3866/J-BR/2021

Eingelangt am 24.03.2021
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Anfrage

der BundesrätInnen Dominik Reisinger, Mag.a Bettina Lancaster,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

 

betreffend Kinder-Reha in Österreich

 

 

Auf dem offiziellen Gesundheitsportal Österreichs www.gesundheit.gv.at heißt es zum Thema „Kinder-Reha“ korrekt:

 

„Nicht nur Erwachsene müssen nach einer schweren Krankheit wieder fit für den Alltag werden. Auch Kinder brauchen nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall rehabilitative Unterstützung. Bisher wurden kranke Kinder für eine Rehabilitation entweder gemeinsam mit Erwachsenen betreut oder mussten nach Deutschland ausweichen, da es in Österreich keine speziell auf Kinder und Jugendliche ausgerichteten Reha-Plätze gab. Die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen unterscheidet sich jedoch in vielerlei Hinsicht von der Rehabilitation im Erwachsenenbereich. Seit 2016 gibt es auch in Österreich die ersten Kinder-Rehabilitationszentren.“ 

 

In vier Versorgungszonen gibt es insgesamt sechs Einrichtungen mit Vertragsbeziehungen zum – der Aufsicht oben genannten Ministeriums unterliegenden – Hauptverband (bzw. jetzt: Dachverband) der Sozialversicherungen, unter anderem in Rohrbach (OÖ). Speziell bei dieser, noch jüngeren Einrichtung zeigen sich neben Anlauf- und COVID-19-Pandemie-bedingten Schwierigkeiten vor allem auch strukturelle Probleme. Laut Auskunft der Geschäftsführung gegenüber einer Tageszeitung seien falsche Annahmen beim Vertragsabschluss mit der Sozialversicherung und daraus resultierende unzureichende Tagsätze dafür verantwortlich. Durch diese wachsenden Problemstellungen scheint der Fortbestand der Kinder-Reha in Rohrbach wirtschaftlich gefährdet.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte folgende

 

Anfrage

 

1.      Wie entwickelten sich die monatlichen Auslastungsgrade in den sechs Kinder-Rehabilitationseinrichtungen jeweils seit Inbetriebnahme?

 

2.      Wie bzw. nach welchen Kriterien erfolgen die Zuweisungen von Therapieplätzen und wird dabei auch Augenmerk auf eine möglichst ausgewogene Gewichtung im Hinblick auf die sechs Standorte gelegt?

 

3.      Welche Vereinbarungen gibt es hinsichtlich der Kostenübernahme für die Therapien?

 

4.      Sind diese Vereinbarungen für alle sechs Einrichtungen gleich, oder gibt es vereinzelte Sondervereinbarungen?

 

5.      Wie entwickelten sich die Tagsätze in den Vereinbarungen zwischen den Kinder-Rehabilitationseinrichtungen und dem Hauptverband (Dachverband) der Sozialversicherungen, jeweils nach den vertraglich festgelegten unterschiedlichen Therapieangeboten und zugrundeliegenden Therapieformen?

 

6.      Wie hoch waren die Ausgaben der Sozialversicherungen für Therapien in den jeweiligen Einrichtungen? 

 

7.      Wie entwickelten sich folgende wirtschaftliche Kennzahlen der Therapieeinrichtungen: Höhe der Verbindlichkeiten, Schuldentilgungsdauer, Eigenkapital, Eigenkapitalquote, Liquidität (1., 2. und 3. Grades), Cash flow – nach Jahren und Einrichtung seit Inbetriebnahmen (Jahresabschlüsse bzw. für 2020 gegebenenfalls 4. Quartalsbericht)?

 

8.      Gibt es neben den Vereinbarungen mit den Sozialversicherungen noch andere Vereinbarungen der Therapieeinrichtungen über Zuweisungen und Kostenübernahmen, etwa mit Krankenhausträgern oder Gebietskörperschaften öffentlichen Rechts?

 

9.      Gibt es neben den auf dem Gesundheitsportal angeführten Kinder-Reha-Einrichtungen noch andere Rehabilitationseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, für die die Sozialversicherungen Kosten übernehmen, etwa in Form von Einzel- oder Sondervereinbarungen?

 

10.   Welche Schritte werden Sie setzen, um die offenbar wirtschaftlich gefährdete Kinder-Reha-Einrichtung in Rohrbach nachhaltig abzusichern?

 

11.   Wie weit sind die Vorgaben der Phase II des Rehabilitationsplans tatsächlich erfüllt?

 

12.   Welche weiteren Schritte planen Sie zur Absicherung und zum etwaigen Ausbau der Kinder-Reha-Angebote in Österreich?