3874/J-BR/2021

Eingelangt am 22.04.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Bundesrates Andreas Spanring

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Stillstand bei S 8 Marchfeld Schnellstraße

 

Seit über 17 Jahren wird die S8 Schnellstraße den Anwohnern in der Region Gänserndorf und Marchfeld versprochen. Und seit über 17 Jahren wird ein Baustart hinausgezögert. Neun Jahre lang hat man eine Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeschoben. Dabei sind die Bewohner vor Ort massiv von der stetig steigenden Verkehrsbelastung betroffen, von schlechter Luft über Straßenlärm bis hin zu ständigen und anhaltenden, zeitraubenden Verkehrsstaus. Gerade die Bundesministerin für Klimaschutz sollte die Verhinderung der schädlichen Auswirkungen für die Gesundheit von Natur und Mensch von übermäßigem Verkehrsaufkommen ein Anliegen sein. Verkehrszählungen haben mittlerweile belegt, dass durch die Gemeinden im Marchfeld täglich 35.000 Fahrzeuge fahren, davon 6.000 LKWs. (https://www.meinbezirk.at/gaenserndorf/c-lokales/renner-laedt-verkehrsministerin-gewessler-ein-verbringen-sie-einen-tag-im-marchfeld_a4542986)

 

Der Bau der S 8 Marchfeld Schnellstraße würde die betroffenen Gebiete verkehrsmäßig massiv entlasten und vor allem die Region Marchfeld endlich erschließen. Auch die ASFINAG sieht in dem Projekt „eines der wichtigsten Straßenbauprojekte im Osten von Niederösterreich“. Mit ihr werde die Region Marchfeld optimal erschlossen und die 18.000 Anrainer wirksam vom Verkehr entlastet. (https://www.asfinag.at/verkehrssicherheit/bauen/bauprojekte/s-8-marchfeld-schnellstrasse-neubau-knoten-s-1s-8-gaenserndorfobersiebenbrunn/)

 

Das Projekt der S 8 Marchfeld Schnellstraße ist eine wesentliche Voraussetzung zur wirtschaftlichen Weiterentwicklung des Marchfeldes und zur Entlastung der unter dem Verkehr leidenden Bevölkerung vom vermeidbaren Durchgangsverkehr.

 

Nach 2019 bereits bestätigter Umweltverträglichkeit wurde im Oktober 2020 aufgrund eines realitätsfremden Gutachtens unverständlicherweise das Ermittlungsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht vorzeitig geschlossen. Eine Entscheidung gibt es bis heute nicht Der Niederösterreichische FPÖ-Verkehrssprecher LAbg. Dieter Dorner fasst dies wie folgt zusammen: „Anscheinend werden Experten ausgesucht, die Gefälligkeitsgutachten schreiben und den Schutz eines Zugvogels, den seit Jahren niemand gesehen hat und der in anderen Ländern bejagt wird, über die Lebensqualität der Bevölkerung stellen!“ Dabei würde ein ordentlich ausgebautes Straßennetz gerade vor dem Hintergrund der desaströsen wirtschaftlichen Auswirkungen von Corona in der Region für die Menschen wirtschaftlichen Aufschwung bringen, Betriebsansiedelungen und ein Mehr an Arbeitsplätzen. (http://www.dieterdorner.at/fp-dorner-zur-s8/).

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Bundesräte an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende 

 

Anfrage

 

1.    Wann rechnen Sie mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts?

2.    Sollte diese negativ ausfallen, was werden Sie unternehmen, dass der Bau trotzdem starten kann?

3.    Wann wird der Bau der S 8 Marchfeld Schnellstraße spätestens starten?

4.    Bis wann werden die ersten Straßenabschnitte fertig sein?

5.    Weshalb verzögerte sich der Baubeginn der Schnellstraße um 17 Jahre?

6.    Haben Sie oder Ihr Ressort sich aktiv für die Verzögerung des Baubeginns der S 8 aktiv eingesetzt?

7.    Haben Sie sich im Sinne des vom Niederösterreichischen Landtags am 27.02.2020 mehrheitlich beschlossenen Dringlichkeitsantrag gehandelt und sich für einen raschen Baubeginn der Marchfeld Schnellstraße eingesetzt?

8.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Haben Sie im Zusammenhang mit der Marchfeld Schnellstraße vor Ort jemals einen Lokalaugenschein getätigt beziehungsweise mit den Bewohnern vor Ort über das Projekt gesprochen?

10. Schätzen Sie das vorgebrachte Naturschutz-Gutachten vor dem Bundesverwaltungsgericht als Erfolg ein?

11. Der für das gegenständliche Naturschutz-Gutachten zuständige Sachverständige hat sich in der mündlichen Verhandlung von Teilen seines eigenen Gutachtens distanziert, da „sich der Sachverhalt geändert habe“, wie aus der AB vom 20.04.2020 zu 1060/J (XXVII. GP) durch Sie hervorgeht – inwiefern hat sich der Sachverhalt geändert?

12. Hat sich durch die angesprochene geänderte Sachlage Ihres Erachtens nach für die Verzögerung des Projekts etwas geändert?

13. Liegen Studien oder Untersuchungen vor, die die Rolle und das Aufkommen des Triels im betroffenen Gebiet belegen oder behandeln?

14. Wenn ja, aus welchen Jahren stammen diese Untersuchungen oder Studien?

15. Wenn nein, warum nicht?

16. Auf Grundlage welcher wissenschaftlichen Untersuchungen oder Daten wurde das gegenständliche Gutachten verfasst?

17. Wie groß wird die Triel-Population eingeschätzt?