3879/J-BR/2021

Eingelangt am 06.05.2021
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Anfrage

 

der BundesrätInnen Korinna Schumann, Eva Prischl,

Genossinnen und Genossen

an den Bundeskanzler

 

betreffend Geplante Einstellung der Wiener Zeitung (Folgeanfrage)

 

Die Wiener Zeitung existiert seit dem Jahr 1703 und ist damit die älteste Tageszeitung der Welt. Sie befindet sich im Eigentum der Wiener Zeitung GmbH, die diese auch verlegt, Herausgeber ist der Bund, als Eigentümervertreter fungiert der Bundeskanzler als oberster Vertreter des Bundeskanzleramts.

 

Insofern ist es erfreulich, dass Sie, Herr Bundeskanzler in der Beantwortung unserer letzten Anfrage betreffend Einstellung der Wiener Zeitung vom 26. Februar 2021 betreffend Presse- und Medienfreiheit folgendermaßen geantwortet haben:

 

Das vergangene Jahr hat uns allen erneut vor Augen geführt, wie bedeutend die Presse- und Medienfreiheit, sowie die Vielfalt an kritischen und qualitativen Medienunternehmen in Österreich für unsere Demokratie ist. Die Wiener Zeitung ist dabei ein Bestandteil der österreichischen Medienlandschaft.

 

Zugleich – und hier kam es ja nicht nur bei uns, sondern auch beim Redaktionsbeirat zu Befremden – betonten Sie, Herr Bundeskanzler, dass Sie es nicht als Aufgabe der Republik sähen, eine Zeitung zu betreiben. Wörtlich schreiben Sie:

 

Nicht vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst und damit nicht Aufgabe der Republik ist der Betrieb und die Finanzierung einer Tageszeitung.

 

Nun ist Ihnen als Bundeskanzler das Staatsdruckereigesetz bekannt, in welchem detailliert die „Wiener Zeitung GmbH“, die Veröffentlichung, die Herstellung und die Herausgabe, die Preisbildung der Wiener Zeitung und die Verwendung des österreichischen Bundeswappens sowie die Vertretung der Anteilsrechte durch den Bundeskanzler geregelt sind. Insofern steht dem Vorhaben die Wiener Zeitung aufzulassen zumindest nach geltendem Recht das Staatsdruckereigesetz im Wege, das für die Stilllegung zu ändern wäre. Es wird also ganz zentral darum gehen, wie wichtig der politischen Mehrheit aus ÖVP und Grünen in diesem Land die Presse- und Medienfreiheit sind.

 

Andreas Koller schreibt in den Salzburger Nachrichten dazu folgendes: „Österreich hat, was Medienfreiheit, Informationsfreiheit und die Schaffung guter Bedingungen für eine kritische Öffentlichkeit betrifft, Luft nach oben. Dass ausgerechnet rund um den heurigen Tag der Pressefreiheit die Bundesregierung ihre Absicht bekundet, die seit 1703 bestehende, von der Republik herausgegebene „Wiener Zeitung“ sanft entschlummern zu lassen, ist ein beredtes Beispiel für diesen Befund.“

 

Nachdem Sie sich als Bundeskanzler zu Presse- und Medienfreiheit bekennen sowie die Vielfalt an kritischen und qualitativen Medienunternehmen in Österreich für unsere Demokratie bedeutsam finden, stellen sich uns hinsichtlich der Zukunft der Wiener Zeitung mehrere Fragen, die uns auch in der letzten Beantwortung nicht oder nicht konkret genug beantwortet wurden.

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte folgende

 

Anfrage

 

Nicht beantwortete Fragen aus der Anfrage 3854/J-BR/2021

1)      Bis wann soll die Wiener Zeitung eingestellt werden?

2)      Wie viele Menschen werden durch die Einstellung der Wiener Zeitung ihre Arbeit verlieren?

3)      Mit wem haben Sie über die Einstellung der Wiener Zeitung gesprochen?

4)      Zählen dazu auch HerausgeberInnen bzw. Journalistlnnen anderer Medien abseits offizieller Presseanfragen zu diesem Thema?

a.       Wenn ja: Wer war das und wann?

 

Wiener Zeitung und Transformation in neues Medium

5)      Bekennen Sie sich als höchster Eigentümervertreter zum Redaktionsstatut der Wiener Zeitung?

a.       Wenn nein: Aus welchen konkreten Gründen nicht?

 

6)      Ist durch Sie bzw. Ihre Bundesregierung eine Änderung des Staatsdruckereigesetzes geplant?

a.       Wenn ja: Wie wird sich diese gestalten?

b.      Wenn ja: Bis wann werden Sie einen entsprechenden Entwurf dem Nationalrat zur Beratung und Beschlussfassung zuleiten?

c.       Wenn nein: Wie gedenken Sie, eine Stilllegung der Wiener Zeitung rechtskonform durchführen zu können und auf wessen juristische Einschätzung stützt sich diese Erkenntnis?

 

7)      Sie kündigen an, die „Auswirkungen der Transformation auf alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sozialverträglich zu gestalten“. Was konkret ist damit gemeint und wie sieht dieser Sozialplan aus?

 

8)      Wie wird das von Ihnen in der Anfragebeantwortung 3570/AB-BR/2021 mehrfach genannte Medium ausgestaltet sein und welche konkreten Aufgaben wird es übernehmen bzw. welche Inhalte werden darin enthalten sein?

 

9)      Wie wird dieses neue Medium finanziert und wie hoch werden die Kosten dafür sein?

 

10)  Werden aus dem ordentlichen Budget Mittel in die Etablierung des neuen Mediums fließen?

a.       Wenn ja: Wie hoch werden diese sein?

 

 

Presse- und Medienfreiheit

11)  Es ist erfreulich, dass Sie sich als Bundeskanzler zu Presse- und Medienfreiheit bekennen. Welche Schritte werden Sie daher konkret setzen, die zur Stärkung der Presse- und Medienfreiheit beitragen werden?

 

12)  Bis wann werden Sie diese Schritte umsetzen?

 

13)  Wer wird mit der Umsetzung dieser Schritte betraut?

 

14)  Werden Sie zukünftig die Qualitätsaspekte in der Medienförderung stärker berücksichtigen?

a.       Wenn ja: Wie werden Sie das konkret umsetzen?

b.      Wenn nein: Warum nicht?