3863/J-BR/2021

Eingelangt am 24.03.2021
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Anfrage

 

der BundesrätInnen Korinna Schumann,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Arbeit

 

betreffend Umsetzung der Sonderbetreuungszeit

 

 

Seit 1. November 2020 gibt es neben der vereinbarten auch einen Rechtsanspruch auf die Sonderbetreuungszeit. Seit diesem Zeitpunkt werden die Kosten bis zur Höchstbeitragsgrundlage voll durch den Bund übernommen und die Dauer wurde von drei auf vier Wochen verlängert. Diese Änderungen waren wichtig, um Eltern und betreuungspflichtige Personen bei der Bewältigung ihrer großen Herausforderungen in der Krise zu unterstützen. Auf Grund der Tatsache, dass in letzter Zeit Cluster auch verstärkt in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen auftreten und deswegen teilweise keine Betreuung angeboten wird, gewinnt der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit immer mehr an Relevanz. Die Sonderbetreuungszeit ist bis zum Ende des Schuljahres 2020/21 begrenzt und soll so Betreuungsnöte lindern. Die Änderungen bei der Sonderbetreuungszeit seit
1. November 2020 beruhen auf einer Einigung der Sozialpartner und konnten letztlich nur durch den großen Einsatz der Gewerkschaft und der Sozialdemokratie auf sozialpartnerschaftlicher und parlamentarischer Ebene Realität werden.

 

Ebenso wichtig war die Etablierung der Sonderbetreuungszeit für Angehörige von Menschen mit Behinderung, die die Betreuung derselben übernehmen mussten, weil die professionellen Einrichtungen, die die Betreuung sonst übernehmen auch durch die Pandemie betroffen und damit geschlossen oder nur teilweise geöffnet waren.

 

Dennoch ist es mit Blick auf die verstrichene Zeitdauer, in der es die Sonderbetreuungszeit jetzt gibt, relevant die harten Kennzahlen, die sich dadurch ergeben, zu kennen, auch um das Angebot zukünftig noch besser ausgestalten zu können.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte folgende

 

Anfrage

 

1)      Wie viele Arbeitgeber haben für den Zeitraum bis zum 31.10.2020 einen Antrag auf Förderung der Sonderbetreuungszeit gestellt?
Wie viele dieser Anträge wurden positiv bewilligt?

a.       Wie verteilen sich diese Anträge auf die Bundesländer?

 

2)      Wie viele Arbeitnehmerinnen und wie viele Arbeitnehmer waren von den positiv bewilligten Anträgen der Arbeitgeberinnen und der Arbeitgeber auf Förderung der Sonderbetreuungszeit bis zum 31.10.2020 erfasst ?
Wie war diesbezüglich die Verteilung von Frauen und Männern?
Geben Sie bitte die absoluten Zahlen und die prozentuelle Verteilung an.

 

3)      Von welchen Branchen und zu welchen Prozentsätzen wurden die bewilligten Anträge auf Förderung der Sonderbetreuungszeit für den Zeitraum bis zum 31.10.2020 gestellt?

 

4)      Zu welchen Anteilen wurden die positiv bewilligten Anträge auf Förderung der Sonderbetreuungszeit von großen, mittleren oder kleinen Unternehmen gestellt?

 

5)      Wie viele Kinder unter 14 Jahre und wie viele Menschen mit Behinderung wurden auf Grund der Sonderbetreuungszeit bis zum 31.10.2020 betreut?

 

6)      Wie viel Geld wurde für die Förderung der Sonderbetreuungszeit für den Zeitraum bis zum 31.10.2020 bisher ausgezahlt?

 

7)      Wie viele Arbeitgeber haben für den Zeitraum seit 1. November 2020 bisher einen Antrag auf Förderung der Sonderbetreuungszeit eingebracht?
Wie viele dieser Anträge wurden bereits positiv bewilligt?

a.       Wie verteilen sich diese Anträge auf die Bundesländer?

 

8)      Wie viele Arbeitnehmerinnen und wie viele Arbeitnehmer sind von den bisher eingelangten Anträgen erfasst?
Wie ist diesbezüglich die Verteilung von Männern und Frauen?
Geben Sie bitte die absoluten Zahlen und die prozentuelle Verteilung an.

 

9)      Nach den bisher eingelangten Anträgen beruht die Sonderbetreuungszeit, die seit
1. November 2020 in Anspruch genommen wurde, häufiger auf Grund des Rechtsanspruches oder auf Grund einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer?

 

10)  Wie viele Kinder unter 14 Jahre wurden auf Grund der Sonderbetreuungszeit seit
1. November 2020 betreut?
Wie viele von diesen Kindern wurden auf Grund eines Krankheits- oder Ansteckungsverdachts behördlich abgesondert?

 

11)  Wie viele Menschen mit Behinderung wurden auf Grund der Sonderbetreuungszeit seit 1. November 2020 betreut?

 

12)  Von welchen Branchen und zu welchen Prozentsätzen wurden Anträge auf Förderung der Sonderbetreuungszeit für den Zeitraum seit 1. November 2020 gestellt?

 

13)  Zu welchen Anteilen wurden die Anträge auf Förderung der Sonderbetreuungszeit seit 1. November 2020 von großen, mittleren oder kleinen Unternehmen gestellt?

 

14)  Wie viel Geld wurde für die Förderung der Sonderbetreuungszeit für den Zeitraum seit 1. November 2020 bisher ausgezahlt?