Was ergab in den letzten 15 Jahren jeweils die Überprüfung der kollektiven Eignung des Aufsichtsrates der Commerzialbank Mattersburg? Was war das konkrete Ergebnis der letzten diesbezüglichen Überprüfung (Überprüfungsergebnis im Wortlaut)? Wer hat diese Überprüfung konkret durchgeführt?

 

Hilfe für Geschädigte

 

36.  Das Land Burgenland hat den geschädigten Gemeinden und Unternehmen finanzielle Unterstützung angeboten. Welche Maßnahmen sind seitens des Bundes geplant, um Verantwortung für das jahrzehntelange Behördenversagen zu übernehmen, um die Geschädigten – die durch den Zusammenbruch der Commerzialbank ohne Vorwarnung und ohne Verschulden vor einer existenzbedrohenden Situation stehen – zu unterstützen und Härtefälle und jahrelange Gerichtsverfahren zu vermeiden?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unter einem wird in formeller Hinsicht verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 61 Abs. 3 GO-BR vor Eingang in die Tagesordnung dringlich zu behandeln.