3875/J-BR/2021

Eingelangt am 22.04.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Bundesrates Markus Leinfellner

und weiterer Bundesräte

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Krankenkassenbeiträge für Asylwerber in den Jahren 2018, 2019 und 2020

 

Begründung:

 

Das Land Steiermark ist gemäß § 4 Z 4 Steiermärkisches Grundversorgungsgesetz zur Gewährleistung der Krankenversorgung von grundversorgten Personen durch Bezahlung der Krankenversicherungsbeiträge nach dem ASVG verantwortlich, wobei der Bund 60 Prozent der Kosten refundiert. Nichtsdestotrotz geht diese Verpflichtung mit einem erheblichen finanziellen Aufwand für die Grüne Mark einher. So berichtete die „Kronen Zeitung“ (Steiermark-Ausgabe) am 24. März 2019, dass sich alleine der Anteil des Landes Steiermark an den Krankenversicherungsbeiträgen für Asylwerber in den Jahren 2014 bis 2017 auf insgesamt mehr als 27 Millionen Euro belief. Wie sich die Situation in den Jahren 2018, 2019 und 2020 darstellte, soll im Zuge der gegenständlichen Anfrage in Erfahrung gebracht werden.

 

Die unterfertigten Bundesräte stellen folgende Anfrage(n):

 

1.    Welche Beträge wurden von den Bundesländern zur Gewährleistung der Krankenversorgung von grundversorgten Personen durch Bezahlung der Krankenversicherungsbeiträge nach dem ASVG in den Jahren 2018, 2019 und 2020 an die Krankenkassen überwiesen (Aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländern)?

2.    Welche Beträge wurden den Bundesländern in den Jahren 2018, 2019 und 2020 in weiterer Folge refundiert (Aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländern)?